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Kein Anspruch gegen Staatsanwaltschaft auf Unterlassung künftiger Äußerungen
Meta
09.05.2018
Entscheidung
Sachgebiet: E
Zitiervorschlag: VG Ansbach, Entscheidung vom 09.05.2018, Az. AN 14 E 18.00487 (REWIS RS 2018, 9313)
Papierfundstellen: REWIS RS 2018, 9313
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Die hier dargestellten Entscheidungen sind möglicherweise nicht rechtskräftig oder wurden bereits in höheren Instanzen abgeändert.
Weigerung der Abgabe einer Unterlassungserklärung begründet keinen öffentlich-rechtlichen Unterlassungsanspruch
Beschwerde erfolgreich - Prozesskostenhilfe wird gewährt
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Unterlassungsanspruch bezüglich künftiger Äußerungen (verneint), Polizeiliche Presseauskunft, Polizeieinsatz bei Prominentem, Allgemeines Persönlichkeitsrecht, Eingriff in Privatsphäre …
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