Bundesfinanzhof, Ergänzungsurteil vom 12.01.2011, Az. II R 37/09

2. Senat | REWIS RS 2011, 10520

Tags hinzufügen

Sie können dem Inhalt selbst Schlagworten zuordnen. Geben Sie hierfür jeweils ein Schlagwort ein und drücken danach auf sichern, bevor Sie ggf. ein neues Schlagwort eingeben.

Beispiele: "Befangenheit", "Revision", "Ablehnung eines Richters"

QR-Code

Gegenstand

Korrektur eines Revisionsurteils bei Übersehen eines Änderungsbescheids - Fortwirkung des Verzichts auf mündliche Verhandlung


Leitsatz

NV: Hat der BFH beim Erlass eines Revisionsurteils einen während des Revisionsverfahrens ergangenen Änderungsbescheid übersehen, ist dies auf einen rechtzeitig gestellten Antrag in entsprechender Anwendung des § 109 FGO durch Ergänzungsurteil zu berichtigen .

Tatbestand

1

I. Der [X.] ([X.]) hat im Urteil vom 27. Oktober 2010 [X.]/09 den Schenkungsteuerbescheid des Beklagten und Revisionsbeklagten (Finanzamt --FA--) vom 10. März 2009 übersehen, durch den die Schenkungsteuer für die freigebige Zuwendung vom 22. November 2004 der Vorentscheidung entsprechend auf 147.053 € herabgesetzt wurde, und dementsprechend die Steuer für diese freigebige Zuwendung unter Änderung des Steuerbescheids vom 19. September 2005 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 31. Mai 2006 auf 2.864 € herabgesetzt. Das Urteil wurde der Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin) am 8. Dezember 2010 zugestellt.

2

Mit Schreiben vom 10. Dezember 2010 weist die Klägerin auf den ergangenen Änderungsbescheid und ihren darauf bezogenen Revisionsantrag hin und beantragt, das Urteil vom 27. Oktober 2010 entsprechend zu berichtigen und zu ergänzen.

Entscheidungsgründe

3

II. Der Antrag ist in entsprechender Anwendung des § 109 der Finanzgerichtsordnung (FGO) zulässig, insbesondere rechtzeitig eingegangen, und begründet.

4

Der Änderungsbescheid vom 10. März 2009 wurde gemäß § 121 Satz 1 i.V.m. § 68 Satz 1 FGO Gegenstand des Revisionsverfahrens. Der [X.] hätte daher über diesen Bescheid und nicht über den ursprünglichen Bescheid in Gestalt der Einspruchsentscheidung entscheiden müssen. Dieser Fehler ist in entsprechender Anwendung des § 109 Abs. 1 FGO durch ein Ergänzungsurteil zu korrigieren ([X.] in [X.]/[X.]/[X.], § 68 FGO [X.]; [X.] in Tipke/[X.], Abgabenordnung, Finanzgerichtsordnung, § 68 FGO Rz 24, je m.w.N.). Die im Urteil vom 27. Oktober 2010 für die freigebige Zuwendung vom 22. November 2004 festgesetzte Schenkungsteuer bleibt hiervon unberührt.

5

Die Entscheidung durch Urteil ohne mündliche Verhandlung beruht auf § 121 Satz 1 i.V.m. § 90 Abs. 2 FGO. Der Verzicht der Beteiligten auf Durchführung einer mündlichen Verhandlung wirkt für die Entscheidung nach § 109 FGO fort ([X.]-Urteil vom 20. September 1989 [X.], [X.]/NV 1990, 513).

Meta

II R 37/09

12.01.2011

Bundesfinanzhof 2. Senat

Ergänzungsurteil

vorgehend BFH, 27. Oktober 2010, Az: II R 37/09, Urteil

§ 68 S 1 FGO, § 90 Abs 2 FGO, § 109 FGO

Zitier­vorschlag: Bundesfinanzhof, Ergänzungsurteil vom 12.01.2011, Az. II R 37/09 (REWIS RS 2011, 10520)

Papier­fundstellen: REWIS RS 2011, 10520


Verfahrensgang

Der Verfahrensgang wurde anhand in unserer Datenbank vorhandener Rechtsprechung automatisch erkannt. Möglicherweise ist er unvollständig.

Az. II R 37/09

Bundesfinanzhof, II R 37/09, 12.01.2011.

Bundesfinanzhof, II R 37/09, 27.10.2010.


Auf dem Handy öffnen Auf Mobilgerät öffnen.


Die hier dargestellten Entscheidungen sind möglicherweise nicht rechtskräftig oder wurden bereits in höheren Instanzen abgeändert.

Ähnliche Entscheidungen

II R 19/13 (Bundesfinanzhof)

Gewährung eines zinslosen Darlehens als freigebige Zuwendung - Schenkungsteuerrechtliche Unerheblichkeit eines religiös begründeten Zinsverbots


II R 18/15 (Bundesfinanzhof)

(Steuerbegünstigung nach § 13a ErbStG bei Übertragung von Kommanditanteilen unter Nießbrauchsvorbehalt - Ermittlung des wirklichen …


II R 22/09 (Bundesfinanzhof)

Kein Anfall von Schenkungsteuer bei zinsloser Stundung eines nicht geltend gemachten Pflichtteilsanspruchs - Geltendmachung des …


II R 43/14 (Bundesfinanzhof)

Übertragung einer Kommanditbeteiligung als freigebige Zuwendung - Schenkungsteuerrechtliche Unbeachtlichkeit einer nach dinglichem Vollzug erfolgten Vertragsneufassung


II R 37/09 (Bundesfinanzhof)

Steuerfreiheit von Zuwendungen unter Lebenden bezüglich Familienwohnheimen/Familienheimen - Begriff der freigebigen Zuwendung - Tatbestandsmäßigkeit der …


Referenzen
Wird zitiert von

Keine Referenz gefunden.

Zitiert

Keine Referenz gefunden.

Zitieren mit Quelle:
x

Schnellsuche

Suchen Sie z.B.: "13 BGB" oder "I ZR 228/19". Die Suche ist auf schnelles Navigieren optimiert. Erstes Ergebnis mit Enter aufrufen.
Für die Volltextsuche in Urteilen klicken Sie bitte hier.