Bundesgerichtshof, Entscheidung vom 12.02.2018, Az. VIII ZR 273/17

VIII. Zivilsenat | REWIS RS 2018, 14098

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[X.]:[X.]:BGH:2018:120218BVIIIZR273.17.0

BUN[X.]SGERICHTSHOF

BESCHLUSS
VIII ZR 273/17

vom

12. Februar 2018

in dem Rechtsstreit

-
2
-

Der VIII.
Zivilsenat des [X.] hat am 12. Februar 2018 durch die Vorsitzende Richterin Dr.
Milger, die Richterin [X.] sowie [X.]
[X.],
Dr. Bünger
und Kosziol
beschlossen:
Der Senatsbeschluss vom 6.
Februar 2018 wird gemäß §
319 ZPO dahingehend berichtigt, dass es im Tenor statt "[X.]" richtig heißt: "Landgericht [X.]".

Dr. Milger
[X.]
Dr. [X.]

Dr. Bünger
Kosziol
Vorinstanzen:
[X.], Entscheidung vom 27.02.2017 -
22 C 21/14 -

LG [X.], Entscheidung vom 10.11.2017 -
1 S 22/17 -

Meta

VIII ZR 273/17

12.02.2018

Bundesgerichtshof VIII. Zivilsenat

Sachgebiet: ZR

Zitier­vorschlag: Bundesgerichtshof, Entscheidung vom 12.02.2018, Az. VIII ZR 273/17 (REWIS RS 2018, 14098)

Papier­fundstellen: REWIS RS 2018, 14098

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VIII ZR 273/17

VIII ZR 178/16

VIII ZR 365/13

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