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PDF anzeigen[X.]:[X.]:BGH:2018:120218BVIIIZR273.17.0
BUN[X.]SGERICHTSHOF
BESCHLUSS
VIII ZR 273/17
vom
12. Februar 2018
in dem Rechtsstreit
-
2
-
Der VIII.
Zivilsenat des [X.] hat am 12. Februar 2018 durch die Vorsitzende Richterin Dr.
Milger, die Richterin [X.] sowie [X.]
[X.],
Dr. Bünger
und Kosziol
beschlossen:
Der Senatsbeschluss vom 6.
Februar 2018 wird gemäß §
319 ZPO dahingehend berichtigt, dass es im Tenor statt "[X.]" richtig heißt: "Landgericht [X.]".
Dr. Milger
[X.]
Dr. [X.]
Dr. Bünger
Kosziol
Vorinstanzen:
[X.], Entscheidung vom 27.02.2017 -
22 C 21/14 -
LG [X.], Entscheidung vom 10.11.2017 -
1 S 22/17 -
Meta
12.02.2018
Bundesgerichtshof VIII. Zivilsenat
Sachgebiet: ZR
Zitiervorschlag: Bundesgerichtshof, Entscheidung vom 12.02.2018, Az. VIII ZR 273/17 (REWIS RS 2018, 14098)
Papierfundstellen: REWIS RS 2018, 14098
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