Bundesgerichtshof, Entscheidung vom 13.12.2017, Az. StbSt (B) 1/17

Senat für Steuerberater- und Steuerbevollmächtigtensachen | REWIS RS 2017, 721

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[X.]:[X.]:[X.]GH:2017:131217[X.]ST[X.]ST.[X.].1.17.0

[X.]UN[X.]SGERICHTSHOF
[X.]ESCHLUSS

St[X.]St ([X.]) 1/17

vom
13. Dezember 2017
in dem berufsgerichtlichen Verfahren
gegen

den Steuerberater

wegen [X.]erufspflichtverletzung

hier:
[X.]eschwerde gegen einen [X.]eschluss des Oberlandesgerichts

-
2
-
Der Senat für
Steuerberater-
und Steuerbevollmächtigtensachen beim [X.]undes-gerichtshof hat durch [X.] am [X.]undesgerichtshof Dr.
Mutzbauer, [X.] am [X.]undesgerichtshof Prof. Dr. Jäger und Prof.
Dr.
Mosbacher sowie [X.] Große Hokamp und die ehrenamtliche Richterin [X.] auf Antrag des [X.] und nach Anhörung des [X.]eschwerdeführers am 13. Dezember 2017 beschlos-sen:

Die [X.]eschwerde des Steuerberaters gegen den [X.]eschluss des [X.] vom 24. Mai 2017 wird auf seine Kosten als unzulässig verworfen.

Gründe:
1. Gegen den [X.]eschwerdeführer ist vor dem [X.], Kammer für Steuerberater und Steuerbevollmächtigtensachen, ein [X.] Verfahren geführt worden, in dem ein (bis zum Eingang der
[X.]eschwerde nicht rechtskräftiges) Urteil ergangen ist. Mit Verfügung vom 11.
Mai 2017 lehnte der Vorsitzende der Kammer den Antrag des Verteidigers des [X.]eschwerdeführers ab, den [X.] vom 26. Mai 2017 wegen einer Terminkollision zu verlegen. Gegen diese Entscheidung hat der [X.]etroffene [X.]eschwerde zum [X.] erhoben, die mit [X.]eschluss vom 24. Mai 2017 verworfen worden ist. Mit seiner gegen diese
der [X.]etroffene sein [X.]egehren weiter.
1
-
3
-
2. Die [X.]eschwerde ist unzulässig. [X.]eschwerdeentscheidungen der [X.] können grundsätzlich mit der [X.]eschwerde nicht angefochten werden (§ 153 St[X.]erG i.V.m.
§ 304
Abs. 4 Satz 2 StPO). Dies gilt auch, soweit das Rechtsmittel als weitere [X.]eschwerde zu behandeln ist (§ 153 St[X.]erG i.V.m. §
310 StPO).
3. [X.] beruht auf § 473 Abs. 1 StPO.

Mutzbauer Jäger

Mosbacher

Große Hokamp [X.]

2
3

Meta

StbSt (B) 1/17

13.12.2017

Bundesgerichtshof Senat für Steuerberater- und Steuerbevollmächtigtensachen

Sachgebiet: False

Zitier­vorschlag: Bundesgerichtshof, Entscheidung vom 13.12.2017, Az. StbSt (B) 1/17 (REWIS RS 2017, 721)

Papier­fundstellen: REWIS RS 2017, 721

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Die hier dargestellten Entscheidungen sind möglicherweise nicht rechtskräftig oder wurden bereits in höheren Instanzen abgeändert.

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