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15.05.2018
Hamburgisches Oberverwaltungsgericht
Beschluss
Zitiervorschlag: Hamburgisches Oberverwaltungsgericht, Beschluss vom 15.05.2018, Az. 5 So 72/17 (REWIS RS 2018, 9186)
Papierfundstellen: REWIS RS 2018, 9186
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Die hier dargestellten Entscheidungen sind möglicherweise nicht rechtskräftig oder wurden bereits in höheren Instanzen abgeändert.
Rundfunkbeitragspflicht für eine nicht ausschließlich gottesdienstlichen Zwecken dienende Betriebsstätte - Bund für Geistesfreiheit (BfG)
1L819/22 (Verwaltungsgericht Münster)
6 B 49/17 (Bundesverwaltungsgericht)
Keine Ausnahme von der Rundfunkbeitragspflicht bei nicht ausschließlich weltanschaulichen Zwecken gewidmeten Betriebsstätten
Eintragung buddhistischer Mönchsnahme als Ortname nur unter engen Voraussetzungen eintragungsfähig
Rundfunkbeitragpflicht einer mehreren Zwecken dienenden Betriebsstätte