Verwaltungsgericht Münster, Beschluss vom 10.11.2022, Az. 1L819/22

1. Kammer | REWIS RS 2022, 6349

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1L819/22

10.11.2022

Verwaltungsgericht Münster 1. Kammer

Beschluss

Sachgebiet: False

GG Art. 3 Abs.1, Art. 4 Abs. 1+2, Passverwaltungsvorschrift Nr. 6.2.1.1.4, Personalausweisgesetz § 1 Abs. 1-4, § 5 Abs. 1+ 2 Nr. 5, § 9 Abs. 1 Satz 1, § 34,; Personalausweisverordnung § 7 Abs. 3, VwGO § 123 Abs. 1, § 166 Abs. 1, ZPO § 114 Abs. 1 Satz1

Zitier­vorschlag: Verwaltungsgericht Münster, Beschluss vom 10.11.2022, Az. 1L819/22 (REWIS RS 2022, 6349)

Papier­fundstellen: REWIS RS 2022, 6349

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2 BvR 1436/02

5 So 72/17

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