3. Senat für Familiensachen | REWIS RS 2016, 12460
EHE FAMILIENRECHT OBERLANDESGERICHT HAMM UNTERHALT SCHEIDUNG ISLAM Hinzufügen
Sie können dem Inhalt selbst Schlagworten zuordnen. Geben Sie hierfür jeweils ein Schlagwort ein und drücken danach auf sichern, bevor Sie ggf. ein neues Schlagwort eingeben.
Beispiele: "Befangenheit", "Revision", "Ablehnung eines Richters"
Meta
22.04.2016
Oberlandesgericht Hamm 3. Senat für Familiensachen
Beschluss
Sachgebiet: UF
Zitiervorschlag: Oberlandesgericht Hamm, Beschluss vom 22.04.2016, Az. 3 UF 262/15 (REWIS RS 2016, 12460)
Papierfundstellen: REWIS RS 2016, 12460
Auf Mobilgerät öffnen.
Die hier dargestellten Entscheidungen sind möglicherweise nicht rechtskräftig oder wurden bereits in höheren Instanzen abgeändert.
3 UF 106/16 (Oberlandesgericht Hamm)
21 UF 144/05 (Oberlandesgericht Köln)
Keine Ansprüche aus einer Brautgeldabrede (Morgengabe) nach türkischem Recht ohne zivilrechtliche Eheschließung
21 UF 32/15 (Oberlandesgericht Köln)
XII ZB 380/19 (Bundesgerichtshof)
Rechtsnatur und Formbedürftigkeit eines Brautgabeversprechens