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PKH-Bewilligung und Beiordnung eines Rechtsanwalts
Dem Beschwerdeführer wird für das Verfassungsbeschwerdeverfahren Prozesskostenhilfe ohne Ratenzahlung bewilligt und Rechtsanwalt G. beigeordnet.
Diese Entscheidung scheint sehr kurz zu sein. Eventuell liegt lediglich eine Vorarbversion vor, die wir aktualisieren, sobald das Gericht diese veröffentlicht!
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12.01.2010
Bundesverfassungsgericht 1. Senat 2. Kammer
Prozesskostenhilfebeschluss
Sachgebiet: BvR
vorgehend OLG Köln, 23. Januar 2009, Az: 21 WF 14/09, Beschluss
§ 22 Abs 1 S 1 BVerfGG, § 114 S 1 ZPO, § 121 Abs 2 ZPO
Zitiervorschlag: Bundesverfassungsgericht, Prozesskostenhilfebeschluss vom 12.01.2010, Az. 1 BvR 365/09 (REWIS RS 2010, 10609)
Papierfundstellen: REWIS RS 2010, 10609
Der Verfahrensgang wurde anhand in unserer Datenbank vorhandener Rechtsprechung automatisch erkannt. Möglicherweise ist er unvollständig.
Bundesverfassungsgericht, 1 BvR 365/09, 11.03.2010.
Bundesverfassungsgericht, 1 BvR 365/09, 12.01.2010.
Oberlandesgericht Köln, 21 WF 14/09, 23.01.2009.
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Die hier dargestellten Entscheidungen sind möglicherweise nicht rechtskräftig oder wurden bereits in höheren Instanzen abgeändert.
4 Ta 567/02 (Landesarbeitsgericht Hamm)
1 ObOWi 1817/19 (BayObLG München)
Rechtsbeschwerdebegründung durch sog. Einvernehmensanwalt
201 ObOWi 1817/19 (BayObLG München)
Rechtsbeschwerdebegründung durch sog. Einvernehmensanwalt
XII ZB 61/04 (Bundesgerichtshof)
(2) 6 EVY 4/02 (Oberlandesgericht Hamm)