Bundesverfassungsgericht, Prozesskostenhilfebeschluss vom 12.01.2010, Az. 1 BvR 365/09

1. Senat 2. Kammer | REWIS RS 2010, 10609

Foto: © Bundesverfassungsgericht │ foto USW. Uwe Stohrer, Freiburg

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Gegenstand

PKH-Bewilligung und Beiordnung eines Rechtsanwalts


Tenor

Dem Beschwerdeführer wird für das Verfassungsbeschwerdeverfahren Prozesskostenhilfe ohne Ratenzahlung bewilligt und Rechtsanwalt G. beigeordnet.

Diese Entscheidung scheint sehr kurz zu sein. Eventuell liegt lediglich eine Vorarbversion vor, die wir aktualisieren, sobald das Gericht diese veröffentlicht!

Meta

1 BvR 365/09

12.01.2010

Bundesverfassungsgericht 1. Senat 2. Kammer

Prozesskostenhilfebeschluss

Sachgebiet: BvR

vorgehend OLG Köln, 23. Januar 2009, Az: 21 WF 14/09, Beschluss

§ 22 Abs 1 S 1 BVerfGG, § 114 S 1 ZPO, § 121 Abs 2 ZPO

Zitier­vorschlag: Bundesverfassungsgericht, Prozesskostenhilfebeschluss vom 12.01.2010, Az. 1 BvR 365/09 (REWIS RS 2010, 10609)

Papier­fundstellen: REWIS RS 2010, 10609


Verfahrensgang

Der Verfahrensgang wurde anhand in unserer Datenbank vorhandener Rechtsprechung automatisch erkannt. Möglicherweise ist er unvollständig.

Az. 1 BvR 365/09

Bundesverfassungsgericht, 1 BvR 365/09, 11.03.2010.

Bundesverfassungsgericht, 1 BvR 365/09, 12.01.2010.


Az. 21 WF 14/09

Oberlandesgericht Köln, 21 WF 14/09, 23.01.2009.


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Die hier dargestellten Entscheidungen sind möglicherweise nicht rechtskräftig oder wurden bereits in höheren Instanzen abgeändert.

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