Aktenzeichen 1 BvR 365/09

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BVerfG:2010:rk20100311.1bvr036509
RCN:
RCNRXGKFYNX6JRMGPR

Verknüpfte Entscheidungen

Bundesverfassungsgericht: Stattgebender Kammerbeschluss vom 11.03.2010

Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung der Rechtsschutzgleichheit (Art 3 Abs 1 GG iVm Art 20 Abs 3 GG) durch Verweigerung von Prozesskostenhilfe im Verfahren über nachehelichen Altersunterhalt - hier: Versagung von PKH trotz bisher ungeklärte Rechtsfrage bzgl Begrenzung oder Befristung des Unterhalts gem § 1578b BGB nF - Gegenstandswertfestsetzung auf 8.000 €

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Bundesverfassungsgericht: Prozesskostenhilfebeschluss vom 12.01.2010

PKH-Bewilligung und Beiordnung eines Rechtsanwalts

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Verfahrensgang

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Az. 1 BvR 365/09
Bundesverfassungsgericht, 1 BvR 365/09, 11.03.2010. Bundesverfassungsgericht, 1 BvR 365/09, 12.01.2010.
Az. 21 WF 14/09
Oberlandesgericht Köln, 21 WF 14/09, 23.01.2009.
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