Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung der Rechtsschutzgleichheit (Art 3 Abs 1 GG iVm Art 20 Abs 3 GG) durch Verweigerung von Prozesskostenhilfe im Verfahren über nachehelichen Altersunterhalt - hier: Versagung von PKH trotz bisher ungeklärte Rechtsfrage bzgl Begrenzung oder Befristung des Unterhalts gem § 1578b BGB nF - Gegenstandswertfestsetzung auf 8.000 €
ÖffnenPKH-Bewilligung und Beiordnung eines Rechtsanwalts
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