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PDF anzeigen[X.] 34/01vom31. Januar 2002in der [X.] einen Anspruch auf bare Zuzahlung gemäß § 28 Abs. 2 LwAnpG- 2 -Der [X.], [X.], hat am 31. [X.] durch [X.] [X.] und die [X.]. Dr. [X.] und [X.] - gemäß § 20 Abs. 1 Nr. 4 [X.] ohne Zuzie-hung [X.] -beschlossen:Die Rechtsbeschwerde gegen den Beschluß des Senats [X.] des [X.] in [X.] 13. September 2001 wird auf Kosten der Antragsgegnerin,die dem Antragsteller auch die außergerichtlichen Kosten [X.] zu erstatten hat, als unzulässigverworfen.Der Gegenstandswert für das [X.] 12.423,29 [X.]:[X.] Antragsteller macht einen Anspruch auf bare Zuzahlung gemäß § 28Abs. 2 LwAnpG geltend. Er war Mitglied der LPG "[X.]", deren Rechtsnachfol-gerin, die LPG L., in die Antragsgegnerin umgewandelt wurde. Im Zuge dieserUmwandlung sind dem Antragsteller Gesellschaftsanteile in Höhe von7.500 DM zugewiesen worden. Er ist der Ansicht, dies entspreche nicht seinervermögensrechtlichen Stellung in der LPG, und hat, unter [X.] 3 -erhaltener [X.], die Antragsgegnerin auf Zahlung von 85.667 DM nebstZinsen in Anspruch genommen. Das Landwirtschaftsgericht hat dem Antrag in[X.] 24.515,15 DM nebst Zinsen stattgegeben. Das Oberlandesgerichthat diese Entscheidung in [X.] 24.297,84 DM besttigt. Mit der - nichtzugelassenen - Rechtsbeschwerde verfolgt die Antragsgegnerin ihren [X.] weiter.II.Die Rechtsbeschwerde ist nicht statthaft. Da das Beschwerdegericht sienicht zugelassen hat (§ 24 Abs. 1 [X.]) und ein Fall von § 24 Abs. 2 Nr. 2[X.] nicht vorliegt, wre sie nur unter den Voraussetzungen des § 24 Abs. 2Nr. 1 [X.] zulssig. Diese Voraussetzungen liegen jedoch nicht vor ([X.], 149 ff). Die Antragsgegnerin macht Rechts- und Verfahrens-fehler geltend, zeigt aber keinen Rechtssatz eines Oberlandesgerichts oderdes [X.]s auf, von dem das Beschwerdegericht abgewichen ist.[X.] Kostenentscheidung beruht auf §§ 44, 45 [X.]. Das Gesetz siehtkeine Mlichkeit vor, dem [X.] der Rechtsbeschwer-defrerin die Kosten des ersichtlich ohne Rcksicht auf die gesetzlichen Vor-aussetzungen eingelegten Rechtsmittels aufzuerlegen. Etwaige Ersatzanspr-che der Beteiligten zu 1 gegen ihren [X.] werden hier-von nicht [X.] -[X.]KrrKlein
Meta
31.01.2002
Bundesgerichtshof Senat für Landwirtschaftssachen
Sachgebiet: False
Zitiervorschlag: Bundesgerichtshof, Entscheidung vom 31.01.2002, Az. BLw 34/01 (REWIS RS 2002, 4743)
Papierfundstellen: REWIS RS 2002, 4743
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