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Nichtannahmebeschluss ohne Begründung
Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen.
Damit erledigt sich der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung.
Diese Entscheidung ist unanfechtbar.
Diese Entscheidung scheint sehr kurz zu sein. Eventuell liegt lediglich eine Vorarbversion vor, die wir aktualisieren, sobald das Gericht diese veröffentlicht!
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12.11.2020
Bundesverfassungsgericht 2. Senat 1. Kammer
Kammerbeschluss ohne Begründung
Sachgebiet: BvR
nachgehend BVerfG, 12. Dezember 2020, Az: 2 BvR 1968/20, Kammerbeschluss
§ 93d Abs 1 S 3 BVerfGG
Zitiervorschlag: Bundesverfassungsgericht, Kammerbeschluss ohne Begründung vom 12.11.2020, Az. 2 BvR 1968/20 (REWIS RS 2020, 3139)
Papierfundstellen: REWIS RS 2020, 3139
Der Verfahrensgang wurde anhand in unserer Datenbank vorhandener Rechtsprechung automatisch erkannt. Möglicherweise ist er unvollständig.
Bundesverfassungsgericht, 2 BvR 1968/20, 12.12.2020.
Bundesverfassungsgericht, 2 BvR 1968/20, 12.11.2020.
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1 BvR 1863/12 (Bundesverfassungsgericht)
Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung von Art 101 Abs 1 S 2 GG durch Nichtzulassung der Rechtsbeschwerde …
1 Vollz (Ws) 771/18 (Oberlandesgericht Hamm)
1 Vollz(Ws) 18/16 (Oberlandesgericht Hamm)
2 ARs 428/06 (Bundesgerichtshof)
3 Ws 178/23 (Oberlandesgericht Hamm)