Festsetzung des Gegenstandswertes und Anordnung der Auslagenerstattung nach Erledigung der Verfassungsbeschwerde - Keine Auslagenerstattung bei fehlender Notwendigkeit der Beschwerdeerhebung wegen bereits laufender verfassungsgerichtlicher Überprüfung der angegriffenen Normen im Rahmen von Parallelverfahren
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