Aktenzeichen 15 U 137/21

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:OLGK:2022:0714.15U137.21.0A
RCN:
RCNVXTU72EBSCDYXWY

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Oberlandesgericht Köln: Urteil vom 14.07.2022

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OLG Köln: Urteil vom 14.07.2022

Verspätete datenschutzrechtliche Auskunft begründet Schadensersatzanspruch aus Art. 82 DSGVO (hier: 500 Euro)

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