Aktenzeichen I ZR 35/13

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Bundesgerichtshof: Urteil vom 19.03.2014

Grenzen der Urheberrechte: Vervielfältigung unveröffentlichter, digital bearbeiteter Porträtfotos durch Einscannen und Abspeichern auf dem Privatcomputer des Abgebildeten - Porträtkunst

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