Aktenzeichen 1 BvR 932/22

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BVerfG:2023:rk20230619.1bvr093222
RCN:
RCNUZS9ZZ7PLKY8TMC

Verknüpfte Entscheidungen

Bundesverfassungsgericht: Kammerbeschluss vom 05.09.2023

Kammerbeschluss: Verwerfung einer nach Abschluss des Verfassungsbeschwerdeverfahrens erhobenen Gegenvorstellung

Öffnen

Bundesverfassungsgericht: Nichtannahmebeschluss vom 19.06.2023

Nichtannahmebeschluss: Unzulässigkeit einer Verfassungsbeschwerde wegen Subsidiarität bei mangelnden Darlegungen zu verfassungsrechtlicher Argumentation bereits im fachgerichtlichen Verfahren - hier: zur Reichweite des Eigentumsgrundrechts hinsichtlich vermögenswerter Bestandteile des allgemeinen Persönlichkeitsrechts

Öffnen

Verfahrensgang

Der Verfahrensgang wurde anhand in unserer Datenbank vorhandener Rechtsprechung automatisch erkannt. Möglicherweise ist er unvollständig.

Az. 15 U 37/20
Oberlandesgericht Düsseldorf, 15 U 37/20, 04.02.2021.
Az. I ZR 2/21
Bundesgerichtshof, I ZR 2/21, 24.02.2022.
Az. 1 BvR 932/22
Bundesverfassungsgericht, 1 BvR 932/22, 05.09.2023. Bundesverfassungsgericht, 1 BvR 932/22, 19.06.2023.
x

Schnellsuche

Suchen Sie z.B.: "13 BGB" oder "I ZR 228/19". Die Suche ist auf schnelles Navigieren optimiert. Erstes Ergebnis mit Enter aufrufen.
Für die Volltextsuche in Urteilen klicken Sie bitte hier.