Aktenzeichen VI ZR 506/17

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BGH:2019:150119UVIZR506.17.0
RCN:
RCNSYECH5B8Y5SB57N

Verknüpfte Entscheidungen

Bundesgerichtshof: Urteil vom 15.01.2019

Unterlassungsanspruch eines Presseunternehmens: Unerwünschte Zusendung presserechtlicher Informationsschreiben eines bekannten Sängers und seines Rechtsanwalts

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Verfahrensgang

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Az. VI ZR 506/17
Bundesgerichtshof, VI ZR 506/17, 15.01.2019.
Az. 16 U 60/17
Oberlandesgericht Köln, 16 U 60/17, 17.01.2018.
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