Stattgebender Kammerbeschluss: Zur Abgrenzung zwischen gegendarstellungsfähiger Tatsachenbehauptung und nicht gegendarstellungsfähigem Werturteil im Presserecht - hier: Zubilligung eines Gegendarstellungsanspruchs in Bezug auf ein (nicht gegendarstellungsfähiges) Werturteil verletzt Grundrecht auf Pressefreiheit (Art 5 Abs 1 S 2 GG) der betroffenen Verlegerin
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