Aktenzeichen XII ZB 200/20

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BGH:2020:251120BXIIZB200.20.0
RCN:
RCNRS7FUN2UTUJN2CM

Verknüpfte Entscheidungen

Bundesgerichtshof: Beschluss vom 25.11.2020

Wiedereinsetzung nach Versäumung der Berufungsbegründungsfrist: Pflichten des Berufungsgerichts bei nach seiner Ansicht nicht glaubwürdiger eidesstattlicher Versicherung

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Verfahrensgang

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Az. 30 U 5/20
Oberlandesgericht Hamm, 30 U 5/20, 24.04.2020.
Az. XII ZB 200/20
Bundesgerichtshof, XII ZB 200/20, 25.11.2020.
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