Aktenzeichen 1 C 8/09

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ECLI:
ECLI nicht verfügbar.
RCN:
RCNRBM243Q5MXDRMYV

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Bundesverwaltungsgericht: Urteil vom 30.03.2010

Ehegattennachzug; Erfordernis der Verständigung in deutscher Sprache; Verfassungsmäßigkeit; keine Anwendung des gemeinschaftsrechtlichen Diskriminierungsverbots aus Gründen der Staatsangehörigkeit auf Drittstaatsangehörige

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Verfahrensgang

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Az. 2 BvR 1413/10
Bundesverfassungsgericht, 2 BvR 1413/10, 25.03.2011.
Az. 1 C 8/09
Bundesverwaltungsgericht, 1 C 8/09, 30.03.2010.
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