Aktenzeichen I ZR 220/12

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RCN:
RCNR487PKUBSYCX5T5

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Bundesgerichtshof: Versäumnisurteil vom 18.06.2014

Urheberrechtswahrnehmung durch Verwertungsgesellschaft: Abschluss eines neuen Gesamtvertrags für Tanz- und Ballettschulen; Darlegungs-und Beweislast der Verwertungsgesellschaft für Unangemessenheit der Vergütung im bisherigen Gesamtvertrag; Verteilung der Vergütung zwischen Musikurhebern und Leistungsschutzberechtigten

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