Nichtannahmebeschluss: Betriebliche Mitbestimmung in Blutspendediensten - Versagung von Tendenzschutz durch enge Auslegung des § 118 Abs 1 S 1 Nr 1 BetrVG nicht zu beanstanden - keine Verletzung des Willkürverbots oder der Berufsfreiheit - Verletzung der Weltanschauungsfreiheit nicht hinreichend substantiiert gerügt
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