Aktenzeichen 1 BvR 2274/12

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BVerfG:2015:rk20150430.1bvr227412
RCN:
RCNP6RU4NBTCGTDHQL

Verknüpfte Entscheidungen

Bundesverfassungsgericht: Nichtannahmebeschluss vom 30.04.2015

Nichtannahmebeschluss: Betriebliche Mitbestimmung in Blutspendediensten - Versagung von Tendenzschutz durch enge Auslegung des § 118 Abs 1 S 1 Nr 1 BetrVG nicht zu beanstanden - keine Verletzung des Willkürverbots oder der Berufsfreiheit - Verletzung der Weltanschauungsfreiheit nicht hinreichend substantiiert gerügt

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Verfahrensgang

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Az. 1 BvR 2274/12
Bundesverfassungsgericht, 1 BvR 2274/12, 30.04.2015.
Az. 1 ABR 7/11
Bundesarbeitsgericht, 1 ABR 7/11, 22.05.2012.
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