Aktenzeichen II ZR 14/21

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BGH:2022:131222UIIZR14.21.0
RCN:
RCNNBMS2WH6G5KGGPZ

Verknüpfte Entscheidungen

Bundesgerichtshof: Urteil vom 13.12.2022

Zurechnung von Stimmrechten im Rahmen eines Kontrollerwerbs der Aktien der Zielgesellschaft: Halten von Aktien für Rechnung des Bieters; Zurechnung bei Ausübung des Erwerbsrechts erst in Zukunft; Verhaltensabstimmung durch eine Verständigung über die Ausübung von Stimmrechten bei vertraglicher Regelung über die Stimmrechtsausübung durch den Verkäufer; Zusammenwirken in sonstiger Weise außerhalb der Hauptversammlung; Verjährung des Anspruchs der Aktionäre der Zielgesellschaft auf Zahlung einer angemessenen Gegenleistung

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Verfahrensgang

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Az. 13 U 231/17
Oberlandesgericht Köln, 13 U 231/17, 10.04.2019.
Az. II ZR 14/21
Bundesgerichtshof, II ZR 14/21, 13.12.2022.
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