Nichtannahmebeschluss: Zur Einstufung des Zwangsumtauschs von Staatsanleihen durch den Gesetzgeber des emittierenden Staates als hoheitlichen Akt - hier: Keine Vorlagepflicht des BGH im Normverifikationsverfahren (Art 100 Abs 2 GG) zur Frage der Staatenimmunität im Falle einer Umschuldung griechischer Staatsanleihen durch Gesetz
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