Aktenzeichen 206 StRR 1/23

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BayObLG München: Entscheidung vom 20.03.2023

Coronavirus, SARS-CoV-2, Revision, Schuldspruch, Meinungsfreiheit, Berufung, Angeklagte, Staatsanwaltschaft, Generalstaatsanwaltschaft, Auslegung, Arbeit, Frist, Strafbarkeit, Angeklagten, Rechtsfehler, Vergleich, Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten, keinen Rechtsfehler, abweichenden Beurteilung

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