Entschädigungsloser Rücktritt vom Pauschalreisevertrag: Covid-19-Pandemie als unvermeidbarer, außergewöhnlicher Umstand; Auswirkung am Wohnort des Reisenden; erhebliche Beeinträchtigung einer Flusskreuzfahrt; erhebliche nicht zumutbare Risiken im Einzelfall; Berücksichtigung individueller Verhältnisse und Eigenschaften des Reisenden
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