Auskunftsanspruch der Presse gegenüber Behörden in Nordrhein-Westfalen bei Verdacht einer indirekten Wahlkampffinanzierung: Begriff der Behörde; Beherrschung einer juristischen Person des Privatrechts durch die öffentliche Hand; Entgegenstehen von Vorschriften über die Geheimhaltung; Verletzung eines überwiegenden öffentlichen oder eines schutzwürdigen privaten Interesses
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