Aktenzeichen 1 BvR 2844/13

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BVerfG:2016:rk20160310.1bvr284413
RCN:
RCN82GMHNMQQX84S6S

Verknüpfte Entscheidungen

Bundesverfassungsgericht: Stattgebender Kammerbeschluss vom 10.03.2016

Stattgebender Kammerbeschluss: Meinungsfreiheit kann auch emotionalisierende Darstellung schützen - "Recht auf Gegenschlag" gegen emotionalisierende Äußerung nicht auf sachliche Erwiderung beschränkt - hier: zivilrechtliches Unterlassungsurteil verletzt Betroffene in Grundrecht aus Art 5 Abs 1 S 1 GG - Gegenstandswertfestsetzung

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