Stattgebender Kammerbeschluss: Ungerechtfertigtes Übergehen eines Beweisangebots in Zivilprozess verletzt Anspruch auf rechtliches Gehör (Art 103 Abs 1 GG) - hier: Zivilverfahren wegen Schadensersatz aus Prospekthaftung im weiteren Sinne - Darlegungslast für Aufklärungspflichtverletzung
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