Aktenzeichen 2 BvR 2194/21

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BVerfG:2022:rk20220407.2bvr219421
RCN:
RCN5FLFRYUME3YXSZY

Verknüpfte Entscheidungen

Bundesverfassungsgericht: Nichtannahmebeschluss vom 07.04.2022

Nichtannahmebeschluss: Keine verfassungsrechtlichen Bedenken gegen § 73a Abs 1 S 2 StGB bzw gegen Art 316j Nr 1 EGStGB (juris: StGBEG) - Rückbewirkung von Rechtsfolgen ("echte Rückwirkung") durch Art 316j Nr 1 StGBEG ausnahmsweise zulässig (Fortführung von BVerfGE 156, 354) - hier: Verfassungsbeschwerde bzgl Einziehung von Vermögenswerten aus "Cum-Ex"-Geschäften erfolglos

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