Bundesverfassungsgericht: Nichtannahmebeschluss vom 22.11.2021
Nichtannahmebeschluss: Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen strafgerichtliche Urteile wegen „Cum-Ex-Aktiengeschäften“ von in diesem Verfahren nicht angeklagten Beschwerdeführern - fehlende Beschwerdebefugnis mangels eigener Betroffenheit, soweit einer der Beschwerdeführer in den angegriffenen Urteilen nicht genannt wird - iÜ Unzulässigkeit teils wegen fehlender Substantiierung, teils wegen mangelnder Rechtswegerschöpfung