Nichtannahmebeschluss: Anforderungen der Rechtsschutzgarantie (Art 19 Abs 4 GG) an die Gewährung von Eilrechtsschutz sowie an die Prüfung des Fortsetzungsfeststellungsinteresses im Verwaltungsprozess - Beschränkung des Zugangs zu Transplantationsorganen als gewichtiger Eingriff in das Recht der Patienten auf Leben und körperliche Unversehrtheit - hier: Meldung als "nicht transplantabel" nicht auf Zeitspanne beschränkt, innerhalb derer kein gerichtlicher Rechtsschutz erlangt werden könne - Inanspruchnahme fachgerichtlichen Eilrechtsschutzes auch bei unklarer Zuständigkeit
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