Aktenzeichen VIII ZR 371/18

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BGH:2020:201020BVIIIZR371.18.0
RCN:
RCN3ZPWZSNEV5RHVX7

Verknüpfte Entscheidungen

Bundesgerichtshof: Urteil vom 09.12.2020

Wohnraummiete: Mieteranspruch auf Ersatz von Maklerkosten nach berechtigter Kündigung wegen schuldhafter Pflichtverletzung des Vermieters

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Bundesgerichtshof: Beschluss vom 20.10.2020

Wohnraummiete: Schadensersatz des Mieters nach berechtigter fristloser Kündigung wegen Pflichtverletzung des Vermieters; Erstattung der Maklerkosten für die Anmietung der bisherigen Wohnung

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Verfahrensgang

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Az. VIII ZR 371/18
Bundesgerichtshof, VIII ZR 371/18, 09.12.2020. Bundesgerichtshof, VIII ZR 371/18, 20.10.2020.
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