Aktenzeichen 1 BvQ 82/20

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BVerfG:2020:qk20200818.1bvq008220
RCN:
RCN3FCVKUTBTBHP89A

Verknüpfte Entscheidungen

Bundesverfassungsgericht: Ablehnung einstweilige Anordnung vom 18.08.2020

Erfolgloser Eilantrag eines mittelbar überwiegend in kommunaler Hand liegenden, privatrechtlich organisierten Unternehmens gegen das Kohleausstiegsgesetz - mangelnde Grundrechtsfähigkeit - kein Anlass für eine abweichende Beurteilung der Grundrechtsberechtigung von staatlichen oder gemischtwirtschaftlichen Unternehmen aufgrund von Unionsrecht

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