Nichtannahmebeschluss: Unbegrenzte Steuerfestsetzungsfristen sowie freie Verfügbarkeit der Finanzbehörden über deren Lauf wäre mit Grundsätzen der Rechtssicherheit und des Vertrauensschutzes unvereinbar - hier: keine verfassungsrechtlichen Bedenken gegen Auslegung und Anwendung des § 171 Abs 4 S 3 AO
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