Nichtannahmebeschluss: Darlegung der Beschwerdebefugnis (hier: gegenwärtige Betroffenheit) kann ggf auch bei Urteilsverfassungsbeschwerden geboten sein - sowie zu den Darlegungsanforderungen bei der Rüge einer Verletzung von Art 101 Abs 1 S 2 GG durch "systematische" Tatsachenfeststellungen seitens des Revisionsgerichts - hier: Mindestmengenfestlegungen des G-BA für "Level-1-Geburten" - teils unzureichende Darlegung der Beschwerdebefugnis kommunaler Krankenhäuser - iÜ gegenwärtige Verletzung der Berufsfreiheit sowie des Art 101 Abs 1 S 2 GG nicht hinreichend dargelegt
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