§ 355 StPO

Verweisung an das zuständige Gericht

Bundesrepublik Deutschland

Wird ein Urteil aufgehoben, weil das Gericht des vorangehenden Rechtszuges sich mit Unrecht für zuständig erachtet hat, so verweist das Revisionsgericht gleichzeitig die Sache an das zuständige Gericht.


Standangaben Gesetz

Wird aktuell gehalten...
Diese Norm wird automatisch aktualisiert. Letzte Aktualisierung: 14. November 2024 00:25

G. zuletzt geändert durch Art. 2 Abs. 1 G v. 7.11.2024 I Nr. 351
G. Neugefasst durch Bek. v. 7.4.1987 I 1074, 1319;

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