1Die betrieblichen Voraussetzungen sind erfüllt, wenn in dem Betrieb mindestens eine Arbeitnehmerin oder ein Arbeitnehmer beschäftigt ist. 2Betrieb im Sinne der Vorschriften über das Kurzarbeitergeld ist auch eine Betriebsabteilung.
Standangaben Gesetz
G. Zuletzt geändert durch Art. 60 G v. 23.10.2024 I Nr. 323
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