Beratung und Vermittlung
Beratung
Vermittlung
Gemeinsame Vorschriften
Aktivierung und berufliche Eingliederung
Berufswahl und Berufsausbildung
Übergang von der Schule in die Berufsausbildung
Berufsvorbereitung
Berufsausbildungsbeihilfe
Berufsausbildung
Jugendwohnheime
Berufliche Weiterbildung
Aufnahme einer Erwerbstätigkeit
Sozialversicherungspflichtige Beschäftigung
Selbständige Tätigkeit
Verbleib in Beschäftigung
Kurzarbeitergeld
Regelvoraussetzungen
Sonderformen des Kurzarbeitergeldes
Leistungsumfang
Anwendung anderer Vorschriften
Verfügung über das Kurzarbeitergeld
Verordnungsermächtigung
Transferleistungen
Teilhabe von Menschen mit Behinderungen am Arbeitsleben
Grundsätze
Allgemeine Leistungen
Besondere Leistungen
Allgemeines
Übergangsgeld und Ausbildungsgeld
Teilnahmekosten für Maßnahmen
Anordnungsermächtigung
Befristete Leistungen und innovative Ansätze
(+++ Textnachweis ab: 1.1.1998 +++)Das G wurde vom Bundestag erlassen. Es ist gem. Art. 83 Abs. 1 iVm Abs. 5 G v. 24.3.1997 I 594 (AFRG) am 1.1.1998 bzw. 1.1.1999 in Kraft getreten.
(+++ Zur Anwendung vgl. § 131a, § 434, § 434a, § 434b, § 444a, § 445,
§ 445a, § 451, § 453, § 455 u. § 455a +++)