BT-Drucksache 18/9926

Intelligente Videoüberwachung

Vom 22. September 2016


Deutscher Bundestag Drucksache 18/9926
18. Wahlperiode 22.09.2016

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Dr. Konstantin von Notz, Irene Mihalic, Luise Amtsberg,
Volker Beck (Köln), Katja Keul, Renate Künast, Monika Lazar, Özcan Mutlu,
Hans-Christian Ströbele und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Intelligente Videoüberwachung

Die Frage, auf welche Weise sowohl die Sicherheit als auch der Schutz der Rechte
der Bürgerinnen und Bürger in öffentlichen Räumen gewährleistet werden kann,
hat eine hohe innenpolitische Bedeutung. In der öffentlichen Diskussion hat die
Videoüberwachung seit Jahrzehnten eine große Bedeutung.
Die Forderung nach dem Ausbau der Videoüberwachung wird bei nahezu
allen sicherheitspolitisch relevanten Vorfällen im öffentlichen Raum erhoben.
Grund- und bürgerrechtliche Bedenken spielen dabei regelmäßig eine unterge-
ordnete Rolle (vgl. www.ztg.tu-berlin.de/pdf/URBANEYE_Abschlussbericht_
Zusammenfassung_dt.pdf).
Häufig sind weder Technik noch Einsatzbedingungen geeignet, mehr Sicher-
heit zu ermöglichen. Schon heute werden weite Teile des öffentlichen Lebens
per Videokameras überwacht: Laut Medienberichten überwachen beispiels-
weise mehr als 31 000 Kameras allein bei der Deutsche Bahn AG (DB AG)
80 Prozent der Reisenden (vgl. www.focus.de/finanzen/news/unternehmen/bahn-
bahn-baut-videoueberwachung-aus-moderne-kameras-geplant_id_5406198.html).
Nach Auffassung sowohl von Datenschützern als auch Bürgerrechtsgruppen führt
die politische Debatte ohne Blick auf die konkreten Rahmenbedingungen, Ergeb-
nisse und Möglichkeiten zu einer sachwidrigen Ausweitung der Videoüberwa-
chung.
Nicht zuletzt die Diskussion um die Ereignisse der Kölner Silvesternacht hat ge-
zeigt, dass Videoüberwachung allenfalls in eng umgrenzten Fällen überhaupt ei-
nen Beitrag zur Erhöhung der Sicherheit im öffentlichen Raum leisten kann. Statt-
dessen gilt etwa mangelnde Polizeipräsenz vor Ort als maßgebliche Ursache des
Polizeiversagens (vgl. den Bericht der Bund-Länder-Kommission zum Tather-
gang: www.rp-online.de/nrw/staedte/koeln/silvester-in-koeln-bka-die-meisten-
taeter-bleiben-unerkannt-aid-1.6110029).
Auch ein effektiver Beitrag zur strafrechtlichen Verfolgung kann allenfalls in
seltenen Fällen erreicht werden. So mündeten beispielsweise von den über 1 000
zur Anzeige gebrachten Straftaten der Silvesternacht 2016 nur sehr wenige in
einem Strafverfahren mit einer Verurteilung. Auch bei der Identifizierung mut-
maßlicher Straftäter bot die Videoüberwachung der Kölner Innenstadt und des
Bahnhofgeländes mit immerhin über 80 Kameras keinen effektiven Beitrag.
Denn zu den bundesweit 642 angezeigten Sexualdelikten der Silvesternacht
konnten lediglich 47 Tatverdächtige ermittelt werden, bei den mit Diebstahlsde-
likten einhergehenden 239 Straftaten konnten lediglich 73 Tatverdächtige ermit-
telt werden. Offenbar war selbst bei diesen geringen Ermittlungserfolgen der

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Beitrag von Bildern aus Videoüberwachungen so gering, dass der bislang unver-
öffentlichte Bericht der Bund-Länder Kommission davon sprechen soll, dass
auch „die miserable Auflösung“ der Videoaufnahmen eine eindeutige Ermittlung
oder tatsächliche Überführung der Täter nicht zugelassen habe (www.welt.de/
politik/deutschland/article156038699/Polizeiversagen-bestaerkte-die-Koelner-
Sex-Taeter.html).
In der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zur Kölner Silvesternacht (Bundestagsdrucksa-
che 18/7592) blieben aus Sicht der Fragesteller zahlreiche Fragen zur konkreten
Wirksamkeit der Videoüberwachung offen.
Trotz des fraglichen sicherheitspolitischen Nutzens hält das Bundesministerium
des Inneren auch weiterhin an der Videoüberwachung und der Notwendigkeit des
Ausbaus fest. Am 11. August 2016 stellte der Bundesminister des Innern,
Dr. Thomas de Maizière, mit direktem Bezug auf die Taten von Ansbach, in
Würzburg und München im Rahmen einer Pressekonferenz „Vorschläge und
Maßnahmen zur Erhöhung der Sicherheit in Deutschland“ vor. Explizit verwies
der Bundesminister bei der Vorstellung darauf, sich auf Vorschläge und Maßnah-
men zu beschränken, die „schnell und absehbar zu mehr Sicherheit in Deutsch-
land führen“ würden (vgl. „Deutschland bleibt ein sicheres Land“ – Bundesin-
nenminister stellt geplante Maßnahmen zur Erhöhung der Sicherheit in Deutsch-
land vor, abrufbar unter www.bmi.bund.de/SharedDocs/Kurzmeldungen/DE/2016/
08/pressekonferenz-zu-massnahmen-zur-erhoehung-der-sicherheit-in-deutschland.
html) und schlug in diesem Kontext u. a. auch den Einsatz, die Modernisierung
und der Ausbau sogenannter „intelligenter Videotechnik“ vor (vgl. Handout „Ge-
plante Maß-nahmen zur Erhöhung der Sicherheit in Deutschland“, abrufbar unter
www.bmi.bund.de/SharedDocs/Downloads/DE/Nachrichten/Kurzmeldungen/
handout-ma%C3%9Fnahmenpaket-erhoehung-sicherheit-deutschland.pdf?__
blob=publicationFile).
Politische Versprechen der Erhöhung der Inneren Sicherheit durch den Ausbau
von Videoüberwachung und die Realität des tatsächlichen sicherheitspolitischen
Nutzens von Videoüberwachung laufen nach Auffassung der Fragesteller zuneh-
mend auseinander. Es liegt nach Auffassung der Fragesteller in der besonderen
Verantwortung der Bundesregierung, die offenen Fragen bezüglich des sicher-
heitspolitischen Nutzens dieser Technologie und die zunehmend unrealistischen
Erwartungen an ihren Einsatz kritisch zu thematisieren.

Wir fragen die Bundesregierung:
1. Wird der abschließende Bericht der Bund-Länder-Kommission zu den Er-

eignissen der Silvesternacht dem Deutschen Bundestag und der Öffentlich-
keit nach seiner Fertigstellung zur Kenntnis gegeben, und wenn nein, wes-
halb nicht?

2. Teilt die Bundesregierung die in dem Bericht vertretende Auffassung, wo-
nach auch die schlechte Auflösung vorhandener Kamerasysteme mitverant-
wortlich sei für den mangelnden Beitrag der Videoüberwachung bei der Auf-
klärung der Vorfälle der Silvesternacht, und wenn ja, welche Folgerungen
zieht sie hieraus?

3. Verfügt die Bundesregierung aufgrund der zahlreichen Untersuchungen und
Berichtsstände verschiedener Institutionen zur Silvesternacht in der Zwi-
schenzeit über Erkenntnisse, wonach gerade die Lichtverhältnisse sowie wei-
tere externe Faktoren (Witterung, Rauchentwicklung etc.) die Bildqualität
beeinträchtigt haben, und wenn nein, warum nicht?

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4. Hat es nach den Ereignissen der Silvesternacht eine gezielte gemeinsame
Aufarbeitung mit der DB AG auch im Hinblick auf die Fortsetzung der und
die Funktionen der Videoüberwachung gegeben, und wenn ja, wann jeweils,
in welcher Zusammensetzung der Teilnehmer, und mit welchem Ergebnis?

5. Sieht sich die Bundesregierung angesichts der wenigen Verurteilungen, die
im Hinblick auf die Ereignisse der Kölner Silvesternacht bislang berichtet
wurden (siehe Vorbemerkung) veranlasst, ihre Aussage (vgl. Bundestags-
drucksache 18/7592) zurückzunehmen, wonach gerade die Vorfälle der Sil-
vesternacht im Kölner Hauptbahnhof zeigten, dass Videoüberwachung einen
wesentlichen Beitrag zur Aufklärung derartiger Straftaten leisten könne, und
wenn nein, warum nicht?

6. Sieht sich die Bundesregierung angesichts der anhaltenden Diskussion um
die Effektivität der Videoüberwachung bei der Straftatenprävention (vgl.
Antwort der Bundesregierung zu den Fragern 4, 5 und 10 der Kleinen An-
frage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Bundestagsdrucksa-
che 18/7592) veranlasst, zumindest für den Bereich der Bundespolizei die
statistische Erfassung zur Funktion der Videoüberwachung dahingehend zu
erweitern, in welchen Fällen konkret sich anbahnende Straftaten verhütet
werden konnten, Tatverdächtige auf frischer Tat ertappt werden konnten so-
wie, davon unabhängig, eine Identifizierung mittels der Kamerabilder erfol-
gen konnte, und wenn nein, warum sollte dies nicht möglich sein?

7. Auf wie viele Videokameras der DB AG kann die Bundespolizei insgesamt
zum gegenwärtigen Zeitpunkt zugreifen?

8. Wie viele dieser in der Verantwortung der Bundespolizei stehenden Kameras
sind grundsätzlich in der Lage, aufzuzeichnen, und wie viele zeichnen tat-
sächlich auf?

9. Sind die auflaufenden Bilder verschiedener Bahnhöfe derartig vernetzt, dass
diese zentral auch in anderen als den örtlich zuständigen Leitzentralen abge-
rufen werden können, und wenn ja, welche Leitzentralen sind dies, und auf
wie viele und die Bilder welcher Bahnhöfe haben diese Leitzentralen Zu-
griff?

10. Welchen Prozentanteil machen die der Bundespolizei zur Verfügung stehen-
den Kameras im Verhältnis zur Gesamtanzahl der Videokameras der DB AG
nach Kenntnis der Bundesregierung aus?

11. Betreffen die im Nachgang zu Köln angekündigten Modernisierungen
der auch im Einsatz der Bundespolizei befindlichen Videokameras der
DB AG (vgl. www.focus.de/finanzen/news/unternehmen/bahn-bahn-baut-
videoueberwachung-aus-moderne-kameras-geplant_id_5406198.html) auch
die Komponente der Bildauflösung, und wie viele Kameras wurden seit An-
kündigung der Modernisierungsmaßnahmen bereits entsprechend ergänzt?

12. Wie viele Kameras befinden sich nach Kenntnis der Bundesregierung an den
50 größten bundesdeutschen Bahnhöfen derzeit?

13. Auf wie viele Videokameras kann die Bundespolizei an den fünf größten
bundesdeutschen Flughäfen zugreifen?

14. Befinden sich oder befanden sich (auch bloße Versuchsprojekte) Videosys-
teme mit algorithmischer Mustererkennnung (sog. intelligente Videoüberwa-
chung mit Bezug auf Objekte, Tracking, Gesichter o. Ä.) bereits im Verant-
wortungsbereich des Bundes im Einsatz (vgl. Handout „Geplante Maßnah-
men zur Erhöhung der Sicherheit in Deutschland“, abrufbar unter www.
bmi.bund.de/SharedDocs/Downloads/DE/Nachrichten/Kurzmeldungen/
handout-ma%C3%9Fnahmenpaket-erhoehung-sicherheit-deutschland.pdf
?__blob=publicationFile), wurde der Einsatz und Nutzen dieser Technik
jemals evaluiert, und wenn ja, mit welchen Ergebnissen?

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15. Verfügt die Bundesregierung über Wissen zu einzelnen Produktentwicklun-

gen zu den in Frage 14 genannten intelligenten Systemen, welche im Hin-
blick auf deren Entwicklungsreife und Erkennungsleistungen bereits deren
Einsatz im Zuständigkeitsbereich von öffentlichen Stellen rechtfertigen wür-
den, und wenn ja, um welche Produkte handelt es sich dabei?

16. Verfügt die Bundesregierung über Wissen, wonach inzwischen Gesichts-
erkennungssysteme existieren, die das aus dem Feldversuch des Bundes-
kriminalamtes (BKA) von 2006/2007 bekannte Problem mangelhafter Er-
kennungsleistungen aufgrund wechselnder Lichtverhältnisse (vgl. Bundes-
kriminalamt – Hrsg. –: Forschungsprojekt: Gesichtserkennung als Fahn-
dungshilfsmittel – Foto-Fahndung. Abschlussbericht. Wiesbaden 2007) in
zufriedenstellender Weise überwinden, und wenn ja, um welche Produkte
handelt es sich dabei, und welche Trefferquoten sind mit diesen Produkten
erreichbar?

17. Verfügt die Bundesregierung über irgend geartete Erkenntnisse oder Wissen,
wonach externe Faktoren (wechselnde Lichtverhältnisse, Dunkelheit, Witte-
rung, bengalische Feuer, Nebel- und Rauchentwicklung etc.) den Einsatz von
sog. intelligenten Videoüberwachungssystemen nicht maßgeblich beein-
trächtigen würden, und wenn ja, um welche Erkenntnisse handelt es sich kon-
kret?

18. Verfügen Bundesbehörden bereits über Bilddatensammlungen, die als
Grundlage für den Aufbau einer zum Abgleich mit Echtzeitbildern geeigne-
ten Bilddatenbank dienen sollen, oder bestehen Bestrebungen oder Projekte,
die auf dieses Ziel hinarbeiten, und wenn ja, welche sind dies?

19. Innerhalb welchen Zeitrahmens geht die Bundesregierung davon aus, dass
Bundesbehörden tatsächlich Systeme zur algorithmischen Mustererkennung
verfügbar und einsatzbereit haben werden, und welche Erwägungen liegen
dieser Einschätzung zugrunde?

20. Wie viel Prozent der bereits bestehenden und im Zugriff von Bundesbehör-
den bestehenden Videoüberwachungsinfrastruktur hält die Bundesregierung
für technisch geeignet, durch Nachrüstung intelligenter Überwachungssoft-
ware verwendet zu werden?

21. Teilt die Bundesregierung die ganz überwiegende Auffassung im rechtswis-
senschaftlichen Schrifttum (vgl. dazu etwa Monographie von C. Held, Intel-
ligente Videoüberwachung, 2014, Berlin, m. w. N.), wonach der Einsatz in-
telligenter, zumindest nicht-anonymisierender Videoüberwachungssys-
teme eine wesentliche Veränderung der bisherigen Videoüberwachung bein-
haltet, die eine verfassungsrechtliche Neubewertung erfordert, und wenn
nein, warum nicht?

22. Teilt die Bundesregierung die ganz überwiegende Auffassung im Schrifttum
(siehe Nachweis in Frage 21), wonach für den Einsatz intelligenter Ge-
sichtserkennungssysteme die Schaffung neuer, hinreichend bestimmter und
normenklarer Rechtsgrundlagen zwingende Voraussetzung wäre, und wenn
ja, wann wird sie, auch vor dem Hintergrund der jüngsten Ankündigungen
des Bundesinnenministers, dazu konkrete Gesetzentwürfe vorlegen?

23. Teilt die Bundesregierung die Auffassung der 59. Konferenz der Daten-
schutzbeauftragten des Bundes und der Länder, wonach Videoüberwachung
nicht großflächig oder flächendeckend installiert werden darf, selbst wenn
jeder Einsatz für sich gesehen gerechtfertigt wäre (Bundestagsdrucksache
14/5555, S. 223), und wenn nein, warum nicht?

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24. Respektiert die Bundesregierung noch, angesichts der Kritik des Bundesin-

nenministeriums an der Tätigkeit der Landesdatenschutzbeauftragten, im
konkreten Fall der nordrhein-westfälischen Datenschutzbeauftragten im Zu-
sammenhang mit Einsatzvorgaben für die private Videoüberwachung eines
Einkaufszentrums in Dortmund, dass die Datenschutzaufsicht nach EU-
Recht als auch Verfassungsrechtsprechung zwingend in sachlicher als auch
personeller Unabhängigkeit erfolgt, und wenn nein, welche Schritte plant sie,
um die bestehende Rechtslage zu ändern?

25. Wie sind Ratschläge der Bundesregierung bzw. des Bundesinnenministeri-
ums zu verstehen, der sich laut verteiltem Handout im Zuge der Vorlage der
„geplanten Maßnahmen zur Erhöhung der Sicherheit in Deutschland“ (vgl.
Handout abrufbar unter www.bmi.bund.de/SharedDocs/Downloads/DE/
Nachrichten/Kurzmeldungen/handout-ma%C3%9Fnahmenpaket-erhoehung-
sicherheit-deutschland.pdf?__blob=publicationFile) dahingehend äußerte,
dass aus seiner Sicht bei den Überprüfungsentscheidungen die Datenschutz-
aufsichtsbehörden Sicherheitsbelange stärker aufgenommen werden und bei
der durchzuführenden Abwägungsentscheidung berücksichtigt werden soll-
ten?

26. Hält der Bundesinnenminister es, auch vor dem Hintergrund der gebotenen
Unabhängigkeit der Datenschutzaufsichtsbehörden, für tatsächlich ange-
bracht, öffentlich zu suggerieren, dass, wären die Datenschutzaufsichtsbe-
hörden nicht im Vorfeld einer Bombendrohung in Dortmund ihrer Aufgabe
nachgekommen, Videoaufzeichnungen zur Aufklärung der Sachlage hätten
beitragen können, wenn diese nach Prüfung durch die unabhängige Daten-
schutzaufsicht nicht untersagt worden wären (vgl. ebd.)?

27. Wie genau hätte auch vor dem Hintergrund, dass in dem Gebäude kein
Sprengstoff gefunden wurde, die Videoaufzeichnung nach Meinung der
Bundesregierung bei der Aufklärung der Sachlage konkret helfen können,
und ist die Bundesregierung tatsächlich der Meinung, dass eine Videokamera
in einem Einkaufszentrum den Hintergrund einer im Internet getätigten, ano-
nymen Bombendrohung aufzuklären helfen kann?

28. Plant die Bundesregierung vor dem Hintergrund der in Frage 25 angespro-
chenen Äußerungen des Bundesinnenministeriums eine gesetzliche Ände-
rung des maßgeblichen § 6b des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG), und
wenn ja, wann wird mit dieser Änderung zu rechnen sein?

29. Hält die Bundesregierung an der im ersten ressortabgestimmten Entwurf
eines sog. Allgemeinen Bundesdatenschutzgesetzes (ABDSG) getrof-
fenen Videoüberwachungsregelung fest (online unter www.datenschutz-
grundverordnung.eu/wp-content/uploads/2016/09/Entwurf-ABDSG-E-08.
2016.pdf), wonach entgegen der bestehenden Rechtslage in § 6b BDSG die
Bilderhebung (Kamera-Monitor-Übertragung) zukünftig nicht mehr vom
Anwendungsbereich der Regelung umfasst sein soll, und wie verträgt sich
dieses Vorgehen mit der stets betonten Absicht der Bundesregierung, das
hohe bundesdeutsche Datenschutzniveau gegenüber der EU-Regelung ver-
teidigen und erhalten zu wollen?

30. Plant die Bundesregierung die Schaffung einer gesetzlichen Zweckände-
rungsregelung im Paßgesetz und im Personalausweisgesetz, um die im Rah-
men dieser Bestimmungen erhobenen Lichtbilder der Bundesbürgerinnen
und Bundesbürger für eine auch dem Abgleich mit Videobilddaten offenste-
hende biometrische Bilddatenbank zusammenzuführen?

Berlin, den 22. September 2016

Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion

Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com
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