BT-Drucksache 18/9791

Exportverbot für hochradioaktive Abfälle

Vom 27. September 2016


Deutscher Bundestag Drucksache 18/9791
18. Wahlperiode 27.09.2016
Antrag
der Abgeordneten Hubertus Zdebel, Eva Bulling-Schröter, Caren Lay,
Herbert Behrens, Karin Binder, Matthias W. Birkwald, Heidrun Bluhm,
Roland Claus, Inge Höger, Andrej Hunko, Ulla Jelpke, Kerstin Kassner,
Sabine Leidig, Ralph Lenkert, Michael Leutert, Dr. Gesine Lötzsch,
Thomas Lutze, Birgit Menz, Dr. Kirsten Tackmann, Kathrin Vogler und
der Fraktion DIE LINKE.

Exportverbot für hochradioaktive Abfälle

Der Bundestag wolle beschließen:

I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:

Der Export hochradioaktiver Brennelemente und von Abfällen aus Leistungsreakto-
ren ist in der Bundesrepublik Deutschland seit Jahren verboten. Die Lösung des
Problems der dauerhaft sicheren Lagerung hochradioaktiver Brennelemente und
sonstiger vergleichbarer Abfälle ist eine nationale Aufgabe und muss allein schon
aus Gründen des Verursacherprinzips innerhalb der Bundesrepublik Deutschland ge-
löst werden. Aber nicht nur beim Betrieb von Leistungsreaktoren fallen derartige
Stoffe an. Hochradioaktive Brennelemente und Abfälle entstehen auch beim Betrieb
von Forschungs-, Demonstrations- oder Prototypreaktoren.
Anlass für die neuerlichen Diskussionen über ein generelles Exportverbot für hoch-
radioaktive Abfälle waren und sind insbesondere die Planungen des staatlichen Be-
treibers, die derzeit in Jülich lagernden hochradioaktiven Brennelemente aus dem
Betrieb des Hochtemperaturreaktors (HTR) der Arbeitsgemeinschaft Versuchsreak-
tor Jülich (AVR) in die USA zu exportieren. Insgesamt 152 Castor-Behälter mit die-
sen hochradioaktiven Brennelementen lagern in Jülich derzeit ohne ausreichende
atomrechtliche Genehmigung des Bundesamts für Strahlenschutz nur noch auf Basis
einer Duldung durch das Land Nordrhein-Westfalen.
Der AVR wurde ehemals von einer Gemeinschaft aus Stadtwerken und RWE betrie-
ben und diente der Stromerzeugung. Mit ihm sollte die Machbarkeit der HTR-Tech-
nik als Prototyp zur kommerziellen Stromerzeugung demonstriert werden. In diesem
Sinn war der AVR kein Forschungsreaktor. Forschungsreaktoren dienen im Allge-
meinen der Erzeugung von Neutronen, die zu Forschungszwecken eingesetzt wer-
den.
Die „Kommission Lagerung hoch radioaktiver Abfallstoffe“ nach § 3 des Standort-
auswahlgesetzes hat sich in den vergangenen Jahren mehrfach mit dieser Thematik
beschäftigt und nach intensiven Diskussionen in Abstimmung mit dem Bundesum-
weltministerium und anderen Behörden im Rahmen ihres inzwischen vorgelegten
Berichts für ein generelles Exportverbot für hochradioaktive Abfälle ausgesprochen.
Sie empfiehlt der Bundesregierung, „eine Neuregelung zu einem Exportverbot auch

Drucksache 18/9791 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
für bestrahlte Brennelemente aus Forschungsreaktoren zu erarbeiten“. Entspre-
chende Empfehlungen sprach die Kommission in einem Beschluss im Oktober 2015
(K-Drs. 131; siehe: www.bundestag.de/blob/390032/756a68504d289113a5b56c0d
a27b02c9/drs_131-data.pdf) sowie im Abschlussbericht auf Bundestagsdrucksache
18/9100 aus (vgl. Kapitel 5.2.3, Exportverbot, S. 59 ff.).

II. Der Deutsche Bundestag spricht sich entsprechend den Empfehlungen der
„Kommission Lagerung hoch radioaktiver Abfallstoffe“ für ein generelles Export-
verbot hochradioaktiver Abfälle aus.

III. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf,

1. umgehend einen Gesetzentwurf zur Umsetzung eines solchen generellen Ex-
portverbots vorzulegen;

2. alle derzeit noch laufenden Arbeiten an der ehemaligen Atomforschungsanlage
in Jülich im Zusammenhang mit einem geplanten Export der AVR-Brennele-
mente in die USA sowie auch eventuell bestehende Forschungs- und Entwick-
lungsprojekte im Zusammenhang mit der Entwicklung einer Wiederaufarbei-
tungstechnologie für diese graphithaltigen Brennelemente in den USA umge-
hend zu beenden und keine weiteren finanziellen Mittel dafür zu verwenden.

Berlin, den 27. September 2016

Dr. Sahra Wagenknecht, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion

Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com
Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de

anzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de
http://www.bundestag.de/blob/390032/756a68504d289113a5b56c0d

x

Schnellsuche

Suchen Sie z.B.: "13 BGB" oder "I ZR 228/19". Die Suche ist auf schnelles Navigieren optimiert. Erstes Ergebnis mit Enter aufrufen.
Für die Volltextsuche in Urteilen klicken Sie bitte hier.