BT-Drucksache 18/9669

Britische Staatsangehörige rasch und unkompliziert einbürgern

Vom 21. September 2016


Deutscher Bundestag Drucksache 18/9669
18. Wahlperiode 21.09.2016
Antrag
der Abgeordneten Volker Beck (Köln), Özcan Mutlu, Manuel Sarrazin,
Luise Amtsberg, Marieluise Beck (Bremen), Katja Keul, Renate Künast,
Monika Lazar, Irene Mihalic, Dr. Konstantin von Notz, Omid Nouripour,
Claudia Roth (Augsburg), Hans-Christian Ströbele und der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Britische Staatsangehörige rasch und unkompliziert einbürgern

Der Bundestag wolle beschließen:

I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:

Die Einbürgerung dient der Herstellung einer größtmöglichen Kongruenz zwischen
der in Deutschland lebenden Bevölkerung und dem wahlberechtigten Staatsvolk, von
dem sich die demokratische Legitimität der Staatsgewalt ableitet. Es liegt daher im
öffentlichen Interesse, die Einbürgerung zu erleichtern.
Nach geltendem Recht werden britische Staatsangehörige – wie alle Staatsangehörigen
eines anderen Mitgliedstaats der Europäischen Union – unter Beibehaltung ihrer bis-
herigen Staatsangehörigkeit eingebürgert. Ihre Einbürgerung setzt nach geltendem
Recht nicht zwingend voraus, dass sie sich eine bestimmte Zeit lang in Deutschland
aufgehalten haben.

II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf,

1. gegenüber den Ländern darauf hinzuwirken, dass in Deutschland lebende briti-
sche Staatsangehörige rasch und unkompliziert eingebürgert werden, wenn sie es
beantragen;

2. gegenüber den Ländern darauf hinzuwirken, dass britische Staatsangehörige auch
bei einer Aufenthaltsdauer von weniger als sechs Jahren einbürgert werden, wenn
sie die sonstigen Voraussetzungen für die Einbürgerung erfüllen;

3. im Rahmen ihrer Informationspolitik verstärkt darauf aufmerksam zu machen,
dass die Einbürgerung britischer Staatsangehöriger unter Beibehaltung der briti-
schen Staatsangehörigkeit erfolgt.

Berlin, den 20. September 2016

Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion

Drucksache 18/9669 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
Begründung

Nach dem Referendum über den Austritt des Vereinigten Königreichs aus der Europäischen Union hat Vize-
Kanzler Gabriel gefordert, britischen Staatsangehörigen, die in Deutschland leben, die Einbürgerung ohne Ver-
zicht auf die britische Staatsangehörigkeit zu ermöglichen (www.welt.de/politik/deutschland/article156756461-
/Gabriel-will-junge-Briten-in-Deutschland-einbuergern.html, 18.8.2016).
Bereits heute können sich britische Staatsangehörige – wie alle Staatsangehörigen eines anderen Mitgliedstaats
der Europäischen Union – einbürgern lassen, ohne ihre bisherige Staatsangehörigkeit aufzugeben (§ 12 Abs. 2,
§ 10 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 des Staatsangehörigkeitsgesetzes). Die Einbürgerung setzt allgemein nicht zwingend
voraus, dass sie sich eine bestimmte Zeit lang in Deutschland aufgehalten haben. Darauf weist die Bundesregie-
rung in ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hin (BT-Drs. 18/9308).
Zwar setzt § 8 des Staatsangehörigkeitsgesetzes neben der Erfüllung der gesetzlichen Mindestvoraussetzungen
im Rahmen des Ermessens ein öffentliches Interesse an der Einbürgerung voraus. Das öffentliche Interesse ist
nach der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Staatsangehörigkeitsrecht (StAR-VwV) zu beurteilen, die von
der Bundesregierung nach Art. 84 Abs. 2 und Art. 86 Satz 1 des Grundgesetzes mit Zustimmung des Bundesrates
u. a. zur einheitlichen Ausübung des Ermessens erlassen worden ist. Nach Nummer 8.1.2.2 StAR-VwV kommt
eine Ermessenseinbürgerung in der Regel nach einem rechtmäßigen gewöhnlichen Inlandsaufenthalt von acht
Jahren in Betracht. Allerdings ist bei Vorliegen eines besonderen öffentlichen Interesses (im Einzelfall) eine
erhebliche Verkürzung der grundsätzlich vorgesehenen achtjährigen Aufenthaltsdauer möglich (vgl. Nummer
8.1.3.5 StAR-VwV). Darüber hinaus kann ausweislich der Vorbemerkung zu der StAR-VwV in besonders be-
gründeten Ausnahmefällen von ihr abgewichen werden. Der bevorstehende Austritt des Vereinigten Königreichs
aus der Europäischen Union dürfte für die in Deutschland lebenden Briten einen solchen Ausnahmefall darstel-
len, da er ihre aufenthaltsrechtliche Situation in für viele Betroffene unerwarteter Weise in Frage stellt.
Über die Forderungen dieses Antrags hinaus hält die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gesetzliche Erleich-
terungen der Einbürgerung für sinnvoll. Unter anderem sollte die Einbürgerung stets unter Hinnahme der Mehr-
staatigkeit erfolgen und die erforderliche Voraufenthaltsdauer generell verkürzt werden. Insofern wird auf den
Gesetzentwurf zur Erleichterung der Einbürgerung und zur Hinnahme der mehrfachen Staatsangehörigkeit (BT-
Drs. 18/5631) verwiesen.

Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com
Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de

anzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de
http://www.welt.de/politik/deutschland/article156756461-/Gabriel-will-junge-Briten-in-Deutschland-einbuergern.html
http://www.welt.de/politik/deutschland/article156756461-/Gabriel-will-junge-Briten-in-Deutschland-einbuergern.html

x

Schnellsuche

Suchen Sie z.B.: "13 BGB" oder "I ZR 228/19". Die Suche ist auf schnelles Navigieren optimiert. Erstes Ergebnis mit Enter aufrufen.
Für die Volltextsuche in Urteilen klicken Sie bitte hier.