BT-Drucksache 18/8864

Mindestlohn für die Beschäftigung von Langzeiterwerbslosen

Vom 21. Juni 2016


Deutscher Bundestag Drucksache 18/8864
18. Wahlperiode 21.06.2016
Antrag
der Abgeordneten Jutta Krellmann, Sabine Zimmermann (Zwickau), Klaus
Ernst, Matthias W. Birkwald, Susanna Karawanskij, Katja Kipping, Thomas
Lutze, Thomas Nord, Richard Pitterle, Michael Schlecht, Dr. Petra Sitte, Azize
Tank, Dr. Axel Troost, Kathrin Vogler, Harald Weinberg, Birgit Wöllert, Pia
Zimmermann und der Fraktion DIE LINKE.

Mindestlohn für die Beschäftigung von Langzeiterwerbslosen

Der Bundestag wolle beschließen:

I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:

Laut Gesetz erhalten Langzeiterwerbslose erst nach sechs Monaten ununterbroche-
ner Beschäftigung den Mindestlohn, § 22 Absatz 4 des Mindestlohngesetzes
(MiLoG). In der Gesetzesbegründung wurde die Sonderregelung damit begründet,
dass man so besonders die langfristigen Beschäftigungschancen von Langzeitar-
beitslosen in der Einführungsphase des Mindestlohnes gegenüber kurzfristigen Be-
schäftigungsmöglichkeiten verbessern wollte, vgl. Bundestagsdrucksache 18/1558.
Die Bundesregierung ist gemäß § 22 Absatz 4 Satz 2 MiLoG ausdrücklich dazu ver-
pflichtet, gegenüber den gesetzgebenden Körperschaften zum 1. Juni 2016 ihre Ein-
schätzung abzugeben, ob diese Regelung tatsächlich die ihr zugedachte Wirksamkeit
entfaltet und zu einer nachhaltigen Integration von Langzeitarbeitslosen in den Ar-
beitsmarkt beigetragen hat. Für den Fall, dass die Regelung nach Einschätzung der
Bundesregierung ihr Ziel verfehlt hat, schlägt sie eine Aufhebung der Regelung vor.
Ihrer gesetzlichen Berichtspflicht ist die Bundesregierung nicht zeitgerecht nachge-
kommen. Eine Studie des Forschungsinstituts der Bundesagentur für Arbeit (Institut
für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung – IAB) ergab, dass die Sonderregelung für
Langzeiterwerbslose wirkungslos ist, so die „Süddeutsche Zeitung“ bereits am
18. Juni 2016. Das IAB betont, es fänden sich „keine Belege, dass Arbeitgeber auf-
grund der Ausnahmeregelung verstärkt Langzeitarbeitslose unter Mindestlohn ein-
stellen“ (IAB, Mindestlohnbegleitforschung – Überprüfung der Ausnahmeregelung
für Langzeitarbeitslose – Endbericht, S. 119, 4. Mai 2016). Folgerichtig hat die Bun-
desministerin für Arbeit und Soziales Andrea Nahles dem Bundeskanzleramt die
Abschaffung dieser Sonderregelung empfohlen. Die SPD-Fraktion unterstützt dies.
Die Sonderregelung ist für eine Integration von Langzeiterwerbslosen wirkungslos
und gehört daher abgeschafft. Das Gesetz impliziert dies als Konsequenz.

Drucksache 18/8864 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf,

die Streichung der Ausnahmeregelungen für Langzeiterwerbslose im persönlichen
Anwendungsbereich des § 22 Absatz 4 des Mindestlohngesetzes vorzunehmen.

Berlin, den 21. Juni 2016

Dr. Sahra Wagenknecht, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion

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