BT-Drucksache 18/8808

Situation und Beratung von Trans-Menschen in Deutschland

Vom 13. Juni 2016


Deutscher Bundestag Drucksache 18/8808
18. Wahlperiode 13.06.2016

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Volker Beck (Köln), Maria Klein-Schmeink, Ulle Schauws,
Monika Lazar, Luise Amtsberg, Katja Dörner, Kai Gehring, Katja Keul,
Renate Künast, Irene Mihalic, Özcan Mutlu, Dr. Konstantin von Notz,
Corinna Rüffer, Claudia Roth (Augsburg), Elisabeth Scharfenberg,
Hans-Christian Ströbele und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Situation und Beratung von Trans-Menschen in Deutschland

Menschen, die ihr tatsächliches Geschlecht vom Staat anerkennen lassen möchten
oder die das Zweigeschlechtersystem ablehnen (im Folgenden kurz: Trans-Men-
schen), sind nach Auffassung der Fragesteller und Stimmen aus der Literatur in
der deutschen Gesellschaft immer noch stark von Ausgrenzung, Diskriminierung
und Fremdbestimmung betroffen (Plett, Konstanze (2015), Diskriminierungspo-
tentiale gegenüber trans- und intergeschlechtlichen Menschen im deutschen
Recht). Transphobie ist weit verbreitet und führt nach Auffassung der Fragesteller
und Stimmen aus der Literatur zu Nachteilen bei Bildung, Gesundheitsversor-
gung, im Arbeitsleben und bei der sozialen Teilhabe (Die Parlamentarische Ver-
sammlung des Europarates (2015), Resolution 2048, Discrimination against
transgender people in Europe). Vor allem bereitet der Weg der Geschlechtsan-
gleichung vielfältige Probleme und Belastungen: Trans-Menschen werden mit
bestimmten „Krankheitsbeschreibungen“ und engen, zweigeschlechtlich defi-
nierten Begutachtungs- und Behandlungsstandards sowie einer gleichermaßen
starren Begutachtungsanleitung des Medizinischen Dienstes des Spitzenverban-
des Bund der Krankenkassen e. V. (MDS) konfrontiert (Becker et al. 1997; im
Folgenden „Standards of Care“ genannt). Sowohl der Zugang zur Vornamens-
und Personenstandsänderung nach dem Transsexuellengesetz (TSG) als auch zu
somatischen Geschlechtsangleichungsmaßnahmen ist an den Nachweis einer ein-
deutig gegengeschlechtlichen Identifikation im sogenannten Gegengeschlecht ge-
bunden. Die Diagnose einer „Störung“ als Voraussetzung rechtlicher Anerken-
nung der Geschlechtsidentität erkennt nicht nur der Europarat in seiner Transgen-
der Resolution von 2015 (Dok. 13742) als diskriminierend. Auch der Weltärzte-
bund (2015) fordert eine Entpathologisierung sowie bessere somatische und psy-
chologische Gesundheitsversorgung für Trans-Menschen.
Häufig arbeiten sich zudem nach Auffassung der Fragensteller die Krankenkas-
sen starr an diesen Maßstäben ohne Blick für den Einzelfall ab und ohne zu er-
kennen, dass es sich lediglich um Richtlinien handelt. So wird beispielsweise die
begleitende Psychotherapie von manchen Trans-Menschen für einen wirklichen
Reflexionsprozess genutzt, während die weitaus überwiegende Anzahl der Be-
handlungssuchenden sie als Privatsphäre verletzende Zwangsmaßnahme und als
nicht hilfreich empfinden.
Trans-Menschen befinden sich schon in einer belastenden Situation, die durch
diese zusätzlichen Hürden oft ihr Wohlbefinden und häufig auch ihre Gesundheit
noch weiter gefährdet.

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Denn Trans-Menschen sind überdurchschnittlich starkem Minoritätenstress aus-
gesetzt, der sich schädlich auf den Gesundheitszustand auswirkt. Sie haben signi-
fikant erhöhte Selbstmordversuchsraten (ca. 30 Prozent) und werden durch sozi-
oökonomische Ausgrenzung sowie unzugängliche und fremdbestimmte recht-
lich-medizinische Regelungen für den Transitionsprozess häufig in die soziale
Isolation, in Depressionen und selbstgefährdendes Verhalten gedrängt (erhöhte
Suchtraten, erhöhtes HIV-Infektionsrisiko etc.; s. Meyer, Ilan H. (1995), Minority
stress and mental health in gay men. Journal of Health and Social Behavior, 36
(1), pp. 38-56). Der Zugang zum Arbeitsmarkt ist ihnen durch mehrstufige Dis-
kriminierungen erschwert, ihr Einkommen häufig nicht qualifikationsgerecht und
Kündigung bzw. Kündigungsdrohung ein Begleitrisiko der Transition (Franzen,
Jannik & Sauer, Arn (2010), Benachteiligung von Trans-Personen, insbesondere
im Arbeitsleben, i. A. v. Antidiskriminierungsstelle des Bundes). Entsprechend
unterliegen Trans-Menschen einem erhöhten Armutsrisiko und werden bei Job-
centern immer noch oft als nicht vermittelbar eingestuft (vgl. Frost, David M. &
Nezhad, Sheila (2015), Minority Stress and Suicide in Lesbians, Gay Men, and
Bisexuals. In: Goldblum, Peter; Espelage, Dorothy L.; Chu, Joyce & Bongar,
Bruce: Youth Suicide and Bullying. Challanges and Strategies for Prevention and
Intervention (pp. 177-187), Oxford: Oxford University Press.Oxford University
Press; Testa, Rylan J.; Habarth, Janice; Peta, Jayme; Balsam, Kimberly & Bock-
ting, Walter (2014), Development of the Gender Minority Stress and Resilience
Measure. Psychology of Sexual Orientation and Gender Diversity, pp. 1-13).
Diese nach Auffassung der Fragesteller vielfältigen Ausgrenzungsmechanismen
und Diskriminierungsstrukturen führen dazu, dass Trans-Menschen oft (psychi-
atrische, psychotherapeutische, psycho-soziale, transitionsspezifische und/oder
antidiskriminatorische) Beratungsangebote für die aufgefächerten Themen und
Beratungsanliegen in Anspruch nehmen wollen bzw. müssen (Günther, Mari
(2015). Psychotherapeutische und beratende Arbeit mit Trans-Menschen. Verhal-
tenstherapie & psychosoziale Praxis, 47 (1), pp. 113-124; Meyer, Erik (2013).
Trans-Beratung als „dritte Säule“ in der Versorgung transidenter Menschen? Eine
retrospektive Analyse. Hamburg; Meyer, Erik (2015). Trans affirmative Bera-
tung. psychosozial, 38 (140), pp. 71-86; Meyer, Erik (2015). Trans-Beratung als
„dritte Säule“ in der Versorgung transidenter Menschen. In: Driemeyer, Wiebke;
Gedrose, Benjamin; Hoyer, Armin & Rustige, Lisa: Grenzverschiebungen des
Sexuellen (pp. 201-216). Gießen: Psychosozial-Verlag.Psychosozial-Verlag;
Fritz, Vera (2013). Infrage gestellt. Dekonstruktive Aspekte psychosozialer Be-
ratung und Therapie von Menschen mit einer trans Identitätsthematik. Gestaltthe-
rapie, 27 (1), pp. 135-147).
Bisher jedoch ist Trans-Beratung bis auf wenige Ausnahmen nicht professionali-
siert, nicht themenspezifisch und nicht flächendeckend verfügbar. Es ist unklar,
welcher Anteil der Beratungslast von ehrenamtlichen Beratungen geschultert
wird und welchen Qualitätsstandards die Beratung von Trans-Menschen genügen
muss.

Wir fragen die Bundesregierung:
1. Sind der Bundesregierung die Orte und Einrichtungen bekannt, an denen

Trans-Beratung angeboten wird?
Wenn ja, welche sind das, und welche Art der Trans-Beratung bieten sie an?

2. Wie viele Beratungsstellen für Trans-Menschen in Deutschland sind nach
Kenntnis der Bundesregierung öffentlich gefördert, und mit welchem Anteil
beteiligt sich die Bundesregierung daran?

3. Sofern es sich um LSBTI-Beratungsstellen (LSBTI: Lesben, Schwule, Bise-
xuelle, Trans- und Intersexuelle) handelt, welcher Budgetanteil ist zweckge-
bunden für Angebote, die Trans-Menschen zugutekommen?

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4. Wie geht die Bundesregierung auf ihre eigene Forderung auf Bundestags-
drucksache 18/2482 ein und stellt sicher, dass spezialisierte Beratungs- und
Unterstützungsstrukturen für Trans-Menschen flächendeckend ausgebaut
und finanziell abgesichert werden?

5. Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung spezielle Beratungsangebote für
Trans-Kinder und -Jugendliche?

6. Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung spezielle Beratungsangebote für
alte Trans-Menschen?

7. Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung spezielle Beratungsangebote
Trans-Menschen mit Behinderung?

8. Wie viele Beratungseinrichtungen bieten nach Kenntnis der Bundesregie-
rung Peer-Beratung an?
Wie viele davon sind rein ehrenamtlich, wie viele finanziert bzw. zumindest
teilfinanziert die öffentliche Hand?
In welcher Höhe geschieht es?

9. Ist der Bundesregierung bekannt, dass die Zusammenfassung mit bzw. Sub-
sumierung unter „gleichgeschlechtlichen Lebensweisen“ viele Trans-Perso-
nen von der Inanspruchnahme bestehender Beratungs- und Unterstützungs-
angebote abhält?
Wenn ja, wie reagiert sie in der Mittelzuweisung darauf?

10. Wie können Beratungsstellen und psychotherapeutische Angebote auswei-
sen, dass sie für die Arbeit mit Trans-Personen unterschiedlicher Altersstufen
und Lebenslagen qualifiziert sind im Sinne eines fachlich fundierten, akzep-
tierenden und unterstützenden Angebots?

11. Sind der Bundesregierung die Forderungen und Bedarfe an eine gute Trans-
Beratung seitens der Fachwelt einerseits und der Trans-Community anderer-
seits bekannt?
Wenn ja, welche sind das im Detail, und welche von ihnen teilt die Bundes-
regierung?

12. Welche Beispiele guter Praktiken der Peer- und/oder professionalisierten Be-
ratung in anderen Ländern sind der Bundesregierung bekannt?
Plant die Bundesregierung, die dort vorgefundenen nachahmenswerten Pro-
jekte auch in Deutschland pilotierend umzusetzen?

13. Welche fakultativen oder verpflichtenden Aus- oder Weiterbildungsange-
bote zur Arbeit mit Trans-Menschen gibt es nach Kenntnis der Bundesregie-
rung für in Erziehung, sozialer Arbeit, Heilerziehungs- und Altenpflege Tä-
tige?

14. Wie können Pflegeeinrichtungen, Schulen und Kindertagesstätten auswei-
sen, dass sie für die Arbeit mit Trans-Kindern und -Erwachsenen qualifiziert
sind?

15. Teilt die Bundesregierung die Einschätzung, dass ein Großteil der Beratungs-
anlässe erst durch nicht grundrechtskonforme Regelungen über den Zugang
zu Personenstandsänderung und bedarfsgerechter Gesundheitsversorgung
sowie durch unzureichenden gesetzlichen Diskriminierungsschutz entste-
hen?
Wenn ja, welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung daraus?
Wenn nein, wie reagiert die Bundesregierung auf Berichte über entspre-
chende Effekte der Gesetze zur Anerkennung der Geschlechtsidentität in Dä-
nemark, Malta oder Irland?

Drucksache 18/8808 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
 

16. Plant die Bundesregierung, durch Förderung von Antidiskriminierungsmaß-
nahmen für Trans-Personen den Diskriminierungsdruck zu lindern und damit
den Beratungsbedarf zu reduzieren?

17. An welche Beratungsstellen jenseits der Antidiskriminierungsstelle des Bun-
des können sich Trans-Menschen im Fall von Diskriminierung wenden?
Wie qualifizieren sich diese als trans-kompetent?

18. Welche Ansprechpersonen gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung für
Trans-Mitarbeiterinnen und -Mitarbeiter in Bundesbehörden oder öffentli-
chen Einrichtungen?

19. Sind der Bundesregierung Fälle von Diskriminierung aufgrund geschlechtli-
cher Identität hinsichtlich Trans-Personen durch den Bund in seiner Rolle als
Arbeitgeber bekannt?

20. Wie plant die Bundesregierung, die Anforderungen der geschlechtlichen
Nichtdiskriminierung nach dem Bundesgleichstellungsgesetz und dem All-
gemeinen Gleichbehandlungsgesetz hinsichtlich Trans-Personen im Anwen-
dungsbereich von Bundesbehörden und öffentlichen Einrichtungen in deren
Funktion als mit der Fürsorgepflicht betrauten Arbeitgeber umzusetzen?
Welche Qualifizierungen sind für die Akteurinnen und Akteure, wie Perso-
nalräte, Gleichstellungsbeauftragte und Dienststellen erhältlich, und in wel-
chem Umfang werden sie genutzt?

21. Kann die Bundesregierung beziffern, wie hoch der Anteil der Beratungsan-
liegen von Trans-Menschen ist, die sich ausschließlich mit der Erfüllung der
„Standards of Care“-Kriterien im medizinisch-diagnostischen Prozess nach
F 64.0 im ICD-10 befassen und nicht bedarfsabhängig, sondern systematisch
im Rahmen der den sog. Alltagstest begleitenden Psychotherapie gefordert
sind?

22. Kann die Bundesregierung beziffern, wie hoch die den Krankenkassen jähr-
lich entstehenden Kosten durch die begleitende Psychotherapie zur F64.0-
Diagnostik sind?

23. Bei welchem Anteil der Personen, die sich dem sogenannten Alltagstest und
der begleitenden Psychotherapie unterziehen, kommt es nach Kenntnis der
Bundesregierung im Verlauf zu einer Auflösung des Wunsches nach medi-
zinischer Geschlechtsangleichung?

24. Ist der Bundesregierung bekannt, dass bis zum Urteil des Bundesverfas-
sungsgerichtes vom 11. Januar 2011 (1 BvR 3295/07) mit der obligatori-
schen Sterilisation eine grobe Menschenrechtsverletzung Zugangsbedingung
zur Personenstandsänderung nach § 8 TSG war?

25. Wie viele Trans-Menschen haben nach Kenntnis der Bundesregierung zur
Klärung von Fragen des Aufgebens eines Menschenrechtes (körperliche Un-
versehrtheit) zur Einlösung eines anderen Menschenrechtes (persönliche
Selbstbestimmung) bis zur Außerkraftsetzung der gesetzlichen Vorschrift
nach § 8 TSG beraterische bzw. therapeutische Angebote diesbezüglich auf-
gesucht?

26. Welche konkrete Ansprechperson im Bundesministerium für Gesundheit
setzt sich für die Forderungen von Trans-Menschen, z. B. im Rahmen des
ICD-11-Revisionsprozesses, bzw. generell für die gesundheitlichen Anlie-
gen von Trans-Menschen, ein?

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/8808
 

27. Ist die Bundesregierung, auch im Lichte der Forderung des Weltärztebundes
nach Entpathologisierung, der Auffassung, dass eine lediglich die Diagnose
F64.0 sichernde verpflichtende Psychotherapie als „obligatorische medizini-
sche Behandlung“ im Sinne der Europaratsresolution 2048 (2015) zu Trans-
Diskriminierung eine diskriminierende und damit abzulehnende Behandlung
darstellt?
Wenn ja, wie soll bei den bestehenden Regelungen schnellstmöglich Abhilfe
geschaffen werden?
Wenn nein, warum nicht?

28. Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass etwa eine verpflichtende Phase
der „Alltagserprobung“ oder der vom TSG geforderte zweifache gutachter-
liche Nachweis, seit mind. drei Jahren im Gegengeschlecht identifiziert zu
sein, „umständliche Verfahren“ im Sinne der Europaratsresolution 2048
(2015) darstellen und unnötige Beratungsanlässe und Zugangshindernisse
zur geschlechtlichen Anerkennung bilden?

29. Wie sieht die Bundesregierung die Forderung 6.1.1 der Europaratsresolution
2048 (2015) (ausdrückliches Diskriminierungsverbot aufgrund der ge-
schlechtlichen Identität in den nationalen Anti-Diskriminierungsgesetzen
und die Aufnahme der Menschenrechtslage von Trans-Menschen in das
Mandat nationaler Menschenrechtseinrichtungen mit dem ausdrücklichen
Hinweis auf die geschlechtliche Identität), und plant sie diesen Folge zu leis-
ten?
Wenn ja, wie und in welchem Zeitraum möchte sie die Forderungen jeweils
konkret umsetzen?

30. Wie sieht die Bundesregierung die Forderung 6.1.2 der Europaratsresolution
2048 (2015) (Umsetzung der internationalen Menschenrechtsnormen ein-
schließlich des Fallrechts des Europäischen Gerichtshofs für Menschen-
rechte ohne jede Diskriminierung aufgrund der geschlechtlichen Identität),
und plant sie dieser Folge zu leisten?
Wenn ja, wie und in welchem Zeitraum möchte sie die Forderungen jeweils
konkret umsetzen?

31. Wie sieht die Bundesregierung die Forderung 6.1.3 der Europaratsresolution
2048 (2015) (Erfassung und Analyse der Informationen und Daten über die
Menschenrechtslage von Trans-Menschen, auch über Diskriminierung auf-
grund der geschlechtlichen Identität und über multiple Diskriminierung so-
wie transphobe Intoleranz und Hassverbrechen, mit dem Ziel, sie als notwen-
dige Leitlinien für die Gestaltung, Umsetzung und Überwachung der Wir-
kung von Anti-Diskriminierungsgesetzen und -politiken zu nutzen), und
plant sie dieser Folge zu leisten?
Wenn ja, wie und in welchem Zeitraum möchte sie die Forderungen jeweils
konkret umsetzen?

32. Wie sieht die Bundesregierung die Forderung 6.1.4 der Europaratsresolution
2048 (2015) (Verabschiedung von Gesetzen gegen Hassverbrechen, die
Trans-Menschen besonderen Schutz vor transphoben Verbrechen und Vor-
fällen bieten; spezielle Schulungsangebote zur Sensibilisierung von Polizei-
beamten und Mitgliedern der Justiz), und plant sie dieser Folge zu leisten?
Wenn ja, wie und in welchem Zeitraum möchte sie die Forderungen jeweils
konkret umsetzen?

Drucksache 18/8808 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
 

33. Wie sieht die Bundesregierung die Forderung 6.1.5 der Europaratsresolution
2048 (2015) (wirksamen Schutz vor Diskriminierung aufgrund der ge-
schlechtlichen Identität beim Zugang zu einer Beschäftigung im öffentlichen
wie im privaten Sektor sowie beim Zugang zu Wohnraum, zur Justiz und zur
Gesundheitsversorgung), und plant sie dieser Folge zu leisten?
Wenn ja, wie und in welchem Zeitraum möchte sie die Forderungen jeweils
konkret umsetzen?

34. Wie sieht die Bundesregierung die Forderung 6.1.6 der Europaratsresolution
2048 (2015) (Beteiligung von Trans-Menschen und ihren Organisationen an
der Ausarbeitung und Umsetzung sie betreffender politischer und rechtlicher
Maßnahmen), und plant sie dieser Folge zu leisten?
Wenn ja, wie und in welchem Zeitraum möchte sie die Forderungen jeweils
konkret umsetzen?

Berlin, den 2. Juni 2016

Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion

Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com
Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de

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