BT-Drucksache 18/8803

Soziale Lage und Absicherung von Solo-Selbstständigen

Vom 3. Juni 2016


Deutscher Bundestag Drucksache 18/8803
18. Wahlperiode 03.06.2016

Große Anfrage
der Abgeordneten Sabine Zimmermann (Zwickau), Herbert Behrens,
Matthias W. Birkwald, Klaus Ernst, Nicole Gohlke, Dr. Rosemarie Hein,
Sigrid Hupach, Katja Kipping, Jutta Krellmann, Cornelia Möhring,
Norbert Müller (Potsdam), Harald Petzold (Havelland), Dr. Petra Sitte, Azize Tank,
Kathrin Vogler, Harald Weinberg, Katrin Werner, Birgit Wöllert, Jörn Wunderlich,
Pia Zimmermann und der Fraktion DIE LINKE.

Soziale Lage und Absicherung von Solo-Selbstständigen

Von den 90er-Jahren bis zum Jahr 2007 nahm die selbstständige Beschäftigung
deutlich zu. Die Zahl der Selbstständigen stieg von 4 Millionen (2000) auf etwa
4,5 Millionen Erwerbstätige (2007) an. Nach einer Phase der Stagnation geht die
Zahl selbstständig Erwerbstätiger seit dem Jahr 2012 nunmehr zurück. Im Jahr
2014 lag sie bei ca. 4,4 Millionen Personen. Diese Entwicklung wurde und wird
maßgeblich getrieben von der Entwicklung bei den so genannten Solo-Selbststän-
digen, das heißt den Selbstständigen ohne Angestellte. Die Anzahl der Solo-
Selbstständigen überstieg seit Anfang des 21. Jahrhunderts die Anzahl der Selbst-
ständigen mit Angestellten (vgl. Klaus Brenke, Selbstständige Beschäftigung
geht zurück, in: DIW-Wochenbericht 36/2015, S. 790 ff.; Alexandra Manske,
Tine Scheffelmeier (2015), Werkverträge, Leiharbeit, Solo-Selbstständigkeit –
Eine Bestandsaufnahme, WSI-Diskussionspapier 195, S. 51 ff.).
Unabhängig von den strukturellen und politischen Gründen für den früheren An-
stieg und den aktuellen Rückgang ist die Solo-Selbstständigkeit vielfach mit einer
prekären Lage verknüpft. So haben Studien gezeigt, dass das Einkommen von
Solo-Selbstständigen sehr unterschiedlich ausfällt: Sehr hohen Einkommen ste-
hen sehr niedrige Einkommen gegenüber. Knapp 30 Prozent der Solo-Selbststän-
digen liegen in einem unteren Einkommensbereich bis 1 100 Euro Nettoeinkom-
men (Manske/Scheffelmeier 2015, S. 67). Klaus Brenke (a. a. O., S. 795) zeigt
darüber hinaus, dass seit dem Jahr 2011 der Anteil der Solo-Selbstständigen mit
einem Bruttostundenlohn von unter 8,50 Euro (leicht) gesunken ist. Allerdings
haben 25 Prozent aller Solo-Selbstständigen lediglich ein Einkommen, das unter
diesem bescheidenen Niveau liegt.
Im vergangenen Jahrzehnt ist die Anzahl selbstständiger Frauen gestiegen, wobei
es sich allerdings vor allem um Solo-Selbstständige handelt. Zwei Drittel der
selbstständigen Frauen arbeiten ohne Angestellte; bei den männlichen Unterneh-
mern sind es 50 Prozent. Der Gendergap zeigt sich auch darin, dass Frauen über-
wiegend in frauentypischen Branchen und Bereichen ein Unternehmen gründen:
persönliche Dienstleistungen im Bereich Gesundheit, Pflege, Erziehung (43 Pro-
zent), unternehmensnahe Dienstleistungen (32 Prozent) und Einzelhandel (7 Pro-
zent) – also in Bereichen mit geringen Ertragschancen und Einnahmen (KfW und
bundesweite gründerinnenagentur).

Drucksache 18/8803 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
Solo-Selbstständige sind Unternehmerinnen und Unternehmer, die ausschließlich
ihre eigene Arbeitskraft vermarkten und auf die aus dieser Tätigkeit erzielte Ver-
gütung existenziell angewiesen sind. Ihre Lebenssituation ähnelt der Situation
von abhängig Beschäftigten. Kollektive Instrumente zur Stabilisierung oder Re-
gulierung der Einkommen gibt es bei ihnen aber kaum oder gar nicht. Instru-
mente, die etwa Tarifverträgen bei abhängig Beschäftigten entsprechen, fehlen
bei Selbstständigen. Lediglich für wirtschaftlich abhängige Selbstständige/arbeit-
nehmerähnliche Personen können Tarifverträge verhandelt werden (§ 12a des Ta-
rifvertragsgesetzes – TVG). Bei bestimmten freien Berufen regeln Honorarord-
nungen die Vergütung. Hinzu kommen mögliche Ansprüche aus dem Urheber-
recht. Hingegen greift der neu eingeführte gesetzliche Mindestlohn von aktuell
8,50 Euro pro Stunde bei Selbstständigen nicht. Es mangelt daher an gesellschaft-
lichen Mechanismen zur Garantie eines existenzsichernden Einkommens bei
selbstständiger Erwerbstätigkeit und gegen (selbst-)zerstörerisches Sozialdum-
ping als Mittel im (Preis-)Wettbewerb.
Das soziale Sicherungssystem in Deutschland knüpft traditionell an den Status
der abhängigen Beschäftigung an. In den Sozialversicherungssystemen werden
die klassischen sozialen Risiken – Alter, Arbeitslosigkeit, Krankheit, Erwerbs-
minderung, Pflegebedürftigkeit etc. – abgesichert und überwiegend paritätisch
von Arbeitgebern und Beschäftigten finanziert. Selbstständige galten bislang da-
gegen nicht als schutzbedürftig und waren daher nicht in das solidarische System
eingebunden – obwohl auch sie ihre Arbeitskraft auf dem Markt verkaufen müs-
sen. Der Zugang zu gesetzlichen sozialen Sicherungssystemen wurde ihnen erst
spät und lediglich selektiv ermöglicht. So gilt seit dem Jahr 2009 eine nachrangige
Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung für alle Bürgerin-
nen und Bürger (§ 5 Absatz 1 Nummer 13 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch –
SGB V). Seit dem Jahr 2006 gibt es eine begrenzte Möglichkeit für Selbststän-
dige, sich freiwillig in der Arbeitslosenversicherung zu versichern. In der Ren-
tenversicherung sind nach § 2 SGB V nur wenige Gruppen kraft Gesetzes pflicht-
versichert, wie Handwerkerinnen und Handwerker, in Pflegeberufen Tätige,
Lehrkräfte, Erzieherinnen und Erzieher, Selbstständige mit einem Auftraggeber,
Künstlerinnen und Künstler, Publizistinnen und Publizisten, Hebammen und Ent-
bindungspfleger, Seelotsen und Küstenschiffer. Für Landwirte gibt es Überlei-
tungsregelungen in die allgemeinen gesetzlichen Sozialversicherungen. Andere
Selbstständige können auf Antrag in die Rentenversicherung aufgenommen wer-
den.
Bis heute fehlt aber für Selbstständige ein gleichberechtigter Zugang zu den so-
zialen Sicherungssystemen, der zum einen die Leistungen für die Selbstständigen
öffnet und zum anderen die Selbstständigen gleichzeitig in eine solidarische Fi-
nanzierung des Sicherungssystems einbezieht, ohne sie finanziell zu überfordern.
Insbesondere ist lediglich ein Viertel der Solo-Selbstständigen in ein obligatori-
sches System der Altersvorsorge einbezogen. Während die schwarz-gelbe Regie-
rung sich mit dieser Frage zumindest beschäftigt hat, fehlt bei der aktuellen
schwarz-roten Regierung aus Sicht der Fragesteller sowohl Problembewusstsein
als auch konzeptionelle Phantasie, um Solo-Selbstständige in die soziale Siche-
rung einzubeziehen.
Ein moderner Sozialstaat muss die soziale Sicherung für alle Bürgerinnen und
Bürger gewährleisten. Selbstständige dürfen nach Auffassung der Fragesteller
weder von vornherein aus der sozialen Sicherung ausgeschlossen werden noch
dürfen sie sich selbst aus der gesellschaftlichen Solidarität ausklinken. Die Defi-
zite der sozialen Sicherung von Solo-Selbstständigen unterscheiden sich je nach
sozialem Risiko und sind daher jeweils spezifisch abzufragen.

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/8803
Wir fragen die Bundesregierung:

I. Struktur und Entwicklung von Solo-Selbstständigkeit
1. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Zahl der Selbstständi-

gen insgesamt zwischen den Jahren 1999 (bzw. seit Beginn der statistischen
Erfassung) und 2015 entwickelt (bitte die Zahlen für Gesamtdeutschland,
Ost- und Westdeutschland sowie nach Alter und Geschlecht ausweisen)?

2. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Zahl der Solo-Selbst-
ständigen insgesamt zwischen den Jahren 1999 (bzw. seit Beginn der statis-
tischen Erfassung) und 2015 entwickelt (bitte die Zahlen für Gesamtdeutsch-
land, Ost- und Westdeutschland sowie nach Alter und Geschlecht auswei-
sen)?

3. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung der Anteil der Solo-Selbst-
ständigen beim zulassungspflichtigen Gewerbe in den vergangenen zehn
Jahren entwickelt?

4. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung der Anteil der Solo-Selbst-
ständigen beim zulassungsfreien Gewerbe in den vergangenen zehn Jahren
entwickelt?

5. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung der Anteil der Solo-Selbst-
ständigen in den freien Berufen und den freien Berufen ähnlichen Berufen
(§ 18 des Einkommensteuergesetzes) in den vergangenen zehn Jahren entwi-
ckelt?

6. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung der Anteil der Solo-Selbst-
ständigen beim handwerksähnlichen Gewerbe in den vergangenen zehn Jah-
ren entwickelt?

7. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung der Anteil der Solo-Selbst-
ständigen im Handwerk in den vergangenen zehn Jahren entwickelt?

8. Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung der Anteil haupt- oder ne-
benberuflich bzw. geringfügig Erwerbstätiger an den Solo-Selbstständigen
(bitte nach Geschlecht differenzieren)?

9. Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung der Anteil der Solo-Selbst-
ständigen, die zusätzlich eine weitere abhängige Tätigkeit ausüben (bitte
nach Geschlecht, nach sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung und Mi-
nijob differenzieren)?

10. Wie hoch war nach Kenntnis der Bundesregierung in den letzten zehn Jahren
jeweils der Anteil der Solo-Selbstständigen an den Erwerbstätigen und den
Selbstständigen insgesamt (bitte nach Geschlecht differenzieren)?

11. Aus welcher Situation kommen die Solo-Selbstständigen nach Kenntnis der
Bundesregierung (Arbeitslosigkeit, Ausbildung, Gründungszuschuss, Be-
schäftigungsverhältnis, Familienpause; bitte die Angaben, soweit verfügbar,
für Gesamtdeutschland, Ost- und Westdeutschland sowie nach Alter und Ge-
schlecht für den Zeitraum von1999 – bzw. seit Beginn der statistischen Er-
fassung – bis 2015 ausweisen)?

12. Wie setzt sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Zahl der Solo-Selbst-
ständigen zusammen (bitte nach Nationalität, Geschlecht, Alter und Bundes-
land differenzieren)?

13. In welchen Branchen und Wirtschaftsbereichen erfolgen nach Kenntnis der
Bundesregierung die Gründungen von Solo-Selbstständigen für den Zeit-
raum von 1999 (bzw. seit Beginn der statistischen Erfassung) bis 2015 (bitte
die Zahlen für Gesamtdeutschland, Ost- und Westdeutschland sowie nach
Alter und Geschlecht ausweisen)?

Drucksache 18/8803 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
14. Welchen Schulabschluss und welche berufliche Qualifikation besitzen die
Solo-Selbstständigen bei Aufnahme der Selbstständigkeit nach Kenntnis der
Bundesregierung (bitte für den Zeitraum von 1999 bis 2015 angeben)?

15. Welche öffentlich-rechtlichen Fördermöglichkeiten standen Solo-Selbst-
ständigen nach Kenntnis der Bundesregierung in den vergangenen zehn Jah-
ren zur Verfügung?

16. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung der Zugang in die Selbst-
ständigkeit in Abhängigkeit von den Fördermöglichkeiten und deren Inan-
spruchnahme für den Zeitraum von 1999 (bzw. seit Beginn der statistischen
Erfassung) bis 2015 entwickelt (bitte die Zahlen nach Geschlecht und nach
Bundesländern ausweisen)?

17. Beabsichtigt die Bundesregierung, die Fördermöglichkeiten für Selbststän-
dige zu verändern, und wenn ja, in welcher Form, und mit welcher Zielstel-
lung?

18. Wie viele ehemals Solo-Selbstständige sind nach Kenntnis der Bundesregie-
rung nach fünf Jahren immer noch in diesem Status (bitte nach Geschlecht
und Branchen/Bereichen differenzieren)?

19. In wie vielen Fällen wurde nach Kenntnis der Bundesregierung im Zeitraum
seit dem Jahr 1999 eine Solo-Selbstständigkeit wieder aufgegeben (jährlich;
bitte nach Branchen/Bereichen und Geschlecht differenzieren)?

20. Aus welchen Gründen haben Selbstständige ihre Tätigkeit nach Kenntnis der
Bundesregierung aufgegeben?

21. Welchen Status hatten die Solo-Selbstständigen nach Kenntnis der Bundes-
regierung direkt, nachdem sie ihre Selbstständigkeit aufgegeben hatten (ar-
beitslos, Ausbildung oder Studium, abhängige Beschäftigung, Ruhestand)?

22. Wie hoch ist in diesen Fällen nach Kenntnis der Bundesregierung die durch-
schnittliche Verschuldung?

23. Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung die Zahl der Insolvenzen
von Solo-Selbstständigen, und in welchem Zeitraum nach Eintritt in die
Selbstständigkeit entstehen sie (bitte die Angaben für Gesamtdeutschland,
Ost- und Westdeutschland, nach Alter und Geschlecht sowie Branchen/Be-
reichen für den Zeitraum von 1999 – bzw. seit Beginn der statistischen Er-
fassung – bis 2015 ausweisen)?

24. Welche Maßnahmen zum Schutz der Solo-Selbstständigen gegen Schein-
selbstständigkeit und Scheinwerkverträge hat die Bundesregierung in den
vergangenen zehn Jahren initiiert und ergriffen?

II. Wirtschaftliche und soziale Lage im Bereich der Solo-Selbstständigkeit
25. Wie haben sich die Einkommen der Solo-Selbstständigen nach Kenntnis der

Bundesregierung insgesamt und in den einzelnen Berufsgruppen im Zeit-
raum von 1999 (bzw. seit Beginn der statistischen Erfassung) bis 2015 ent-
wickelt (bitte die Zahlen für Gesamtdeutschland, Ost- und Westdeutschland
sowie nach Alter und Geschlecht ausweisen)?

26. Wie viele Solo-Selbstständige beziehen nach Kenntnis der Bundesregierung
ein durchschnittliches monatliches Brutto-Erwerbseinkommen (Betriebsein-
nahmen abzüglich Betriebsausgaben) bis 800 Euro, bis 1 500 Euro, bis 2 500
Euro, bis 4 000 Euro oder über 4 000 Euro (bitte nach Alter und Geschlecht
aufschlüsseln)?

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/8803
27. Wie viele Solo-Selbstständige beziehen nach Kenntnis der Bundesregierung
ein monatliches Netto-Erwerbseinkommen (wie oben, abzüglich Einkom-
mensteuer und Aufwendungen für die soziale Absicherung) bis 500 Euro, bis
1 000 Euro, bis 1 600 Euro, bis 2 300 Euro, über 3 200 Euro (bitte nach Alter
und Geschlecht aufschlüsseln)?

28. Welche Studien zum Thema Einkommen von Solo-Selbstständigen sind der
Bundesregierung bekannt, und welche politischen Handlungsbedarfe leitet
sie daraus ab?

29. Welche berufsständischen Regelungen existieren nach Kenntnis der Bundes-
regierung für die Vergütung von Selbstständigen und Solo-Selbstständigen?

30. Welche tarifvertraglichen Regelungen existieren nach Kenntnis der Bundes-
regierung aktuell auf der Grundlage von § 12a TVG für die Vergütung von
arbeitnehmerähnlichen Personen?
In welchen weiteren Bereichen wären nach Ansicht der Bundesregierung ta-
rifvertragliche Regelungen gesetzlich möglich und sachlich geboten?

31. Welche gesetzlichen Regelungen existieren nach Kenntnis der Bundesregie-
rung ggf. für die Vergütung von Selbstständigen und Solo-Selbstständigen?

32. Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, durch die Gesetzgebung
auf die teilweise prekäre Einkommenssituation von Solo-Selbstständigen po-
sitiv einzuwirken, und welche Konzepte verfolgt sie ggf. derzeit mit welchen
Maßnahmen und Initiativen?

33. In welchen Bereichen sieht die Bundesregierung Möglichkeiten, als Auftrag-
geber oder Arbeitgeber (Bund) positiv einer teilweise prekären Einkom-
menssituation von Solo-Selbstständigen entgegenzuwirken, und welche
Konzepte verfolgt sie gegebenenfalls?

34. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über existierende Vergabekrite-
rien der öffentlichen Hand bei der Beauftragung Solo-Selbstständiger?

35. Inwieweit hält die Bundesregierung kartellrechtliche Ausnahmen für Solo-
Selbstständige bis zu einer bestimmten Umsatzgrenze für möglich und sinn-
voll?

36. In welcher Weise gewährleistet die Bundesregierung die Einhaltung rechtli-
cher Vorgaben in Bezug darauf, dass bei der Umsetzung der aktiven Arbeits-
marktpolitik soziale und arbeitsrechtliche Standards bei den Beschäftigten
der Träger der Maßnahme eingehalten werden?

37. Welche kalkulatorischen Personalkosten unterstellt die Bundesagentur für
Arbeit implizit oder explizit als angemessen für die Beschäftigten der Träger
von Maßnahmen der aktiven Arbeitsmarktpolitik (Arbeitgeber-Jahres-
brutto)?

38. Teilt die Bundesregierung die Auffassung der Fragesteller, dass es auch für
Solo-Selbstständige ein funktionales Äquivalent für den gesetzlichen Min-
destlohn geben muss, der es auch Solo-Selbstständigen erlaubt, ein Einkom-
men für eine ausreichende Existenzsicherung zu verdienen?

39. In welchen Bereichen sieht die Bundesregierung Möglichkeiten für die Rea-
lisierung eines derartigen Ziels, und welche sind das gegebenenfalls?

Drucksache 18/8803 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
40. Anhand welcher Kriterien grenzt die Bundesregierung die Status freier und
arbeitnehmerähnlicher Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, Solo-Selbstständi-
ger und Scheinselbstständiger ab?
a) Anhand welcher Kriterien grenzt die Bundesregierung die vorgenannten

Status von abhängiger Beschäftigung ab?
b) Von wem und durch welche Maßnahmen wird die Einhaltung der Abgren-

zungskriterien kontrolliert?
c) Welche Konsequenzen hat eine „falsche“ Zuordnung für die Betroffenen

und für die Auftraggeber?
41. Wie viele Statusfeststellungsverfahren nach § 7a Absatz 1 Satz 1 und 2 des

Vierten Buches Sozialgesetzbuch (SGB IV) wurden seit dem 1. Januar 2000
durch die Clearingstelle bei der Deutschen Rentenversicherung Bund durch-
geführt, und in wie vielen Fällen wurde bestandskräftig
a) ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis/Scheinselbst-

ständigkeit festgestellt,
b) eine nicht versicherungspflichtige Selbstständigkeit festgestellt
(bitte für die einzelnen Jahre, absolut sowie Anteil an allen Statusfeststel-
lungsverfahren, für Gesamtdeutschland, für West- und Ostdeutschland sowie
nach Geschlecht aufschlüsseln)?

42. Wie viele Statusfeststellungsverfahren erfolgten nach Kenntnis der Bundes-
regierung auf Antrag der Selbstständigen, und wie viele auf Antrag der Auf-
traggeber?

III. Situation von Crowdworkern
43. Welche empirischen Erkenntnisse hat die Bundesregierung über den Er-

werbsstatus und die Einkommenssituation von Crowdworkern in der Bun-
desrepublik Deutschland (bitte soweit wie möglich aufschlüsseln und nach
Erwerbsstatus und Geschlecht differenzieren)?

44. Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung der prozentuale Anteil von
Solo-Selbstständigen unter Crowdworkern in der Bundesrepublik Deutsch-
land?

45. Wie viele Crowdworker sind nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit
bundesweit tätig, und wie viele waren es jeweils in den Jahren 2011 bis 2015
(bitte nach Jahr und Geschlecht differenzieren)?

46. Welche empirischen Erkenntnisse hat die Bundesregierung über den Er-
werbsstatus von Crowdworkern in der Bundesrepublik Deutschland?

47. Ist der Bundesregierung bekannt, für wie viel Prozent der Crowdworker das
Crowdworking die primäre Einkommensquelle darstellt?

48. Welche empirischen Erkenntnisse hat die Bundesregierung darüber, inwie-
weit die soziale Absicherung von Crowdworkern gesichert ist?

49. Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung, um Crowdworkern Zugang
zu sozialen Sicherungssystemen zu gewährleisten?

50. Inwieweit hält die Bundesregierung eine Beteiligung der Plattformen bzw.
Auftraggeber an den Kosten der sozialen Sicherung Selbstständiger für ge-
boten und umsetzbar?

51. Welche Entwicklungen hinsichtlich des Erwerbsstatus sind nach Einschät-
zung oder Kenntnis der Bundesregierung in Bezug auf die weitere Verbrei-
tung von Crowdworking in der Zukunft zu erwarten?

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 7 – Drucksache 18/8803
52. Wie schätzt die Bundesregierung diese Entwicklung hinsichtlich der Auswir-
kungen auf den Arbeitsmarkt und die Sozialsysteme ein?

53. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung generell über die Entstehung
und Entwicklung neuer Formen von Arbeitsorganisation, die nicht mit aus-
reichender sozialer Absicherung gegen Risiken wie Krankheit, Arbeitslosig-
keit oder Erwerbsminderung sowie einer ausreichenden Altersvorsorge ein-
hergehen?

54. Welche konkreten Herausforderungen für den Arbeitsmarkt und die Sozial-
systeme bringt diese Entwicklung nach Einschätzung der Bundesregierung
mit sich, und welche Maßnahmen werden nach Einschätzung der Bundesre-
gierung zur Bewältigung notwendig sein, bzw. welche sind bereits in Angriff
genommen bzw. in konkreter Planung?

IV. Soziale Absicherung von Solo-Selbstständigkeit
55. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die obligatorische Einbe-

ziehung von Solo-Selbstständigen in die sozialen Sicherungssysteme inner-
halb der Europäischen Union?

56. In welchen Ländern der Europäischen Union fehlt nach Kenntnis und Ein-
schätzung der Bundesregierung bislang eine obligatorische Einbeziehung
von Solo-Selbstständigen in welche Bereiche der sozialen Sicherung?

57. Auf welche Art und Weise sind Solo-Selbstständige nach Kenntnis der Bun-
desregierung in Österreich in die sozialen Sicherungssysteme einbezogen
worden, und wie bewertet die Bundesregierung diese Regelungen?

58. In welchen Bereichen der sozialen Sicherung von Solo-Selbstständigen in
Deutschland erkennt die Bundesregierung Defizite (bitte benennen und dif-
ferenziert in Bezug auf die jeweiligen Leistungen und die Finanzierung ant-
worten)?

59. Plant die Bundesregierung Maßnahmen, die die Einbeziehung der Solo-
Selbstständigen in die sozialen Sicherungssysteme mit bezahlbaren Beitrags-
varianten und ggf. staatlicher Unterstützung beinhalten?

V. Krankenversicherung
60. Wie viele Solo-Selbstständige sind nach Kenntnis der Bundesregierung frei-

willig in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) versichert, und wie
viele sind privat krankenversichert (bitte nach Geschlecht und Einkommen,
z. B. in Quintilen, ausweisen)?

61. Wie viele Solo-Selbstständige zahlen nach Kenntnis der Bundesregierung in
der GKV Beiträge nach der Beitragsbemessungsgrenze, wie viele zahlen
Beiträge nach der Mindestbemessungsgrenze, und in wie vielen Fällen
kommt die Härtefallregelung nach § 240 Absatz 4 SGB V zum Tragen?

62. Wie viele Versicherte sind nach Kenntnis der Bundesregierung jeweils im
Standard- oder im Basistarif der privaten Krankenversicherung (PKV) versi-
chert?
Wie viele davon sind selbstständig oder Solo-Selbstständige?

63. Wie viele Versicherte sind nach Kenntnis der Bundesregierung im Notlagen-
tarif der PKV versichert?
Wie viele davon sind selbstständig oder Solo-Selbstständige?

64. Wie hoch sind nach Kenntnis der Bundesregierung die Beitragsschulden der
privat versicherten Solo-Selbstständigen?

Drucksache 18/8803 – 8 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
65. In wie vielen Fällen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung die Bei-
tragsschulden von Solo-Selbstständigen ermäßigt, gestundet, niedergeschla-
gen oder erlassen (bitte nach freiwillig gesetzlich Versicherten, Privatversi-
cherten und nach Geschlecht unterscheiden)?

66. Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung das durchschnittliche Ein-
kommen von privatversicherten Solo-Selbstständigen, und wie ist die Ein-
kommensverteilung der selbstständigen Privatversicherten?

67. Wie viele Selbstständige zahlen nach Kenntnis der Bundesregierung Bei-
träge nach der Mindestbemessungsgrenze, obwohl ihr Einkommen darunter
liegt?

68. Für wie viele GKV-versicherte Selbstständige ruht nach Kenntnis der Bun-
desregierung die Mitgliedschaft?
Wie viele GKV-Versicherte haben Ratenzahlung vereinbart?

69. Wie hoch sind nach Kenntnis der Bundesregierung die Beitragsschulden ge-
setzlich versicherter Solo-Selbstständiger?

70. Wie viele Solo-Selbstständige sind nach Kenntnis der Bundesregierung in
der GKV mit dem ermäßigten Beitragssatz, also ohne Krankengeldanspruch,
versichert (bitte nach Geschlecht differenzieren)?

71. Wie stellt sich die Bundesregierung zu Forderungen, bei Selbstständigen das
tatsächliche Einkommen der Beitragsermittlung zugrunde zu legen, um Solo-
Selbstständige vor Überforderung zu schützen?

72. Wie stellt sich die Bundesregierung zu Forderungen, die Auftraggeber bei
kleinen Selbstständigen, Solo-Selbstständigen und Selbstständigen mit über-
wiegend einer Arbeitnehmerin oder einem Arbeitnehmer an den Aufwendun-
gen für die Krankenversicherung zu beteiligen?
Welche Vorschläge hat die Bundesregierung bislang zur Kenntnis erhalten,
wie dies umzusetzen wäre, und plant sie Initiativen in diese Richtung?

73. Wie viele privat pflegeversicherte Solo-Selbstständige sind nach Kenntnis
der Bundesregierung älter als 55, älter als 60 und älter als 65 Jahre, und wie
hoch sind die durchschnittlichen monatlichen Versicherungsbeiträge in den
jeweiligen Altersgruppen?

74. Wie viele freiwillig gesetzlich versicherte Solo-Selbstständige haben sich
nach Kenntnis der Bundesregierung nach § 22 des Elften Buches Sozialge-
setzbuch (SGB XI) von der Versicherungspflicht befreien lassen und sind
nicht in der sozialen Pflegeversicherung versichert?

75. Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung die durchschnittliche mo-
natliche Beitragshöhe von privat versicherten Selbstständigen in der privaten
Pflegeversicherung (bitte nach Alter und Geschlecht aufschlüsseln)?

76. Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung der Anteil ehemals
Solo-Selbstständiger, die bereits Leistungen nach dem SGB XI beziehen,
und wie viele davon benötigen zusätzlich Hilfeleistungen im Rahmen der
Hilfe zur Pflege nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII)?

77. Wie viele freiwillig gesetzlich versicherte Solo-Selbstständige, und wie viele
privat versicherte Solo-Selbstständige haben nach Kenntnis der Bundesre-
gierung eine private Pflegezusatzversicherung abgeschlossen (bitte nach Al-
ter und Geschlecht aufschlüsseln)?

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 9 – Drucksache 18/8803
VI. Arbeitslosenversicherung
78. Welche Regelungen ermöglichten es in den vergangenen zehn Jahren,

Selbstständige in der Arbeitslosenversicherung zu versichern (bitte konkrete
Regelungstatbestände mit Beitragshöhe angeben)?

79. Wie gestaltete sich der Einbezug Solo-Selbstständiger in die Arbeitslosen-
versicherung jährlich in Bezug auf
a) die Anzahl der Neuzugänge nach Geschlecht,
b) die Anzahl der Versicherungsfälle bei Selbstständigen nach Geschlecht

und Qualifikationsgruppen,
c) die Höhe des durchschnittlichen Arbeitslosengelds in den Qualifikations-

gruppen,
d) die Anzahl der Austritte, Kündigungen bzw. des Ruhenlassens der Bei-

tragszahlung?
80. Plant die Bundesregierung gesetzgeberische oder sonstige Initiativen oder

Maßnahmen, welche weiteren Solo-Selbstständigen den Schutz der Arbeits-
losenversicherung ermöglichen, und wenn nein, warum nicht?

81. Inwieweit hält die Bundesregierung die Leistungserbringung nach Qualifi-
kationsgruppen weiterhin für sachgerecht – insbesondere unter dem Aspekt
einheitlicher Beitragshöhen?

82. Inwieweit hält die Bundesregierung den Ausschluss von Versicherten nach
zweimaligem Leistungsbezug für rechtlich geboten?

83. Welche speziellen Fördermöglichkeiten im Rechtskreis des Dritten Buches
Sozialgesetzbuch (SGB III) für Erwerbslose, die sich selbstständig machen
wollten, wurden von diesen nach Kenntnis der Bundesregierung angeboten
und in Anspruch genommen, und wie fiel die Evaluation dieser Instrumente
aus?

84. Welche Gesamtaufwendungen wurden jeweils für diese Instrumente aufge-
bracht, und wie viele Personen wurden gefördert (nach Jahren)?

85. Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus der Forderung
der Fragesteller, den Gründungszuschuss (§§ 93, 94 SGB III) zur Pflichtleis-
tung bei Gründung aus Erwerbslosigkeit zu machen?

VII. Grundsicherung für Arbeitsuchende/Hartz IV
86. Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung die Anzahl der Zugänge

von Personen in das Zweite Buch Sozialgesetzbuch (SGB II), die zuvor
selbstständig erwerbstätig waren (bitte Jahreszahlen seit dem Jahr 2007 an-
geben)?

87. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Anzahl der selbststän-
dig erwerbstätigen Arbeitslosengeld-II-Beziehenden seit dem Jahr 2007 im
Jahresdurchschnitt entwickelt?
Wie hat sich in dem Zeitraum der Anteil der Selbstständigen an allen erwerb-
stätigen SGB-II-Leistungsberechtigten entwickelt?
Wie hoch ist der Anteil der Solo-Selbstständigen unter den selbstständig er-
werbstätigen SGB-II-Leistungsberechtigten?

Drucksache 18/8803 – 10 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
88. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung zu den strukturellen Merkmalen
der selbstständig erwerbstätigen Leistungsberechtigten bezüglich
a) der anzurechnenden Einkommen (bitte im Durchschnitt sowie gestaffelt

bis zu 450 Euro, 450 bis 850 Euro, 850 bis 1 200 Euro sowie mehr als
1 200 Euro angeben),

b) der Art der Beschäftigung nach Wirtschaftszweig, Berufssegment und
Anforderungsniveau,

c) Anzahl und Konstellation der Bedarfsgemeinschaft,
d) Alter, Geschlecht und Nationalität, und
e) Zugang und Abgang im Jahresdurchschnitt seit dem Jahr 2007 sowie

Dauer des Verbleibs im SGB-II-Bezug (Bestand und Abgang)?
89. Welche Instrumente stehen den Jobcentern und Arbeitsagenturen zur Förde-

rung der Selbstständigkeit von SGB-II-Leistungsberechtigten zur Verfü-
gung, und in welchem Umfang wurden diese Instrumente im Verlauf der ver-
gangenen zehn Jahre eingesetzt?

90. In welchem Anteil gelang nach Kenntnis der Bundesregierung aufgrund der
Förderung einer Selbstständigkeit von SGB-II-Leistungsberechtigten der
Ausstieg aus der Hartz-IV-Bedürftigkeit?

91. In wie vielen Fällen wurden selbstständige Leistungsberechtigte von den
Jobcentern in eine abhängige Beschäftigung vermittelt (Jahreszahlen seit
dem Jahr 2007), und in wie vielen Fällen war die abhängige Beschäftigung
dauerhaft (länger als sechs Monate) und ausreichend, um aus dem SGB-II-
Bezug auszuscheiden?

92. Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung bei selbstständig erwerb-
stätigen Leistungsberechtigten der Anteil der Bescheide, die aufgrund von
schwankendem Einkommen vorläufig ausgestellt werden?

93. Gegenüber wie vielen Selbstständigen wurden in den vergangenen zehn Jah-
ren Rückforderungen erhoben?
a) Aus welchen Gründen?
b) In welcher durchschnittlichen Höhe?
c) Über welche Zeiträume?

94. Wie hoch war nach Kenntnis der Bundesregierung seit dem Jahr 2007 im
Jahresdurchschnitt die Anzahl der selbstständig erwerbstätigen Leistungsbe-
rechtigten, gegen die Sanktionen verhängt wurden?

95. Welche Gründe sind der Bundesregierung für diese Sanktionen bekannt?
96. Hält die Bundesregierung die Sanktionen in den angeordneten und angewen-

deten Maßnahmen für geeignet, das mit den Sanktionsregelungen verfolgte
gesetzgeberische Ziel zu erreichen?
Welche Maßnahmen hält die Bundesregierung aufgrund dieser Erkenntnisse
für notwendig?

VIII. Alterssicherung und Alterseinkommensleistungen von Selbstständigen
97. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung für den Zeitraum von 1999 bis

2015 hinsichtlich der Entwicklung von Solo-Selbstständigen ohne obligato-
rische Alterssicherung?

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 11 – Drucksache 18/8803
98. Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass Solo-Selbstständige (soweit
sie nicht obligatorisch versichert sind) in ihrer sozialen Schutzbedürftigkeit
mit der von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern vergleichbar sind, weil
sie ebenfalls auf den Einsatz ihrer Arbeitskraft angewiesen sind (vgl. Gut-
achten des Sozialbeirats zum Rentenversicherungsbericht 2009, Rn. 59,
S. 80, Bundestagsdrucksache 17/52; bitte begründen)?

99. Welche Schlussfolgerungen und Konsequenzen hat die Bundesregierung aus
dem Umstand gezogen, dass der Sozialbeirat die Bundesregierung bereits im
Jahr 2009 dringend dazu aufgefordert hat, nicht obligatorisch abgesicherte
Selbstständige in die Versicherungspflicht der gesetzlichen Rentenversiche-
rung miteinzubeziehen (vgl. Gutachten des Sozialbeirats zum Rentenversi-
cherungsbericht 2009, Rn. 61, 62, S. 80, Bundestagsdrucksache 17/52)?

100. Teilt die Bundesregierung die in dem Gutachten vertretene Auffassung des
Sozialbeirats, dass es im Interesse sowohl der Betroffenen (Schutzwürdigkeit
von Selbstständigen) aber auch der Gesellschaft stehe, durch eine Verpflich-
tung zur Vorsorge, Altersarmut zu vermeiden, und teilt die Bundesregierung
ebenfalls die Auffassung des Sozialbeirats, wonach sich der Gesetzgeber die-
ser Aufgabe nicht entziehen dürfe (vgl. Gutachten des Sozialbeirats zum
Rentenversicherungsbericht 2009, Rn. 63, S. 80, Bundestagsdrucksache
17/52; bitte begründen)?

101. Welche Schlussfolgerungen hat die Bundesregierung aus ihrem eigenen Be-
fund im Alterssicherungsbericht 2012 (Bundestagsdrucksache 17/11741,
S. 9) gezogen, wonach ehemals Selbstständige, die oft nicht in ein ver-
pflichtendes Alterssicherungssystem einbezogen waren, überdurchschnitt-
lich häufig nicht hinreichend für ihr Alter vorgesorgt haben?
Welche Maßnahmen und Initiativen hat die Bundesregierung aufgrund dieser
Erkenntnis bislang veranlasst?

102. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Zahl der aktiv selbst-
ständig Versicherten zwischen den Jahren 2005 und 2015 (bitte für Gesamt-
deutschland, nach West- und Ostdeutschland, nach Geschlecht sowie dem
Anteil an allen aktiv Versicherten aufschlüsseln) entwickelt, die
a) auf Antrag,
b) kraft Gesetzes,
c) als Künstlerinnen/Künstler und Publizistinnen/Publizisten oder
d) als Handwerkerinnen/Handwerker
in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert waren, und wie hoch wa-
ren deren durchschnittlich entrichteten monatlichen Beiträge?

103. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Zahl der selbstständig
Versicherten zwischen den Jahren 2005 und 2015 (für Gesamtdeutschland,
für West- und Ostdeutschland, nach Geschlecht sowie dem Anteil an allen
selbstständig Versicherten aufschlüsseln) entwickelt, die
a) auf Antrag oder
b) kraft Gesetzes
versichert waren und nach § 165 des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch
(SGB VI) – beitragspflichtige Einnahmen aus selbstständiger Tätigkeit –
und, soweit nichts anderes für diesen Personenkreis gilt, den halben Regel-
beitrag (Existenzgründung), den Regelbeitrag oder einen einkommensge-
rechten Beitrag geleistet haben?

Drucksache 18/8803 – 12 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
104. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Zahl der selbstständig
Versicherten zwischen den Jahren 2005 und 2015 (bitte für Gesamtdeutsch-
land, für West- und Ostdeutschland sowie nach Geschlecht aufschlüsseln)
entwickelt, die
a) auf Antrag oder
b) kraft Gesetzes
versichert waren und nach § 165 Absatz 1a SGB VI und, soweit nichts ande-
res für diesen Personenkreis gilt, auf Antrag den einkommensgerechten Bei-
trag mit Sozialklausel in Anspruch genommen haben?

105. Wie haben sich im Zeitraum von 2005 bis 2015
a) die durchschnittlichen Beitragszeiten,
b) die durchschnittlichen Entgeltpunkte aus Beitragszeiten sowie
c) die durchschnittlichen Rentenanwartschaften ohne Zurechnungszeiten
für aktiv selbstständig Versicherte entwickelt (für Gesamtdeutschland, für
West- und Ostdeutschland sowie nach Geschlecht aufschlüsseln)?

106. Wie haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung die durchschnittlichen
Versicherungszeiten von aktiv Versicherten im Zeitraum von 2005 bis 2015
(für Gesamtdeutschland, für West- und Ostdeutschland sowie nach Ge-
schlecht aufschlüsseln) entwickelt, die
a) auf Antrag,
b) kraft Gesetzes,
c) als Künstlerinnen/Künstler und Publizistinnen/Publizisten oder
d) als Handwerkerinnen/Handwerker
versichert waren?

107. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Zahl der selbstständig
Versicherten zwischen den Jahren 2005 und 2015 (für Gesamtdeutschland,
für West- und Ostdeutschland sowie nach Geschlecht aufschlüsseln) entwi-
ckelt, die
a) auf Antrag,
b) kraft Gesetzes,
c) als Künstlerinnen/Künstler und Publizistinnen/Publizisten oder
d) als Handwerkerinnen/Handwerker
versichert waren und denen nach § 76 SGB IV zur Vermeidung erheblicher
Härten Beiträge gestundet (§ 76 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 SGB IV), nie-
dergeschlagen (§ 76 Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 SGB IV) oder erlassen (§ 76
Absatz 2 Satz 1 Nummer 3 SGB IV) wurden?

108. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Zahl der versicherungs-
pflichtigen Handwerkerinnen und Handwerker gemäß § 2 Absatz 8 SGB VI,
die sich gemäß § 6 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 SGB VI von der Versiche-
rungspflicht haben befreien lassen, zwischen den Jahren 2005 und 2015 ent-
wickelt (bitte nach Anteil an allen versicherungspflichtigen Handwerkerin-
nen und Handwerkern, für Gesamtdeutschland, für West- und Ostdeutsch-
land sowie nach Geschlecht aufschlüsseln), und wie lang war im gleichen
Zeitraum die durchschnittliche Versicherungsdauer?

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 13 – Drucksache 18/8803
109. Wie viele Selbstständige mit einem Auftraggeber im Sinne von § 2 Satz 1
Nummer 9 SGB VI unterliegen nach Kenntnis der Bundesregierung seit dem
1. Januar 1999 der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversiche-
rung, und wie hoch waren ihre durchschnittlich entrichteten monatlichen
Beiträge (bitte für die einzelnen Jahre, absolut sowie Anteil an allen pflicht-
versicherten Selbstständigen, für Gesamtdeutschland, für West- und Ost-
deutschland sowie nach Geschlecht aufschlüsseln)?

110. Trifft es nach Auffassung der Bundesregierung zu, dass mit der Aufnahme
des nach § 2 Satz 1 Nummer 9 SGB VI erfassten Personenkreises (Selbst-
ständige mit einem Auftraggeber) zum einen der Erosion des versicherungs-
pflichtigen Personenkreises durch Umwandlung von Beschäftigung in Auf-
tragsvergabe an Solo-Selbstständige entgegengewirkt werden sollte und zum
anderen für diesen Personenkreis eine ebenso soziale Schutzbedürftigkeit
wie die der anderen im SGB VI erfassten Personengruppen angesehen wurde,
und hat sich nach Auffassung der Bundesregierung, angesichts der kontinu-
ierlichen Zunahme durch Werk- und Dienstleistungsverträge, die Regelung
bewährt (bitte begründen)?
Welche Regelungsdefizite hat die Bundesregierung festgestellt, und welche
Maßnahmen zur Beseitigung dieser Defizite bzw. zur Anpassung an geän-
derte Bedingungen auf dem Arbeitsmarkt seit dem Jahr 1999 hält die Bun-
desregierung für notwendig?

111. Durch wen und auf welche Weise erlangen nach Kenntnis der Bundesregie-
rung pflichtversicherte Selbstständige mit überwiegend einem (möglichen)
Auftraggeber Kenntnis darüber, dass sie sich innerhalb von drei Monaten
nach Aufnahme der selbstständigen Tätigkeit beim zuständigen Rentenver-
sicherungsträger zu melden haben (Meldepflicht nach § 190a SGB VI)?

112. Wie viele Bußgelder wurden nach Kenntnis der Bundesregierung seit dem
1. Januar 2001 aufgrund der fehlenden Mitwirkungspflicht nach § 320
SGB VI (Bußgeldvorschriften) im Zusammenhang mit § 190a Absatz 1
Satz 1 SGB VI jährlich verhängt, wie hoch waren die Bußgelder im Durch-
schnitt, und wie häufig wurde hierbei ein Bußgeld in Höhe von 2 500 Euro
verhängt?

113. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung im Zeitraum von 2005 bis
2015 die Anzahl der Selbstständigen entwickelt, die nach § 2 Satz 1 Num-
mer 9 SGB VI pflichtversichert sind und sich nach § 6 Absatz 1a Nummer 1
SGB VI (erste Existenzgründung) von der Versicherungspflicht haben be-
freien lassen (bitte absolut sowie Anteil an allen pflichtversicherten Selbst-
ständigen, für Gesamtdeutschland, für West- und Ostdeutschland sowie nach
Geschlecht aufschlüsseln)?

114. Wie hat sich die Zahl der aktiv freiwillig Versicherten nach § 7 SGB VI im
Zeitraum von 2005 bis 2015 entwickelt (bitte für Gesamtdeutschland, für
West- und Ostdeutschland, nach Geschlecht sowie dem Anteil an allen aktiv
Versicherten aufschlüsseln), und
a) wie hoch waren deren durchschnittlich ganzjährig entrichteten monatli-

chen Beiträge,
b) wie viele Personen haben ganzjährig den Mindest- bzw. Höchstbeitrag

entrichtet,
c) für wie viele Jahre wurden im Durchschnitt im Rentenbestand 2015 frei-

willige Beiträge entrichtet,
d) wie hoch waren im Durchschnitt die Anwartschaften im Rentenbestand

2015,

Drucksache 18/8803 – 14 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
e) über welche Kenntnisse verfügt die Bundesregierung zur Anzahl von
Selbstständigen, die sich freiwillig versichert haben, und über welche
Kenntnisse verfügt die Bundesregierung darüber hinaus zur Struktur und
Entwicklung der nach § 7 SGB VI Versicherten?

115. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über das Haushaltseinkommen
der ehemals Selbstständigen im Rentenbezug (bitte nach Dezilen, absolut so-
wie Anteil nach Berufsstatus aufschlüsseln)?

116. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Zahl der ehemals
Selbstständigen ab der Regelaltersgrenze und deren Alters(-gesamt-)einkom-
men netto (bitte nach Art der Alterssicherungsleistung, deren jeweiliger
durchschnittlicher Höhe, für Gesamtdeutschland, West- und Ostdeutschland
sowie nach Geschlecht ausweisen)?

117. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Zahl der ehemals
Selbstständigen ab der Regelaltersgrenze mit zusätzlichem Einkommen
(bitte nach durchschnittlicher Höhe Brutto, für Gesamtdeutschland, für
West- und Ostdeutschland sowie jeweils nach Geschlecht und im Vergleich
zu ehemals Beschäftigten ausweisen)?

118. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Zahl der ehemals
Selbstständigen ab der Regelaltersgrenze mit eigenen Alterssicherungsleis-
tungen (bitte nach Art der Alterssicherungsleistung, häufigste Kumulations-
form, keine eigenen Alterssicherungsleistungen, für Gesamtdeutschland, für
West- und Ostdeutschland, jeweils nach Geschlecht und im Vergleich zu
ehemals Beschäftigten aufschlüsseln)?

119. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Zahl der ehemals
Selbstständigen in der Grundsicherung im Alter ab der Regelaltersgrenze im
Zeitraum von 2003 bis 2015 entwickelt (bitte absolut, nach Anteil an allen
Grundsicherungsbeziehenden, an ehemals Beschäftigten in der Grundsiche-
rung, gemessen an der Bevölkerung im gleichen Alter [Quote], für Gesamt-
deutschland, für West- und Ostdeutschland sowie jeweils nach Geschlecht
aufschlüsseln)?

120. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung der durchschnittliche
Brutto- bzw. Nettobedarf der ehemals Selbstständigen in der Grundsicherung
im Alter ab der Regelaltersgrenze im Zeitraum von 2003 bis 2015 entwickelt
(bitte für Gesamtdeutschland, nach West- und Ostdeutschland sowie jeweils
nach Geschlecht aufschlüsseln)?

121. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Höhe des anzurechnen-
den Einkommens der ehemals Selbstständigen in der Grundsicherung im Al-
ter ab der Regelaltersgrenze im Zeitraum von 2004 bis 2015 entwickelt (bitte
für Gesamtdeutschland, für West- und Ostdeutschland sowie jeweils nach
Geschlecht aufschlüsseln)?

122. Wie viele Solo-Selbstständige verfügen nach Kenntnis der Bundesregierung
über eine private Absicherung in Form einer Lebens-, Renten- oder Berufs-
unfähigkeitsversicherung?
Wie verteilen sich diese Verträge nach Einkommen und Geschlecht?

123. Wie viele Solo-Selbstständige verfügen nach Kenntnis der Bundesregierung
über Einkommen aus Vermietung und Verpachtung?
Wie hoch sind dadurch die Miet- und Pachteinnahmen Netto bzw. Brutto im
Jahr?

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 15 – Drucksache 18/8803
IX. Selbstständige mit Basisrente
124. Wie viele so genannte Basisrenten („Rürup-Renten“) wurden von Selbststän-

digen nach Kenntnis der Bundesregierung seit dem Jahr 2005 pro Jahr und
insgesamt abgeschlossen (bitte für Gesamtdeutschland, für West- und Ost-
deutschland, jeweils nach Geschlecht aufschlüsseln sowie die Veränderun-
gen absolut und in Prozent gegenüber dem Vorjahr ausweisen)?

125. Wie hoch waren pro Jahr und insgesamt nach Kenntnis der Bundesregierung
die Beiträge – laufend und inklusive Zuzahlung – (bitte für Gesamtdeutsch-
land, für West- und Ostdeutschland, jeweils nach Geschlecht aufschlüsseln
sowie die Veränderung absolut und in Prozent gegenüber dem Vorjahr aus-
weisen)?

126. Wie hoch lag pro Jahr und insgesamt nach Kenntnis der Bundesregierung die
versicherte Rente ohne Überschüsse; (bitte für Gesamtdeutschland, für West-
und Ostdeutschland, jeweils nach Geschlecht aufschlüsseln sowie die Ver-
änderung absolut und in Prozent gegenüber dem Vorjahr ausweisen)?

127. Wie viele Versicherungsverträge wurden seit dem Jahr 2005 pro Jahr und
insgesamt nach Kenntnis der Bundesregierung ruhend gestellt bzw. werden
nicht mehr bespart, und wie hoch liegt die entsprechende reduzierte versi-
cherte Rente (ohne Überschüsse) im Durchschnitt sowie das durchschnittli-
che Deckungskapital (bitte für Gesamtdeutschland, für West- und Ost-
deutschland, jeweils nach Geschlecht aufschlüsseln sowie die Veränderung
absolut und in Prozent gegenüber dem Vorjahr ausweisen)?

128. Wie viele Selbstständige haben nach Kenntnis der Bundesregierung seit dem
Jahr 2005 im Rahmen des Sonderausgabenabzugs von der steuerlichen Ab-
zugsfähigkeit der Vorsorgeaufwendungen in voller Höhe pro Jahr Gebrauch
gemacht (bitte nach Jahr und Anteil der Selbstständigen an allen Basisrenten-
Beziehenden aufschlüsseln)?

129. Wie viele Selbstständige bzw. Ehepaare haben nach Kenntnis der Bundesre-
gierung einen Basisrentenversicherungsvertrag mit einem zu versteuernden
Brutto-Jahreseinkommen im Jahr 2013 in Höhe von bis zu 20 000 Euro,
30 000 Euro, 40 000 Euro, 60 000 Euro, 80 000 Euro, 100 000 Euro und dar-
über abgeschlossen (bitte für Gesamtdeutschland, für West- und Ostdeutsch-
land sowie jeweils für Einzelpersonen sowie gemeinsam veranlagte Ehe-
paare aufschlüsseln)?

130. Wie viele Basisrenten von Selbstständigen befinden sich nach Kenntnis der
Bundesregierung in der Auszahlungsphase, und wie hoch sind die durch-
schnittlichen Rentenzahlungen?

131. Hält die Bundesregierung angesichts der Tatsache, dass gerade bei Selbst-
ständigen häufig ein Wechsel zwischen verschiedenen Erwerbsformen statt-
findet und das Erwerbseinkommen über einen längeren Zeitraum von meh-
reren Jahrzehnten unmöglich kalkuliert werden kann, die Annahme für ge-
rechtfertigt, dass sich im Fall der Beitragsfreistellung das angesparte Kapital
langfristig durch Kosten der Versicherer deutlich reduzieren kann bzw. dass
es z. B. bei fondsgebundenen Verträgen vernichtet werden kann (bitte be-
gründen)?

Drucksache 18/8803 – 16 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
X. Selbstständige in berufsständischen Versorgungswerken
132. Wie viele Personen haben sich im Zeitraum von 2005 bis 2015 nach § 6

Absatz 1 Nummer 1 SGB VI nach Kenntnis der Bundesregierung auf Antrag
von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung be-
freien lassen, weil sie Mitglied eines berufsständischen Versorgungswerks
waren (bitte absolut sowie Anteil an allen pflichtversicherten Selbstständi-
gen, für Gesamtdeutschland, für West- und Ostdeutschland sowie nach Ge-
schlecht aufschlüsseln)?

133. Wie viele berufsständische Versorgungswerke gibt es nach Kenntnis der
Bundesregierung derzeit in Deutschland?

134. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung im Zeitraum von 2005 bis
2015 die Zahl der
a) beitragsleistenden Mitglieder,
b) anwartschaftsberechtigten Mitglieder, sowie
c) Rentenempfängerinnen und Rentenempfänger
entwickelt (bitte nach Geschlecht sowie Berufsstand aufschlüsseln)?

135. Wie haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung im Zeitraum von 2005
bis 2015 das Beitragsvolumen sowie das Rentenvolumen entwickelt?

136. Wie haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung die durchschnittlichen
monatlichen Beiträge aller Versorgungswerke sowie die durchschnittlichen
monatlichen Rentenzahlbeträge im Zeitraum von 2005 bis 2015 entwickelt?

137. Wie haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Vermögensanlagen
sowie Vermögenserträge der berufsständischen Versorgungswerke im Zeit-
raum von 2005 bis 2015 entwickelt?

138. Gibt es von Seiten der Berufsverbände oder Kammern der freien Berufe Be-
strebungen, weitere Versorgungswerke zu gründen, und wenn ja, mit wel-
chen Berufsverbänden oder Kammern hat die Bundesregierung hierzu seit
dem Jahr 2003 Gespräche geführt, bzw. welche Berufsverbände oder Kam-
mern haben sich an die Bundesregierung gewandt, und welche Kenntnisse
hat die Bundesregierung über Berufsverbände oder Kammern der freien Be-
rufe, die sich mit einem solchen Anliegen an Landesregierungen gewandt
haben (bitte auch die jeweiligen Verbände/Kammern nennen)?

139. Bei welchen freien Berufen, die über keine eigenen Versorgungswerke ver-
fügen und deren Mitglieder nicht der Versicherungspflicht der gesetzlichen
Rentenversicherung unterliegen, sieht die Bundesregierung eine besondere
Schutzbedürftigkeit?

XI. Künstlersozialversicherung
140. Wie viele Personen sind nach Kenntnis der Bundesregierung aktuell versi-

cherungspflichtig nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz – KSVG
(bitte nach Kranken- und Rentenversicherung sowie Bereichen bzw. Tätig-
keit und Geschlecht aufschlüsseln)?

141. Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung das durchschnittliche ge-
meldete Einkommen im Jahr (bitte nach Bereichen bzw. Tätigkeit und Ge-
schlecht differenzieren)?

142. Wie viele der aktuell nach dem KSVG versicherungspflichtigen Personen
üben nach Kenntnis der Bundesregierung neben ihrer selbstständigen Tätig-
keit einen geringfügigen Nebenjob bzw. eine geringfügige nicht künstleri-
sche/nicht publizistische Tätigkeit aus (bitte nach Bereichen bzw. Tätigkeit
und Geschlecht aufschlüsseln)?

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 17 – Drucksache 18/8803
143. Anhand welcher Kriterien werden nach Kenntnis der Bundesregierung die
im Künstlerkatalog genannten und durch das KSVG festgelegten Tätigkeiten
von weiteren Tätigkeiten im kreativen Bereich konkret abgegrenzt?

144. Wie viele Anträge auf Feststellung der Versicherungspflicht nach dem
KSVG werden nach Kenntnis der Bundesregierung jährlich durch die Künst-
lersozialkasse (KSK) abgelehnt (bitte für den Zeitraum von 2010 bis 2015
mit den Ablehnungsgründen und, soweit verfügbar, den abgelehnten Tätig-
keiten aufschlüsseln)?

145. Wie häufig wurde nach Kenntnis der Bundesregierung im Zeitraum von 2010
bis 2015 gegen einen Bescheid der KSK geklagt bzw. Widerspruch eingelegt
(bitte mit Aufschlüsselung der abgelehnten Tätigkeiten und Gründe), und in
wie vielen Fällen wurde dem Widerspruch bzw. der Klage stattgegeben?

146. Welches Rentenniveau erreichen nach Kenntnis der Bundesregierung gemäß
dem KSVG Rentenversicherte im Renteneintrittsalter durchschnittlich (bitte
nach Versicherungsjahren, Tätigkeit und Geschlecht aufschlüsseln)?

147. Wie viele gemäß dem KSVG versicherungspflichtige Personen haben nach
Kenntnis der Bundesregierung Verträge für die staatlich geförderte zusätzli-
che Altersvorsorge („Riester-Rente“) oder für die Basisrente („Rürup-
Rente“) abgeschlossen?

148. Wie viele der aktuell über die KSK versicherten Personen sind nach Kenntnis
der Bundesregierung von der Krankenversicherungspflicht befreit und statt-
dessen Mitglied in einer privaten Krankenversicherung?

149. Wie viele der aktuell über die KSK versicherten Personen sind nach Kenntnis
der Bundesregierung von der Rentenversicherungspflicht befreit und statt-
dessen Mitglied in einem berufsständischen Versorgungswerk?

150. Plant die Bundesregierung, ihren Bundeszuschuss zur Künstlersozialversi-
cherung, der im Jahr 1999 von 25 auf 20 Prozent abgesenkt wurde, erneut
auf 25 Prozent zu erhöhen?

151. Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, ob und in welchem Umfang die
zum 1. Januar 2015 gesetzlich in Kraft getretenen Auflagen zur Prüfung der
Künstlersozialabgabepflicht von Unternehmen und Institutionen sowohl von
der Deutschen Rentenversicherung Bund als auch von der KSK in vollem
Umfang umgesetzt werden?

152. Welche Auswirkungen hat die seit dem 1. Januar 2015 ausgeweitete Über-
prüfung der Abführung der Künstlersozialabgabe von Unternehmen und In-
stitutionen durch die Betriebsprüferinnen und Betriebsprüfer der Deutschen
Rentenversicherung Bund auf die so genannte Beitragsgerechtigkeit, die Fi-
nanzierung der KSK und den Abgabesatz?

153. Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, wie viele Unternehmen in den
Jahren 2014 und 2015 eine Künstlersozialabgabe abgeführt haben (bitte nach
Unternehmensgröße und Höhe der abgeführten Abgabe aufschlüsseln)?

154. Wie viele Unternehmen haben im Jahr 2015 nach Kenntnis der Bundesregie-
rung die zum 1. Januar 2015 eingeführte Bagatellgrenze von 450 Euro netto
im Jahr für sich in Anspruch genommen?

155. Erwägt die Bundesregierung Maßnahmen und Vorschläge, die auf eine Re-
form des KSVG abzielen, und wenn ja, welche Initiativen sind geplant?

Berlin, den 2. Juni 2016

Dr. Sahra Wagenknecht, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion

Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com
Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de

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