BT-Drucksache 18/8112

Fortsetzung der Braunkohlesanierung in den Ländern Brandenburg, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen nach dem Jahr 2017

Vom 14. April 2016


Deutscher Bundestag Drucksache 18/8112
18. Wahlperiode 14.04.2016
Antrag
der Abgeordneten Eva Bulling-Schröter, Birgit Wöllert, Caren Lay, Herbert
Behrens, Karin Binder, Heidrun Bluhm, Roland Claus, Sigrid Hupach, Kerstin
Kassner, Katrin Kunert, Sabine Leidig, Ralph Lenkert, Michael Leutert,
Dr. Gesine Lötzsch, Thomas Lutze, Birgit Menz, Norbert Müller (Potsdam),
Thomas Nord, Martina Renner, Dr. Petra Sitte, Kersten Steinke, Dr. Kirsten
Tackmann, Frank Tempel, Dr. Axel Troost, Hubertus Zdebel und der Fraktion
DIE LINKE.

Fortsetzung der Braunkohlesanierung in den Ländern Brandenburg, Sachsen,
Sachsen-Anhalt und Thüringen nach dem Jahr 2017

Der Bundestag wolle beschließen:

I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:

Bei der Sanierung der stillgelegten Braunkohletagebaue und Veredlungsbetriebe sind
in den vergangenen 24 Jahren in den betroffenen Ländern große Fortschritte erzielt
worden.
Als Bergwerksunternehmer und Eigentümer der Bergbauflächen ist die bundeseigene
Lausitzer und Mitteldeutsche Bergbau-Verwaltungsgesellschaft mbH (LMBV) für die
technische Sanierung der Flächen, insbesondere für die Gewährleistung der Standsi-
cherheit von Kippen und Böschungen verantwortlich. Im Übrigen hat die LMBV die
Sanierungsbereiche in eine sichere und nachhaltige Nutzbarkeit zu überführen.
Ein weiterer Schwerpunkt sind die erforderlichen wasserwirtschaftlichen Maßnahmen
zur Herstellung eines sich weitgehend selbst regulierenden Wasserhaushaltes, wie er
zwischen den Ländern und dem Bund Anfang der 90er Jahre vereinbart wurde.
Mit der Einstellung der Bergwerksbetriebe und der Sümpfung der Tagebaue sind um-
fangreiche Maßnahmen im Zusammenhang mit dem Wiederanstieg des Grundwassers
notwendig, um u. a. die vom Bergbau beeinflusste Wasserqualität in den betroffenen
Regionen langfristig zu sichern bzw. wiederherzustellen. In diesem Zusammenhang
hat die LMBV auch für die Abwehr von Gefahren aus dem Grundwasserwiederanstieg
Sorge zu tragen.
Es ist auch Aufgabe der LMBV, weiterhin Lösungen im Kampf gegen die Verocke-
rung und die Sulfatbelastung der Gewässer zu erarbeiten und durchzuführen.
Daher bedarf es eines 6. Verwaltungsabkommens über die Regelung der Finanzierung
der ökologischen Altlasten zwischen dem Bund und den betroffenen Bundesländern
über das Jahr 2017 hinaus. Eine geordnete Braunkohlesanierung stellt auch einen Mo-
tor für Entwicklung, Wirtschaft und Arbeit dar.

Drucksache 18/8112 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
Die konkreten Verhandlungen für ein Folgeabkommen Braunkohlesanierung auf der
Ebene des Bund-Länder-Steuerungs- und Budgetausschusses haben noch nicht begon-
nen. Allerdings hat der Bund, vertreten durch das BMF, bereits in Gesprächen mit den
Ländern deutlich gemacht, dass er spätestens nach 2017 seine Sanierungsleistungen
deutlich zu reduzieren gedenkt. Er beabsichtigt daher, in den anstehenden Verhandlun-
gen die Grundstrukturen des laufenden Verwaltungsabkommens entsprechend deut-
lich zu verändern.
Der Deutsche Bundestag ist der Auffassung, dass die Braunkohlesanierung in den Län-
dern Brandenburg, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen bis zu ihrem vollständi-
gen Abschluss als eine gesamtgesellschaftliche öffentliche Aufgabe des Bundes und
der betroffenen Länder zu betrachten ist, die mindestens in dem bisherigen finanziellen
Umfang fortgeführt werden muss.

II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf,

1. sich weiterhin – gemeinsam mit den Landesregierungen von Brandenburg, Sach-
sen, Sachsen-Anhalt und Thüringen – für einen geordneten Fortgang der Braun-
kohlesanierung über das Jahr 2017 hinaus einzusetzen,

2. sich dafür einzusetzen, dass im Folgeabkommen Braunkohlesanierung ab 2018 die
grundlegenden Organisations-, Struktur- und Finanzierungsgrundlagen des laufen-
den Abkommens fortgeführt werden,

3. sich in den laufenden Verhandlungen dafür einzusetzen, dass u. a. folgende As-
pekte Bestandteile des Folgeabkommens Braunkohlesanierung werden:
a) die Planungen und Durchführung von Maßnahmen der Gefahrenabwehr infolge

des Grundwasserwiederanstiegs als bergrechtliche Pflichtaufgabe,
b) die Sanierungsaufgaben, die sich aus dem bergbaulich veränderten Zustand des

Wasserhaushaltes ergeben, wie die Verockerung und die Sulfatbelastung der
Fließgewässer,

c) die Realisierung von Maßnahmen zur Erhöhung der Folgenutzung (u. a. Rekul-
tivierung),

d) die Durchführung der Sanierungsarbeiten gemäß bergrechtlicher Verpflichtung,
e) die Sanierung gesperrter Flächen und deren sukzessive Freigabe (insbesondere

für die Land- und Forstwirtschaft).

Berlin, den 13. April 2016

Dr. Sahra Wagenknecht, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/8112
Begründung

Für Braunkohlentagebaue und Braunkohleveredelungsanlagen, die nach der Wiedervereinigung nicht privatisiert
werden konnten, haben der Bund und die Braunkohleländer Brandenburg, Sachsen-Anhalt, Sachsen und Thürin-
gen die Aufgabe übernommen, die vom Bergbau beanspruchte Fläche gemäß den Vorgaben des Bergrechts zu
sanieren und einer Nachnutzung zuzuführen. Es handelt sich um eine Fläche von ursprünglich rund 120.000 ha,
von der nach durchgeführter Sanierung bereits ein Großteil der Flächen an neue Eigentümer übertragen werden
konnte.
Bund und Länder nehmen die Aufgabe der Braunkohlesanierung seit 1992 gemeinsam auf der Grundlage fortge-
setzter Verwaltungsabkommen wahr und haben bisher rund 10 Mrd. Euro in die Braunkohlesanierung investiert.
Das aktuelle 5. Bund-Länder-Verwaltungsabkommen über die Finanzierung der Braunkohlesanierung ist am
1. Januar 2013 in Kraft getreten und gilt wiederum für die Dauer von fünf Jahren. Die Finanzierung der spezifi-
schen Maßnahmen der Braunkohlesanierung erfolgt zu 75 % durch den Bund und zu 25 % durch die Länder. Die
Maßnahmen zur Gefahrenabwehr des Grundwasserwiederanstiegs, zu denen strittige Rechtsstandpunkte hinsicht-
lich der Verpflichtungslagen bestehen, teilen sich Bund und Länder zu je 50 % im Rahmen einer Vergleichsrege-
lung.
Mit einem Finanzvolumen von rund 1,23 Mrd. Euro sichert das Abkommen die Fortsetzung der Finanzierung der
Braunkohlesanierung in den Jahren 2013 bis 2017. Davon entfallen auf den brandenburgischen Sanierungsbereich
ca. 587 Mio. Euro bei einem Landesmitteleinsatz von ca. 220 Mio. Euro.
Nicht nur hinsichtlich der weiteren bergtechnischen Sanierung von Kippen (großräumige Flächensperrungen) und
Böschungen (Standsicherheit), der Wiederherstellung eines sich weitgehend selbst regulierenden Wasserhaus-
halts entsprechend den EU-Vorgaben und der Gefahren, die sich aus dem bergbaubedingten Grundwasserwieder-
anstieg ergeben, besteht auch weit über das Jahr 2017 hinaus Handlungsbedarf. Insbesondere zur langfristigen
Sanierung des gestörten Wasserhaushaltes und der Fließgewässer – Stichworte Verockerung und Sulfatbelas-
tung – sind entsprechende langfristige Maßnahmen notwendig, die den Rahmen des aktuellen Verwaltungsab-
kommens zur Finanzierung der Braunkohlesanierung überschreiten und deshalb explizit im Folgeabkommen be-
rücksichtigt werden müssen.
Gerade vor dem Hintergrund der nach wie vor bestehenden enormen Herausforderungen sollte an den erfolgrei-
chen Organisations- und Finanzierungsstrukturen und dem kooperativen Zusammenwirken zwischen Bund und
Ländern festgehalten werden. Gutachten, die derzeit im Auftrag des Bundesministeriums der Finanzen zu den
Aufgaben und Zuständigkeiten der LMBV erstellt werden, können Grundlage der Verhandlungen sein.

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