BT-Drucksache 18/7916

Verschwundene geflüchtete Minderjährige

Vom 16. März 2016


Deutscher Bundestag Drucksache 18/7916
18. Wahlperiode 16.03.2016

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Luise Amtsberg, Beate Walter-Rosenheimer,
Dr. Franziska Brantner, Katja Keul, Kordula Schulz-Asche,
Dr. Konstantin von Notz, Volker Beck (Köln), Monika Lazar, Irene Mihalic,
Özcan Mutlu, Corinna Rüffer, Hans-Christian Ströbele und der
Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Verschwundene geflüchtete Minderjährige

Nach Angaben von Europol sind gegenwärtig europaweit 10 000 unbegleitete
minderjährige Flüchtlinge (umF) verschwunden, das Bundeskriminalamt (BKA)
hat ihre Zahl für Deutschland auf knapp 4 800 Betroffene beziffert (www.zeit.de/
gesellschaft/2016-02/fluechtlingskrise-kinder-vermisste-bka). Das Bundesministe-
rium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend hat demgegenüber ausgeführt, dass
die Zahl niedriger sei, ohne konkrete Angaben über die tatsächliche Höhe zu machen
(www.zeit.de/gesellschaft/zeitgeschehen/2016-02/fluechtlingskinder-fluechtlinge-
deutschland-kinder-vermisst-bundesinnenministerium). Es ist also offen, wie
groß die Gruppe tatsächlich ist, auch wenn die Existenz der Problematik unbe-
stritten ist.
Über die Hintergründe und die Situation der betroffenen Kinder und Jugendlichen
ist bislang wenig bekannt. Geflüchtete Minderjährige sind auf der Flucht beson-
deren Gefahren ausgesetzt: Sie sind oftmals abhängig von Schleppern und
Schleusern und insbesondere wenn sie alleine flüchten, sind sie Menschenhänd-
lern vielfach schutzlos ausgeliefert. Auch durch die mangelnden Aufnahmesys-
teme in verschiedenen europäischen Ländern werden Kinder und Jugendliche zur
Weiterflucht gedrängt.

Wir fragen die Bundesregierung:

I. Zur Situation von verschwundenen geflüchteten Minderjährigen
1. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Anzahl der in Deutsch-

land verschwundenen geflüchteten Minderjährigen?
Wie viele minderjährige Flüchtlinge sind in den Jahren 2013, 2014 und 2015
verschwunden (bitte nach Bundesländern auflisten)?

2. Wie viele Fälle von verschwundenen Minderjährigen wurden in den Jahren
2013, 2014 und 2015 aufgeklärt?
Welche Gründe waren für das Verschwinden der Minderjährigen ursächlich?
Sind der Bundesregierung Gerichtsverfahren bekannt, in denen in Bezug auf
verschwundene minderjährige Geflüchtete verhandelt wurde?

Drucksache 18/7916 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
 

3. Sind von dem beschriebenen Phänomen nur unbegleitete minderjährige
Flüchtlinge (umF) oder auch minderjährige Geflüchtete, die zusammen mit
ihren Eltern eingereist sind, betroffen gewesen oder betroffen?
Wie viele Fälle sind der Bundesregierung bekannt, in denen Asylsuchende
oder anerkannte Flüchtlinge das Verschwinden von eigenen minderjährigen
Kindern angezeigt haben?

4. Aus welchen Herkunftsländern kommen die betroffenen geflüchteten Min-
derjährigen?

5. Auf welchen konkreten, belegbaren Kenntnissen und Lageberichten beruhen die
Äußerungen des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend,
dass die in der Vorbemerkung der Fragesteller zitierten BKA-Zahlen deutlich
niedriger sind (vgl. ausführlich: www.zeit.de/gesellschaft/zeitgeschehen/
2016-02/fluechtlingskinder-fluechtlinge-deutschland-kinder-vermisst-
bundesinnenministerium)?

6. Sind der Bundesregierung Fälle bekannt, in denen umF allein aus Einrich-
tungen ihrer Unterbringung weitergereist sind?
Wenn ja, um wie viele Fälle handelt es sich, und wo befinden sich diese Ein-
richtungen?

7. Inwieweit teilt die Bundesregierung die Auffassung des Bundesfachverbands
unbegleitete minderjährige Flüchtlinge e. V. (www.b-umf.de/images/160211_
PM_VerschwundeneKinder.pdf), dass sich umF auch deshalb selbstständig
aus Einrichtungen entfernen und untertauchen, weil die staatlichen Regelsys-
teme keine schnelle Zusammenführung mit Verwandten und nahestehenden
Personen ermöglichen (bitte begründen)?

8. Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung ergriffen, um die Situation der
verschwundenen geflüchteten Minderjährigen aufzuarbeiten (bitte die Akti-
vitäten der Bundesministerien einzeln aufschlüsseln)?

9. Welche Maßnahmen plant bzw. hat die Bundesregierung ergriffen, um die
Weiterwanderung von geflüchteten Minderjährigen innerhalb der Europäi-
schen Union, bspw. zu Verwandten, auf legalen Wegen zu ermöglichen?
In wie vielen Fällen sind entsprechende Familienzusammenführungen
(bspw. im Rahmen von Artikel 8 der Dublin-III-Verordnung) in den Jahren
2013, 2014 und 2015 erfolgreich durchgeführt worden (bitte nach Jahr, Her-
kunftsland und Zielland auflisten)?

10. Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung im Rahmen der Europäischen
Union initiiert, um die Situation der verschwundenen Flüchtlingskinder auf-
zuarbeiten und entsprechende Maßnahmen gegen ein weiteres Verschwinden
zu initiieren?

11. Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung zukünftig, so dass minder-
jährige Geflüchtete nicht mehr verschwinden?
Welche Präventionsmaßnahmen sind vorgesehen?
Inwieweit kooperiert die Bundesregierung hierbei mit den Bundesländern?

12. Welcher rechtliche Ablauf ist vorgesehen, wenn ein minderjähriger Geflüch-
teter verschwindet?
Welche Behörde bzw. Verwaltungsstruktur ist für die Registrierung von ver-
schwundenen, minderjährigen Geflüchteten zuständig?
Welche Aufgaben haben die zuständigen rechtlichen Vertreter bzw. Vor-
münder?
Wer koordiniert die Suche nach den Minderjährigen?

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/7916
 

II. Verschwundene Flüchtlingskinder und Menschenhandel
13. Inwieweit hat die Bundesregierung Hinweise oder Belege, dass Flüchtlings-

kinder zum Zwecke der Arbeitsausbeutung, der Zwangsprostitution oder des
Drogenhandels eingesetzt werden, und wenn ja welche?

14. Teilt die Bundesregierung die Aussage, dass die fehlenden legalen Zugangs-
möglichkeiten für Flüchtlinge und Asylsuchende nach Europa und Deutsch-
land die Gefahr für Flüchtlingskinder erhöhen, Opfer von Kinder- und Men-
schenhandel zu werden?
Wenn nein, warum nicht?

15. Inwieweit ist Aufklärung über die Problematik des Menschenhandels sowohl
Teil der Betreuung von minderjährigen Flüchtlingen als auch ein Bestandteil
der Schulungen für die Stellen, die mit minderjährigen Flüchtlingen in Kon-
takt treten?
Sollte es diese Schulungen geben, von wem werden sie ausgeführt?
Inwieweit werden die in den Bundesländern schon vorhandenen Initiativen
zur Betreuung und Begleitung von Opfern von Menschenhandel dabei ein-
gebunden?

16. Inwieweit wird im Rahmen der Anhörungen im Asylverfahren von Minder-
jährigen vorgetragen, dass sie Opfer von Menschenhandel geworden sind?
Wie viele Minderjährige haben in den Jahren 2013, 2014 und 2015 aufgrund
eines entsprechenden Vortrags einen Schutzstatus zugesprochen bekommen
(bitte nach Jahren und Herkunftsländern auflisten)?
Welche Maßnahmen sieht das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge hier
vor, um dem Schutzanspruch der Betroffenen gerecht zu werden?

17. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über Schutzmaßnahmen und ge-
sonderte Unterbringungen für geflüchtete Kinder und Jugendliche, die Opfer
von Menschenhandel geworden sind (bitte nach Bundesländern und jeweili-
ger Platzzahl auflisten)?

18. Welche zeitliche Planung hat die Bundesregierung hinsichtlich des im Ja-
nuar 2015 vorgelegten Gesetzentwurfs zur Umsetzung der EU-Menschen-
handelsrichtlinie (2011/36/EU)?

Berlin, den 15. März 2016

Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion

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