BT-Drucksache 18/7915

Bearbeitung von Asylanträgen und Änderung der Organisationsstruktur beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge

Vom 16. März 2016


Deutscher Bundestag Drucksache 18/7915
18. Wahlperiode 16.03.2016

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Luise Amtsberg, Irene Mihalic, Volker Beck (Köln), Katja Keul,
Renate Künast, Monika Lazar, Beate Müller-Gemmeke, Özcan Mutlu,
Dr. Konstantin von Notz, Corinna Rüffer, Hans-Christian Ströbele und der
Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Bearbeitung von Asylanträgen und Änderung der Organisationsstruktur beim
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge

Rechtsstaatlich geboten und eine Voraussetzung für gut gelingende Integration
ist, dass Asylsuchende nicht in langer Ungewissheit über den Ausgang ihres Asyl-
verfahrens bleiben müssen. Viele Flüchtlinge warten aber über Jahre auf eine Ent-
scheidung im Asylverfahren.
Um den Integrationsprozess zu unterstützen, werden qualifizierte, faire und zü-
gige (einschließlich altersgerechte) Asylverfahren benötigt. Dafür müssen die
personellen Ressourcen beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF)
sichergestellt werden.
Laut BAMF-Statistik vom Februar 2016 stauen sich aber immer mehr anhängige
Verfahren, die noch keiner Entscheidung zugeführt wurden. Ende Februar 2016
lag die Zahl der noch nicht entschiedenen Anträge bei 393 155. Dies ist nahezu
eine Verdoppelung der Zahlen, denn zum 28. Februar 2015 gab es 188 435 an-
hängige Verfahren beim BAMF. Ein weiterer Schritt zur Beschleunigung der
Asylverfahren ist die Schaffung von sogenannten Ankunftszentren nach dem Hei-
delberger Modell. Hierzu sind bislang nur wenige Informationen bekannt.
Von Seiten der Bundesregierung und der Leitung des BAMF ist zudem vielfach
angekündigt worden, dass sich durch das zusätzliche Personal im Jahr 2016 eine
schnellere Bearbeitung der Asylanträge ergeben werde. Nach vorliegenden Zei-
tungsberichten gestaltet sich die Personalneugewinnung allerdings schwieriger
als geplant. Zugleich mehren sich Zeitungsberichte, wonach entsprechende Aus-
wahlverfahren systematisch gegen die Grundsätze des Artikels 33 Absatz 2 des
Grundgesetzes, Bewerberinnen und Bewerber nach der „Eignung, Befähigung
und fachlichen Leistung“ auszuwählen, verstoßen, die Beteiligungsrechte der
Personalvertretung, der Gleichstellungsbeauftragten und der Schwerbehinderten-
vertreterin verletzen sowie Bestimmungen zum Schutz von Arbeitnehmerinnen
und Arbeitnehmern außer Acht lassen (www.nordbayern.de/region/nuernberg/
eskalation-im-bamf-leitung-droht-personalrat-mit-auflosung-1.5027778; www.
br.de/nachrichten/mittelfranken/inhalt/schwierigkeiten-bamf-auswahlverfahren-
100.html).
Insgesamt steht in den Debatten um die bessere personelle Ausstattung und die
beschleunigten Asylverfahren die Frage der Qualität der Entscheidung nicht im
Mittelpunkt, dabei ist dies vor allem für die betroffenen Geflüchteten das zentrale
Merkmal eines fairen, rechtsstaatlichen Verfahrens.

Drucksache 18/7915 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
 

Wir fragen die Bundesregierung:

I. Sachstand Verfahren
1. Wie viele Asylverfahren sind zum 1. März 2016 beim BAMF anhängig (bitte

nach den 25 Hauptherkunftsländern, differenziert nach einzelnen Außenstel-
len bzw. Ankunftszentren und Entscheidungszentren, aufschlüsseln)?

2. In wie vielen der in Frage 1 genannten anhängigen Asylverfahren ist bereits
eine Anhörung erfolgt (bitte nach den 25 Hauptherkunftsländern aufschlüs-
seln)?

3. Wie lang ist die durchschnittliche Bearbeitungsdauer der Asylverfahren zum
Stichtag 1. März 2016 im Vergleich zum 1. September 2015 (bitte nach den
25 Hauptherkunftsländern, differenziert nach einzelnen Außenstellen, An-
kunftszentren und Entscheidungszentren, aufschlüsseln)?

4. Wie viele Verfahren wurden in den Monaten Januar und Februar 2016 in den
Entscheidungszentren abgeschlossen (bitte nach Entscheidungszentrum, den
25 Hauptherkunftsländern und Art der Entscheidung aufschlüsseln)?

5. Wie viele Verfahren wurden in den Monaten Januar und Februar 2016 in den
Ankunftszentren bearbeitet (bitte nach Ankunftszentrum, den 25 Haupther-
kunftsländern, der Einordnung in die jeweiligen Bearbeitungsstraßen und
ggf. Art der Entscheidung aufschlüsseln)?

6. Welche Aufgaben und Zuständigkeiten haben die verschiedenen Dienststel-
len des BAMF im Asylverfahrensbereich: die Ankunftszentren, die Außen-
stellen, die Entscheidungszentren, die Bearbeitungsstraßen, die Landesasyl-
stellen und das Zustellzentrum?
Auf welcher Rechtsgrundlage wird welche Form der BAMF-Dienststellen
eingerichtet?
Welche Landesbehörden sind in den jeweiligen Dienststellen beteiligt (bitte
nach Bundesländern und Art der Dienststellen aufschlüsseln)?

7. An welchen Orten betreibt das BAMF welche Dienststelle (bitte nach An-
kunftszentren, Außenstellen, Entscheidungszentrum, Bearbeitungsstraße,
Warteraum und ggf. Landesasylstellen aufschlüsseln)?

8. Wie unterscheiden sich Ankunftszentren und Außenstellen im Aufgaben-
und Zuständigkeitszuschnitt?

9. Welche Funktion haben die Bearbeitungsstraßen in Rosenheim, Freilassing
und Passau?
Wie viele Personen wurden dort in den Monaten Januar und Februar 2016
registriert und deren Asylverfahren eingeleitet (bitte nach Standort, Monat
und den 25 Hauptherkunftsländern aufschlüsseln)?

10. Nach welchen Clustern werden die Asylgesuche bzw. Asylanträge unterteilt?
Wie viele Asylsuchende bzw. Asylantragsteller sind gegenwärtig in welche
Cluster eingeteilt (bitte Cluster nach Herkunftsländern aufschlüsseln)?
Wie lang ist die durchschnittliche Bearbeitungsdauer der einzelnen Cluster
(bitte nach Ankunftszentrum/Außenstelle und Herkunftsland aufschlüsseln)?

11. Welche Aufgaben übernimmt das Zustellzentrum in Bonn?
Wie werden die Bescheide nach Bonn übermittelt?
Aus welchen Ankunftszentren, Außenstellen und Entscheidungszentren wer-
den die Bescheide zum Zustellzentrum übermittelt?

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/7915
 

In welchen Fällen und warum werden die Bescheide nicht durch das Zustell-
zentrum bearbeitet?
Wie lange dauert die Übermittlung an das Zustellzentrum nach der Entschei-
dung durchschnittlich?
Wie lange dauern die Bearbeitung und Zustellung der Bescheide an die An-
tragsteller durchschnittlich?

12. Aufgrund welcher Überlegungen wurde das Zustellzentrum eröffnet?
Welche Zeit- und Kostenersparnis ergibt sich durch das Zustellzentrum im
Gegensatz zur vorherigen Praxis der Zustellung der Bescheide durch die zu-
ständigen Außenstellen?
Sind der Bundesregierung Fälle bekannt, in denen es zu Problemen im Rah-
men der Aufgaben des Zustellzentrums kam (bspw. Versand von Bescheiden
mit falschen Angaben zu den Rechtsmitteln)?

II. Personal
13. Wie viele Mitarbeitende (in Vollzeitäquivalenten) beschäftigt das BAMF

zum 1. März 2016 (bitte gesondert die Anzahl der Mitarbeitenden im Asyl-
verfahrenssekretariat und der Entscheiderinnen und Entscheider benennen)?

14. Wie viele Personen werden bis zum 30. Juni 2016, bis zum 30. September
2016 und bis zum 31. Dezember 2016 zusätzlich eingestellt (bitte gesondert
die Anzahl der Mitarbeitenden im Asylverfahrenssekretariat und der Ent-
scheiderinnen und Entscheider benennen)?

15. Wie viele Entscheiderinnen und Entscheider sind derzeit in den Ankunfts-
zentren, Außenstellen, Entscheidungszentren und ggf. Landesasylstellen und
Bearbeitungsstraßen des BAMF beschäftigt, und um viele Stellen soll das
Personal bis zum 30. Juni 2016, bis zum 30. September 2016 und bis zum
31. Dezember 2016 aufgestockt werden (bitte nach Außenstellen, Ankunfts-
zentren, Landesasylstellen und Entscheidungszentren aufschlüsseln)?

16. Wie viele Mitarbeitende stehen als Sonderbeauftragte in den Kategorien „un-
begleitete Minderjährige“, „Menschenhandel“, „Traumatisierung und Folter-
opfer“ und „geschlechtsspezifische Verfolgung“ zur Verfügung (bitte nach
Ankunftszentren/Außenstellen/Landesasylstellen/Bearbeitungsstraßen und
Art der Sonderbeauftragten aufschlüsseln)?

17. Wie viele Stellen sind seit dem Jahr 2015 mit welchem Text wo ausgeschrie-
ben und wie viele davon mittlerweile besetzt worden?

18. Inwieweit sind der Bundesregierung Mängel oder Hinweise auf solche be-
kannt, wonach seit dem Jahr 2015 die Festlegung des Anforderungsprofils
und der Eignungsmerkmale, deren konkrete Gewichtung bzw. das Auswahl-
verfahren insgesamt dem Prinzip der „Bestenauslese“ für die jeweils zu be-
setzende Stelle zuwiderläuft, und wie bewertet die Bundesregierung diese
jeweils?

19. Wie war bzw. ist das Auswahlverfahren im Einzelnen ausgestaltet?
Durch wen erfolgt jeweils die Durchführung?

20. Auf welcher Grundlage, mit welchem Inhalt und wie gestaltet sich konkret
die Zusammenarbeit mit der Bundesagentur für Arbeit im Zusammenhang
mit den Auswahlverfahren?

21. Inwieweit sind der Bundesregierung Mängel oder Hinweise bekannt, die die
Zusammenarbeit mit der Bundesagentur für Arbeit im Zusammenhang mit
dem Auswahlverfahren betreffen?

Drucksache 18/7915 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
 

22. Inwiefern werden die Personalvertretung, Gleichstellungsbeauftragte und
Schwerbehindertenvertreterin jeweils auf der Grundlage welcher gesetzli-
chen Bestimmungen an Auswahlverfahren beteiligt bzw. nicht beteiligt?

23. Gibt es seitens der vorstehend genannten Interessenvertretungen Beanstan-
dungen im Hinblick auf seit 2015 durchgeführten Auswahlverfahren?

24. Plant die Bundesregierung gesetzliche Änderungen, die vorstehende Interes-
senvertretungen betreffen?
Wenn ja, welche Änderungen sind mit welcher Begründung anvisiert?

25. Wie wird im Rahmen der Einstellung Mehr- und Schichtarbeit arbeitsver-
traglich festgelegt?
Inwiefern erachtet die Bundesregierung verwendete arbeitsvertragliche Klau-
seln zur Mehr- und Schichtarbeit im Hinblick auf die gesetzlichen Bestimmun-
gen sowie etwaige Dienstvereinbarungen als rechtmäßig?

III. Qualitätssicherung
26. Wer ist für die Qualitätssicherung der Asylverfahren beim BAMF zuständig?

Wie sieht das Konzept zur Qualitätssicherung aus, und welche Schwerpunkte
hat die Qualitätssicherung bei den Asylverfahren?
Wer hat das Konzept erarbeitet?
Wenn noch kein Konzept existiert, wer ist für die Bearbeitung zuständig?

27. Welche Maßnahmen zur Qualitätssicherung wurden von Seiten des BAMF
bis zum Amtsantritt von Amtsleiter Frank-Jürgen Weise durchgeführt?
Welche Änderungen bei der Qualitätssicherung wurden seit dem Amtsantritt
des Leiters Frank-Jürgen Weise eingeführt?
Aufgrund welcher Analyse und welcher Feststellungen wurden die Änderun-
gen bei der Qualitätssicherung herbeigeführt?
Welche Konzepte zur Qualitätssicherung wurden entwickelt, um den neuen
quantitativen Anforderungen gerecht zu werden?

28. Wie wird die Qualitätssicherung in der Praxis durchgeführt?
Wie werden die materiell-rechtlichen Entscheidungen hinsichtlich ihrer Qua-
lität überprüft?
Finden Audits (wie im Jahr 2014 bspw. zu Themen wie „unbegleiteten min-
derjährigen Flüchtlingen“ oder im Jahr 2015 zur „Konversion“) statt, in de-
nen Stichproben von Entscheidungen überprüft werden?
Wenn ja, zu welchen Themengebieten wurden wann Audits durchgeführt,
und mit welchem Ergebnis und welchen Schlussfolgerungen wurden die Au-
dits abgeschlossen?
Wenn nein, warum führt das BAMF keine Audits mehr durch?
Inwieweit sind der Hohe Flüchtlingskommissar der Vereinten Nationen
(UNHCR) oder Nichtregierungsorganisationen in diese Arbeit mit eingebun-
den?

29. Nach welchem Konzept wurden die Mitarbeitenden des BAMF bis zum
Amtsantritt von Amtsleiter Frank-Jürgen Weise geschult und fortgebildet
(bitte ausführlich, insbesondere hinsichtlich der zeitlichen Abfolge, darstel-
len)?

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/7915
 

Wurde das Schulungskonzept des BAMF für den Einsatz der Entscheiderin-
nen und Entscheider seit dem Amtsantritt von Amtsleiter Frank-Jürgen
Weise überarbeitet?
Wenn ja, welche Änderungen, insbesondere hinsichtlich der zeitlichen Ab-
läufe, haben sich ergeben?
Warum wurde das Schulungskonzept geändert, und welche Probleme erga-
ben sich aus den vorher durchgeführten Schulungen?

30. Welche beruflichen Qualifikationen sind für den Einsatz als Anhörer not-
wendig, und welche Schulungen sind für Anhörer bis zum Einsatz zu durch-
laufen?
Welche beruflichen Qualifikationen sind für den Einsatz als Entscheider not-
wendig, und welche Schulungen sind für Entscheider bis zum Einsatz zu
durchlaufen?
Welche Schulungsmaßnahmen müssen vor der Durchführung der ersten An-
hörung durchlaufen werden?

31. Welche zusätzlichen Qualifikationen bzw. Schulungen sind für den Einsatz
als Sonderbeauftragte in den Kategorien „unbegleitete Minderjährige“,
„Menschenhandel“, „Traumatisierung und Folteropfer“ und „geschlechts-
spezifische Verfolgung“ vorgesehen?
Wie viele Sonderbeauftragte haben die notwendigen Qualifikationen bzw.
Schulungen durchlaufen?
Gibt es Sonderbeauftragte, die dieser Tätigkeit nachgehen, ohne die entspre-
chenden Qualifizierungsmaßnahmen durchlaufen zu haben?

IV. Strukturen des BAMF
32. Welche Änderungen in der Struktur und im Organigramm des BAMF sind

im Jahr 2016 vorgesehen?
Vor welchem Hintergrund sind die Änderungen im zum 1. März 2016 veröf-
fentlichten Organigramm vorgenommen worden, und was sind die Gründe
für die organisatorischen Veränderungen?
Welchen zusätzlichen Änderungsbedarf sehen die Bundesregierung und die
Leitung des BAMF insbesondere bei der Organisation des Asylverfahrens
und den Ankunftszentren/Außenstellen?

33. Welche Beratungsleistungen zur Neustrukturierung der Arbeitsprozesse von
Dritten hat das BAMF seit dem Amtsantritt von Amtsleiter Frank-Jürgen
Weise in Anspruch genommen (bitte nach Dienstleister und Dauer und fi-
nanzieller Höhe der Zusammenarbeit aufschlüsseln)?
Wurden die Aufträge öffentlich ausgeschrieben, und wenn ja, gab es andere
Angebote?

34. Welche Erkenntnisse haben die Beratungsprozesse erbracht, und wie wurden
die Erkenntnisse umgesetzt?

35. In welchem Umfang sind Beschäftigte der Bundesagentur für Arbeit an das
BAMF seit dem Amtsantritt von Amtsleiter Frank-Jürgen Weise abgestellt
worden?
Welche Funktionen haben die Personen übernommen?
In welchem Umfang wurden im Rahmen der Behördenkollekte Beschäftigte
aus anderen Behörden abgeordnet (bitte nach abordnender Behörde, Perso-
nenzahl und durchschnittlicher Dauer der Abordnung aufschlüsseln)?

Drucksache 18/7915 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
 

V. Entwicklung der Verfahren
36. Wie viele Asylanträge kann das BAMF in diesem Jahr bearbeiten?

Aufgrund welcher Angaben ist eine Prognose für das Jahr 2016 errechnet
worden („Nur so kann das BAMF das Ziel schaffen, mehr als eine Million
Fälle in diesem Jahr zu bearbeiten“, www.welt.de/politik/deutschland/article
151898941/So-will-das-BAMF-1-2-Millionen-Asylantraege-bewaeltigen.html,
vierter Absatz)?
Wie ist bei der Erarbeitung der Prognose die Frage der Qualitätssicherung
berücksichtigt worden?
Welcher personelle und zeitliche Aufwand wird hierbei zugrunde gelegt?

37. Wie viele Entscheidungen bzw. Anhörungen müssen je Anhörerin und An-
hörer und Entscheiderin und Entscheider in Vollzeitstelle pro Tag erledigt
werden?
Gibt es Vorgaben (ggf. spezifiziert nach Herkunftsländern), wie viele Anhö-
rungen bzw. Entscheidungen je Vollzeitstelle durchzuführen bzw. zu treffen
sind?
Wenn ja, woraus ergeben sich diese Vorgaben?

Berlin, den 15. März 2016

Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion

Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com
Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de

anzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de

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