BT-Drucksache 18/7327

Chancen der Nutzung von Open Data

Vom 18. Januar 2016


Deutscher Bundestag Drucksache 18/7327
18. Wahlperiode 18.01.2016

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Volker Beck (Köln), Dr. Konstantin von Notz, Dieter Janecek,
Luise Amtsberg, Katja Keul, Renate Künast, Monika Lazar, Irene Mihalic,
Özcan Mutlu, Hans-Christian Ströbele und der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Chancen der Nutzung von Open Data

Deutschland zählt weltweit nach Einschätzung der Open Knowledge Foundation
(www.heise.de/open/meldung/Stiftung-Deutschland-bei-Open-Data-nur-Schlusslicht-
2679606.html) zu den Schlusslichtern bei der Zugänglichmachung von öffentli-
chen Datenbeständen (Open Data). Entgegen dem weltweiten Trend ist die Nut-
zung von E-Government-Angeboten in Deutschland sogar rückläufig (vgl.
,,E-Government in Deutschland“, Nationaler Normenkontrollrat). Die kostenfreie
Bereitstellung und Verfügbarkeit von im öffentlichen Sektor anfallenden Daten
für kommerzielle wie auch nichtkommerzielle Zwecke u. a. für mehr Innovation,
Transparenz und Wertschöpfung zählen zu den großen Hoffnungsträgern der Di-
gitalisierung, während sie in Deutschland seit Jahren weitgehend ignoriert wer-
den. Bei der Umsetzung der umfassenden G8-(G7-)Aktionspläne zu Open Data
etwa belegt Deutschland den letzten Platz (vgl. Studie des Centers for Data Inno-
vation, www.datainnovation.org/2015/03/open-data-in-the-g8/). Während Staa-
ten wie die USA oder Großbritannien dem Thema Open Data sowohl national als
auch im Rahmen der G8 eine hohe Priorität einräumen (vgl. Studie der Stiftung
Neue Verantwortung von 2015, www.stiftung-nv.de/sites/default/files/impulse_
g8-open_data_charta_l.pdf) und große Fortschritte realisieren, fällt Deutschland
hier weiter zurück. Weiterhin verweigert Deutschland den Beitritt zur Open-
Government-Partnership-Initiative (OGP), einem Zusammenschluss von derzeit
mehr als 60 Staaten, die durch Open-Data-Aktivitäten die politische Offenheit,
Transparenz und Zusammenarbeit staatlicher Stellen mit der Zivilgesellschaft
fördern wollen. Das federführende Bundesministerium des Innern lässt dieses
zentrale Thema der Digitalisierung und die mit dieser Entwicklung verbundenen
Modernisierungs- und Wachstumsmöglichkeiten aus Sicht der Fragesteller auf
mehr als fahrlässige Weise ungenutzt.
Entgegen den Ankündigungen im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und
SPD und der ,,Digitalen Agenda“ wurde auf Bundesebene bis heute keine gesetz-
liche Grundlage geschaffen, mit der Verwaltungsbehörden angehalten werden
können, größere Anteile ihrer Datenberge der Öffentlichkeit zur Verfügung zu
stellen. Stattdessen überholen einzelne Bundesländer wie Hamburg den Bund mit
Transparenzgesetzen, die aus Sicht der Fragesteller kluge Weiterentwicklungen
der bisherigen Informationsfreiheitsgesetze der ersten Generation darstellen.
Nennenswerte Aktivitäten zur Förderung des auch von der Bundesregierung stets

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betonten (vgl. Aktionsplan der Bundesregierung zu Open Data 2014, S. 6, „Her-
ausforderungen“), notwendigen kulturellen Wandels in den Verwaltungen von
Bund, Ländern und Kommunen fehlen nahezu vollständig. Die mit Open-Data-
Ansätzen erzielbaren Gemeinwohlgewinne und Wachstumsmöglichkeiten, etwa
durch darauf aufbauende Innovationen und Geschäftsmodelle einer jungen und
dynamischen Digitalwirtschaft, werden ungenutzt liegengelassen. Es fehlt im
Bundesministerium des Innern nach Informationen der Antragsteller zudem an
jeglichen finanziellen und personellen Ressourcen, um die notwendigen Fort-
schritte zu erzielen. Die Gründe für diese im Ganzen aus Sicht der Fragesteller
unverständliche Blockadehaltung der Bundesregierung bleiben im Dunkeln.

Wir fragen die Bundesregierung:
1. Wie beabsichtigt die Bundesregierung, die im Koalitionsvertrag gemachten

Open-Data-Ankündigungen zum Bund als Vorreiter bei Open Data konkret
umzusetzen, bis wann und durch welche konkreten Maßnahmen?

2. Wie beabsichtigt die Bundesregierung, die in der „Digitalen Agenda“ ge-
machten Open-Data-Ankündigungen, unter anderem bei „Beschaffungen der
Bundesverwaltung praktische Hemmnisse für Open Source Software (OSS)
mit dem Ziel der Chancengleichheit“ weiter abzubauen, bis wann und durch
welche konkreten Maßnahmen umzusetzen?

3. Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass im Rechtsstaat effektive
Maßnahmenkataloge zum Aufbrechen traditioneller Verwaltungsstrukturen
hin zu einem offenen und transparenteren Staat am besten entsprechende, die
angestrebten Ziele befördernde gesetzliche Vorgaben für die Verwaltung be-
inhalten?

4. Ist es zutreffend, dass die Bundesregierung neben der bereits durch Umset-
zung der Richtlinie 2013/37/EU erfolgten Änderung des Informationsweiter-
verwendungsgesetzes keine weiteren gesetzlichen Regelungen zur Stärkung
und Umsetzung von Informationsfreiheit und Open Data plant, bzw. welche
Bedeutung kommt dem in der „Mainzer Erklärung“ der CDU vom 9. Januar
2016 (S. 3) gemachten Ankündigung zu, man werde noch ein Open-Data-
Gesetz vorlegen?

5. Bis wann wird das genannte Open-Data-Gesetz dem Deutschen Bundestag
vorgelegt, und welche grundlegenden Fragen werden darin geregelt?

6. Bedeuten die Aussagen der Bundesregierung, man werde Open Data allen-
falls „langfristig und Schritt für Schritt“ umsetzen (Nationaler Aktionsplan
2014, S. 8), dass sie Fragen der Digitalisierung, des internationalen Wettbe-
werbs und des damit verbundenen wettbewerblichen Zeitfaktors insgesamt
eine eher nachrangige Bedeutung zumisst, und wenn ja, weshalb, und wenn
nein, mit welchen konkreten Maßnahmen sollen die formulierten Ziele bis
wann erreicht werden?

7. Was bedeutet im Kontext der Rechtfertigung ihrer langfristig angelegten Pla-
nung die Aussage der Bundesregierung konkret, es handele sich um einen
Prozess, der „eng mit der Digitalisierung verzahnt sei“ (Antwort zu Frage 6
der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE., S. 4, Bundestagsdrucksache
18/6027)?

8. Warum vertritt die Bundesregierung, nicht zuletzt vor dem Hintergrund der
Diskussion um die Evaluation des Informationsfreiheitsgesetzes des Bundes
im Jahr 2012, Autoren J. Ziekow/A. Debus/E. Musch, Ausschussdrucksache
17(4)522 B und der Möglichkeiten der Reform der entsprechenden gesetzli-
chen Rahmenvorgaben die Auffassung, eine Bereitstellung von offenen Da-
ten könne „selbstverständlich“ nur im Rahmen der geltenden Gesetze erfol-
gen (so der Aktionsplan der Bundesregierung, S. 5)?

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9. Gibt es auf Seiten der Bundesregierung wirtschaftliche Bedenken gegen die
verstärkte Bereitstellung von Open Data, vergleichbar etwa den Sorgen der
Bundesländer bezüglich möglicher Einnahmeausfälle durch vormals entgelt-
liche Datenweitergaben bei den Geodaten, und wenn ja, welche?

10. Wie hoch schätzt die Bundesregierung das wirtschaftliche und volkswirt-
schaftliche Potential der Nutzung offener Verwaltungsdaten in Deutschland,
und auf welcher Grundlage beruht diese Schätzung?

11. Welche Schlussfolgerungen und Konsequenzen zieht die Bundesregierung
aus den Transparenzgesetzen der Länder Hamburg, Bremen und Rheinland-
Pfalz unter Berücksichtigung der Tatsache, dass die auf diesen Gesetzen be-
ruhenden, offenen Informationsportale den Verwaltungsaufwand zur Beant-
wortung von Anfragen unter Berufung auf die Informationsfreiheitsgesetze
um ein Vielfaches reduzieren könnten?

12. Unter der Federführung welches Bundesministeriums wird das von der CDU
angekündigte Open-Data-Gesetz erstellt und vorgelegt werden (siehe Fra-
gen 4 und 5)?

13. Wie ist der konkrete Umsetzungsstand bezüglich der im Nationalen Aktions-
plan zur Umsetzung der Open-Data-Charta der G8 verankerten Einzelpunkte
(bitte tabellarisch aufschlüsseln)?

14. Warum ist die Mehrzahl der im Nationalen Aktionsplan zur Umsetzung der
Open-Data-Charta der G8 verankerten Punkte über ein Jahr nach Inkrafttre-
ten des Aktionsplans noch nicht umgesetzt oder erst teilweise umgesetzt?

15. Bis wann und durch welche konkreten Maßnahmen soll der Nationale Akti-
onsplan umfänglich umgesetzt werden?

16. In welchem Umfang ihrer Arbeitszeit (bitte ggf. nach Bundesministerium
differenzierend aufschlüsseln) sind die mit der Umsetzung des Nationalen
Aktionsplans benannten sogenannten Ansprechpersonen angewiesen und be-
fugt, sich neben ihren eigentlichen Aufgaben mit Fragen von Open Data zu
befassen?

17. Wie viele Personen arbeiten innerhalb der Bundesregierung laut Stellenbe-
schreibungen und gemäß tatsächlicher derzeitiger Stellenbesetzungssituation
konkret an der Förderung von Open Data sowie an der Umsetzung des Akti-
onsplans (bitte nach Bundesministerium aufschlüsseln)?

18. Ist es zutreffend, dass die im federführenden Bundesministerium des Innern
bislang in „Referat 01 – Verwaltungsmodernisierung“ für das Thema Open
Data fachlich zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nicht länger mit
dem Thema betraut sind?

19. Wie viele Planstellen sind insgesamt im Bundesministerium des Innern mit
der Bearbeitung des Themas Open Data derzeit betraut (bitte Auflistung nach
Referaten und genauen Planstellen)?

20. Ist die Bundesregierung der Ansicht, dass die derzeitige Personalsituation
sowohl im federführenden Bundesinnenministerium als auch in den Bundes-
ministerien insgesamt ausreichend ist, um die selbstgesteckten Ziele zu er-
reichen?

21. Gibt es Überlegungen innerhalb der Bundesregierung, dem Thema Open
Data im Rahmen der angekündigten Kompetenzbündelung und der Schaf-
fung einer Digitalagentur (vgl. Mündliche Frage 34 des Abgeordneten
Dr. Konstantin von Notz für die Fragestunde am Mittwoch, dem 13. Januar
2016) einen höheren Stellenwert einzuräumen als bislang?
Wenn ja, wie konkret soll dies sichergestellt werden?

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22. Wie gedenkt die Bundesregierung im Rahmen der geplanten Digitalagentur
die unterschiedlichen Entwicklungen in den unterschiedlichen Bundesmini-
sterien (z. B. Bundesministerium des Innern mit „Open-Data-Aktionsplan“,
Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur mit „Modernitäts-
fonds“ und Bundesministerium für Wirtschaft und Energie mit Umsetzung
der „PSI-Richtlinie“, PSI – Public-Sector-Information) zu koordinieren,
bzw. wird eine solche ressortübergreifende Koordinierung des Themas Open
Government Data überhaupt angestrebt?

23. Welche Gesamtkosten entstehen aus Sicht der Bundesregierung durch die
vollständige Umsetzung der Open-Data-Strategie des Bundes?
Und über welchen Zeitraum fallen diese Kosten an?

24. Auf welche Weise ist die Open-Data-Strategie des Bundes in eine Ge-
samtstrategie zum produktiven und zugleich sicheren Umgang mit Daten und
Informationen eingebettet, und wenn ja, in welchen Dokumenten zur Digita-
lisierung sind diese Überlegungen niedergelegt?

25. Welche datenschutzrechtlichen Maßnahmen verfolgt die Bundesregierung in
Umsetzung der Tatsache, dass auch nicht personenbezogene Datensätze,
wenn sie mit Daten aus anderen Quellen kombiniert werden, dazu beitragen
können, personenbezogene Informationen zu schaffen und/oder öffentlich
zugänglich zu machen?

26. Warum setzt die Bundesregierung zur Förderung des allgemein als bedeu-
tend erkannten Themas Open Data weder auf klassische Werbemaßnahmen
noch auf anderweitige Werbemaßnahmen, und wie soll auf diese Weise der
letztlich auch von ihr für nötig gehaltene kulturelle Wandel hin zu mehr Of-
fenheit erreicht werden?

27. Teilt die Bundesregierung die Auffassung, wonach es sich bei Open Data um
eine weltweite Bewegung handelt, welche weitere Anstrengungen auf euro-
päischer Ebene sowie auch auf internationaler Ebene nach sich ziehen muss,
und wenn ja, welche konkret?

28. Weshalb beharrt die Bundesregierung vor diesem Hintergrund weiterhin auf
einem europäisch wie international nicht an die gängigen Creative-Commons-
Lizenzen (https://irights.info/wp-content/uploads/2015/10/Open_Content_-_
Ein_Praxisleitfaden_zur_Nutzung_von_Creative-Commons-Lizenzen.pdf)
anschlussfähigen, nationalen Sonderlizensierungssystemen?

29. Teilt die Bundesregierung die Erkenntnisse der Open-Data-Bewegung, wo-
nach nicht für jedes auftretende Problem in der Umsetzung der Open-Data-
Prinzipien das Rad neu erfunden werden muss und deshalb der Erfahrungs-
austausch zwischen den Anwenderstaaten von hervorgehobener Bedeutung
sein kann?

30. Inwiefern findet ein Erfahrungsaustausch zwischen Deutschland und ande-
ren Anwenderstaaten statt, und welche Erkenntnisse hat dieser Austausch be-
reits ergeben?

31. Warum verweigert die Bundesregierung entgegen der Ankündigung im Ko-
alitionsvertrag (vgl. Koalitionsvertrag der 18. Wahlperiode, S. 153) und ent-
gegen zahlreichen Forderungen aus den Ländern sowie aus Nichtregierungs-
organisationen weiterhin den Beitritt zur Open-Government-Partnership-Ini-
tiative?

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/7327
32. Beabsichtigt die Bundesregierung, die im Koalitionsvertrag gemachten
Open-Data-Ankündigungen zum Beitritt Deutschlands zur Open-Govern-
ment-Partnership-Initiative noch innerhalb dieser Legislaturperiode umzu-
setzen?
Wenn ja, wann?
Wenn nein, welche Gründe sprechen aus Sicht der Bundesregierung gegen
einen baldigen Beitritt?

33. Wie steht die Bundesregierung dazu, dass sich einige Bundesländer nicht an
der Finanzierung des Datenportals Govdata beteiligen werden und von Ja-
nuar 2016 an die Daten dieser Länder in dem Portal nicht mehr zu finden sein
werden?

34. Wird die Neuaufsetzung von Govdata zu einer Zählbarkeit von Downloads
führen, und wenn nein, warum wird eine auch für die Akzeptanz der Platt-
form so zentrale Funktionalität (ggf. in Kooperation mit den Bundesländern)
nicht eingeführt?

35. Welche Erwägungen liegen der Entscheidung der Bundesregierung zu-
grunde, eine dem Open Data Institute in Großbritannien vergleichbare Insti-
tution zur Entwicklung der Open-Data-Kultur bislang nicht gründen zu wol-
len (s. Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion
DIE LINKE., Bundestagsdrucksache 18/6027)?

36. Welche Schritte hat die Bundesregierung zur Umsetzung der G20 Anti-cor-
ruption open data principles unternommen, bzw. welche konkreten, weiteren
Schritte sind geplant, um die für das Jahr 2016 festgelegten Ziele noch zu
erreichen?

37. Welche konkreten Planungen hat die Bundesregierung in Vorbereitung auf
die International Open Data Conference im Jahr 2016 von Madrid getroffen
bzw. wird sie noch treffen (Größe der Delegation; Vorlage von Initiativen
usw.), um einen sichtbaren Beitrag zu erbringen und den inzwischen interna-
tional wahrgenommenen Rückstand in Sachen Open Data aufzuholen (vgl.
auch Impulspapier der stiftung neue verantwortung: Offene Daten ohne
Deutschland, Juni 2013)?

38. Teilt die Bundesregierung die Auffassung, wonach bedeutende Fortschritte
für Open Data nicht allein von einer zentral abrufbaren Plattformlösung ab-
hängen, sondern parallel auch durch Anreize zur dezentralen Veröffentli-
chung relevanter Datenbestände verwirklicht werden können?
Wenn ja, welche Maßnahmen sind hierzu konkret geplant?

39. Welcher Kostenaufwand entstand für die Entwicklung einer „Lizenz über die
Nutzung eines europaweiten webbasierten Darstellungsdienstes, eines
deutschlandweiten Ortssuchdienstes sowie eines Routingdienstes des Bun-
desamtes für Kartographie und Geodäsie für Aufgaben im Zusammenhang
mit der Flüchtlingslage“?

40. Welche Gründe sprachen gegen die Verwendung einer existierenden Lizenz
für die Dienste wms_topplus_web_refugees, wmts_topplus_web_refugees,
wfs_geokodierung_refugees, gdz_geokodierung_refugees und web_routing
und die dazugehörigen Daten?

41. Wie erklärt die Bundesregierung den Anspruch, Unternehmen mit der Be-
reitstellung des Dienstes "TopPlus-Web-refugees" unterstützen zu wollen
(www.geodatenzentrum.de/geodaten/gdz_rahmen.gdz_div?gdz_spr=deu&
gdz_akt_zeile=4&gdz_anz_zeile=5&gdz_unt_zeile=0&gdz_user_id=0),
wenn die dazugehörigen Lizenzbedingungen genau diese Nutzung ausschlie-
ßen?

Drucksache 18/7327 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
42. Aus welchen konkreten Gründen wurde darauf verzichtet, die Dienste und
Daten von TopPlus-Web-Refugees als Open Data bereitzustellen?

43. Wie oft hat der Bund seit dem Jahr 2013 jeweils Nachnutzer von Daten des
Bundes (unabhängig von der jeweiligen Lizenzierung oder Bereitstellung als
Open Data) zur Einhaltung von Nutzungsbedingungen oder zum Einholen
noch nicht eingeräumter Nutzungsrechte aufgefordert (bitte jeweils den Da-
tensatz, den Nachnutzer, den entstandenen Aufwand, die Beanstandung und
den Ausgang der Rechtedurchsetzung auflisten)?

44. Wie oft war der Bund in gerichtliche und außergerichtliche Auseinanderset-
zungen um die Nutzung von urheberrechtlich geschützten Werken (unabhän-
gig von der jeweiligen Lizenzierung oder Bereitstellung als Open Data) ver-
wickelt (bitte jeweils das Werk, die Art der Nutzung, den Streitgegenstand,
den entstandenen Aufwand und den Ausgang der Auseinandersetzung auf-
listen)?

45. Wie viele Anträge auf Einräumung von Nutzungsrechten nach dem Informa-
tionsweiterverwendungsgesetz (IWG) hat der Bund seit dem Jahr 2013 er-
halten (bitte jeweils die Behörde, das Werk und den Ausgang des IWG-An-
tragsverfahrens auflisten)?

46. Welche der in der Antwort zu Frage 44 genannten Werke wurden seitdem als
Open Data bereitgestellt oder könnten als Open Data bereitgestellt werden?

47. Welches Potential misst die Bundesregierung sozialen Innovationen durch
Open Data bei?
Und ist die Bundesregierung der Ansicht, dass diese durch die Offenlegung
von öffentlichen Daten bereits ausreichend ermöglicht werden?

Berlin, den 18. Januar 2016

Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion

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