BT-Drucksache 18/7120

Beauftragung und Ausstattung des Agenten Werner Mauss mit Tarndokumenten durch Bundesregierung bzw. Bundesbehörden

Vom 16. Dezember 2015


Deutscher Bundestag Drucksache 18/7120
18. Wahlperiode 16.12.2015

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Hans-Christian Ströbele, Luise Amtsberg, Volker Beck (Köln),
Katja Keul, Renate Künast, Monika Lazar, Irene Mihalic, Özcan Mutlu,
Dr. Konstantin von Notz und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Beauftragung und Ausstattung des Agenten Werner Mauss mit Tarndokumenten
durch Bundesregierung bzw. Bundesbehörden

Der bekannte deutschen Privat-Agent Werner Mauss hat kürzlich laut Medienbe-
richten (vgl. Tagesanzeiger vom 21. August 2015; DIE WELT vom 7. September
2015) in unbekanntem Auftrag einem Schweizer Sicherheitsbehördenmitarbeiter
mindestens 130 000 Euro gezahlt für Kundendaten der dortigen Gazprom-Bank
(wie die des vermeintlichen Kunden und Ex-BND-Präsident Hanning) sowie je-
nen Mitarbeiter nach Lieferung solcher Daten strafanzeigen lassen. Jedoch de-
mentierte die Bundesregierung, Werner Mauss in diesem Zusammenhang beauf-
tragt zu haben (vgl. Antwort der Bundesregierung vom 14. Oktober 2015 auf die
Schriftliche Frage 48 des Abgeordneten Hans-Christian Ströbele vom 30. Sep-
tember 2015 auf Bundestagsdrucksache 18/6403, S. 35 f., http://gruenlink.de/12ck).

Die weitere Frage des Abgeordneten in diesem Zusammenhang, ob die Bundes-
regierung oder Bundesbehörden den Agenten Werner Mauss in letzter Zeit ander-
weitig beauftragt oder mit Tarnmitteln bzw. -dokumenten ausgestattet haben, hat
die Bundesregierung nicht beantwortet mit der Begründung, für die dazu nötige
Recherche hätte die einwöchige Antwortfrist nicht ausgereicht. Die Bundesregie-
rung hatte diese Frist allerdings ohnehin bereits überzogen.

Daher erhält die Bundesregierung mit dieser Kleinen Anfrage erneut die Gele-
genheit, nun binnen deren längerer Antwortfrist diese – angeblich so aufwändig
zu ermittelnden – Auskünfte zu erteilen. All die nachfolgenden Fragen beziehen
sich auf Werner Mauss jeweils auch unter beliebigen Alias.

Nach Bundesaufträgen für Werner Mauss hatte die Fraktion BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN bzw. deren Abgeordneten schon früher mehrfach gefragt (z. B.
Manfred Such im Plenarprotokoll 11/200 vom 8. März 1990, S. 15476 (D); Ingrid
Köppe Frage 29 auf Bundestagsdrucksache 12/4059 vom 30. Dezember 1992; in
der 13. Wahlperiode mehrere Fragen bzw. Kleine Anfragen, beispielsweise auf
Bundestagsdrucksache 13/8130 Antwort der Bundesregierung zu „Werner Mauss
− Agent der Bundesregierung [II.]“).
Nach der Ausstattung sicherheitsbehördlicher Gehilfen mit Tarndokumenten und
-identitäten hat i. Ü. auch die Fraktion DIE LINKE. bzw. deren Abgeordnete
kürzlich schon mehrfach gefragt (z. B. Bundestagsdrucksache 18/6478 vom
18. November 2015). Ferner wurde im 1. Untersuchungsausschuss (NSA) durch
Zeugenaussagen bekannt, dass die BND-„Hauptstelle für Befragungswesen“ seit
langem Befragern ausländischer Nachrichtendienste in Deutschland Tarn-
dokumente ausstellen ließ (Netzpolitik.org vom 23. November 2015, http://
gruenlink.de/12cn).

Drucksache 18/7120 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
Wir fragen die Bundesregierung:

1. Welche Behörden des Bundes sowie – nach Kenntnis der Bundesregierung –
welcher Bundesländer haben Werner Mauss seit dem Jahr 2000 jeweils

a) womit beauftragt, bzw. zuvor begonnene Aufträge weitergeführt,

b) mit welchen Tarndokumenten o. a. Tarnmitteln versehen bzw. versehen
lassen oder Tarnidentitäten für ihn angelegt bzw. anlegen lassen,

c) welche sonstige Ausstattung zur Auftragserfüllung gestellt bzw. stellen
lassen,

d) als Vergütung wieviel Geld gezahlt oder geldwerte Leistungen gewährt?

2. Seit wann haben je welche Behörden des Bundes sowie – nach Kenntnis der
Bundesregierung – welcher Bundesländer ihre letzte Beauftragung des Wer-
ner Mauss beendet (bitte nach Behörden, Zeitpunkten und Art des Auftrags
auflisten)?

3. Seit wann haben je welche Behörden des Bundes sowie – nach Kenntnis der
Bundesregierung – welcher Bundesländer bzgl. Werner Mauss ihre letzten
folgenden Maßnahmen je beendet (bitte nach Behörden, Zeitpunkten und
Maßnahme auflisten)

a) Ausstattung mit welchen Tarnidentitätsdokumenten?

b) Ausstattung mit welchen sonstigen Tarnmitteln?

c) Anlegung von Tarnidentitäten für ihn?

4. Wann haben je welche Behörden des Bundes sowie – nach Kenntnis der Bun-
desregierung – welcher Bundesländer (bitte nach Behörden und Zeitpunkten
auflisten) die letzten von ihnen dem Werner Mauss gestellten

a) Tarnidentitäts-Papiere,

b) sonstigen Tarnmittel,

c) Ausstattungsteile zur Auftragsdurchführung

zurückerhalten?

5. Hat Werner Mauss seit dem Jahr 2000 Aufträge, Tarndokumente o. a. Tarn-
mittel erhalten und bislang nicht zurückgegeben, insbesondere vom

a) Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV),

b) Bundesnachrichtendienst (BND),

c) Bundeskriminalamt (BKA),

bzw. je auf deren Geheiß?

6. Wenn 5a, 5b oder 5c zutrifft, wie lauten dann die Einzelheiten?

Berlin, den 16. Dezember 2015

Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion

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