BT-Drucksache 18/7119

Familiennachzug zu anerkannten Flüchtlingen

Vom 16. Dezember 2015


Deutscher Bundestag Drucksache 18/7119
18. Wahlperiode 16.12.2015

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Luise Amtsberg, Volker Beck (Köln), Dr. Franziska Brantner,
Beate Walter-Rosenheimer, Katja Keul, Renate Künast, Monika Lazar,
Irene Mihalic, Özcan Mutlu, Dr. Konstantin von Notz, Corinna Rüffer,
Ulle Schauws, Hans-Christian Ströbele und
der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Familiennachzug zu anerkannten Flüchtlingen

Das Recht auf Nachzug von Familienangehörigen zu Asylberechtigten, anerkann-
ten Flüchtlingen, subsidiär Schutzberechtigten, Personen die über ein humanitä-
res Aufnahmeprogramm eingereist sind und Resettlement-Flüchtlingen ist Ge-
genstand öffentlicher Diskussionen. Es gibt keine genauen Angaben, wie viele
Familienangehörige tatsächlich aufgrund eines entsprechenden Rechtsanspruchs
in die Bundesrepublik Deutschland eingereist sind und wie viele Personen einen
entsprechenden Anspruch nicht umsetzen können.

In der politischen Diskussion haben Vertreter der Bundesregierung mehrfach die
Auffassung vertreten, dass eine große Zahl von Personen aufgrund der bestehen-
den Familiennachzugsregelungen zukünftig einreisen wird. Eine nachvollzieh-
bare empirische Grundlage wurde dafür nicht genannt. Um für zukünftige Dis-
kussionen auf verlässliche Zahlen zurückgreifen zu können, erscheint es notwen-
dig die bestehenden Daten zu erfragen.

Wir fragen die Bundesregierung:

Familien und Ehegattennachzug

1. a) Wie viele Personen leben zum Stichtag 30. November 2015 mit einer
Aufenthaltserlaubnis nach § 29 Absatz 2 des Aufenthaltsgesetzes
(AufenthG) in Deutschland (bitte die 15 Hauptherkunftsländer nach
Bundesländern aufschlüsseln)?

b) Wie viele der in der Frage 1a erteilten Aufenthaltserlaubnisse nach § 29
Absatz 2 AufenthG wurden im Jahr 2014 und im Jahr 2015 erteilt (bitte
nach den Monaten der Erteilung aufschlüsseln)?

2. a) Wie viele Personen leben zum Stichtag 30. November 2015 mit einer
Aufenthaltserlaubnis nach § 29 Absatz 3 AufenthG in Deutschland
(bitte die 15 Hauptherkunftsländer nach Bundesländern aufschlüsseln)?

b) Wie viele der in der Frage 2a erteilten Aufenthaltserlaubnisse nach § 29
Absatz 3 AufenthG wurden im Jahr 2014 und im Jahr 2015 erteilt (bitte
nach den Monaten der Erteilung aufschlüsseln)?

Drucksache 18/7119 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
 

c) Wie viele Familienangehörige konnten aufgrund einer Ermessensent-
scheidung nach § 29 Absatz 3 AufenthG zu einer Person mit einem Auf-
enthaltstitel nach § 25 Absatz 3 AufenthG im Jahr 2015 nachreisen?

Wenn keine bzw. nur sehr wenige Personen einreisen konnten, woran
scheitert aus Sicht der Bundesregierung eine entsprechende Familienzu-
sammenführung?

3. a) Wie viele Personen leben zum Stichtag 30. November 2015 mit einer
Aufenthaltserlaubnis nach § 29 Absatz 2 AufenthG, die an Ehegatten
erteilt werden (§ 30 Absatz 1 Satz 3 Nummer 1 AufenthG), in Deutsch-
land (bitte die 15 Hauptherkunftsländer nach Bundesländern aufschlüs-
seln)?

b) Wie viele der in der Frage 3a erteilten Aufenthaltserlaubnisse nach § 29
Absatz 2 AufenthG, die an Ehegatten erteilt werden (§ 30 Absatz 1 Satz
3 Nummer 1 AufenthG), wurden im Jahr 2014 und im Jahr 2015 erteilt
(bitte nach den Monaten der Erteilung aufschlüsseln)?

Kindernachzug

4. a) Wie viele Personen leben zum Stichtag 30. November 2015 mit einer
Aufenthaltserlaubnis nach § 32 Absatz 1, Absatz 2 Nummer 1 AufenthG
in Deutschland (bitte die 15 Hauptherkunftsländer nach Bundesländern
aufschlüsseln)?

b) Wie viele der in der Frage 4a erteilten Aufenthaltserlaubnisse nach § 32
Absatz 1, Absatz 2 Nummer 1 AufenthG wurden im Jahr 2014 und im
Jahr 2015 erteilt (bitte nach den Monaten der Erteilung aufschlüsseln)?

5. a) Wie viele Personen leben zum Stichtag 30. November 2015 mit einer
Aufenthaltserlaubnis nach § 32 Absatz 4 AufenthG in Deutschland
(bitte die 15 Hauptherkunftsländer nach Bundesländern aufschlüsseln)?

b) Wie viele der in der Frage 5a erteilten Aufenthaltserlaubnisse nach § 32
Absatz 4 AufenthG wurden im Jahr 2014 und im Jahr 2015 erteilt (bitte
nach den Monaten der Erteilung aufschlüsseln)?

Elternnachzug zu unbegleiteten Minderjährigen

6. a) Wie viele Personen leben zum Stichtag 30. November 2015 mit einer
Aufenthaltserlaubnis nach § 36 Absatz 1 AufenthG in Deutschland
(bitte die 15 Hauptherkunftsländer nach Bundesländern aufschlüsseln)?

b) Wie viele der in der Frage 6a erteilten Aufenthaltserlaubnisse nach § 36
Absatz 1 AufenthG wurden im Jahr 2014 und im Jahr 2015 erteilt (bitte
nach den Monaten der Erteilung aufschlüsseln)?

Nachzug im Härtefall

7. a) Wie viele Personen leben zum Stichtag 30. November 2015 mit einer
Aufenthaltserlaubnis nach § 36 Absatz 2 AufenthG in Deutschland
(bitte die 15 Hauptherkunftsländer nach Bundesländern und nach
Stammaufenthaltserlaubnissen aufschlüsseln)?

b) Wie viele der in der Frage 7a erteilten Aufenthaltserlaubnisse nach § 36
Absatz 2 AufenthG wurden im Jahr 2014 und im Jahr 2015 erteilt (bitte
nach den Monaten der Erteilung aufschlüsseln)?

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/7119
 

Bestehende Familiennachzugsrechte

8. a) Wie viele Personen hatten aufgrund eines Aufenthaltstitels nach § 23
Absatz 2 AufenthG, § 23 Absatz 4 AufenthG, § 25 Absatz 1 AufenthG,
§ 25 Absatz 2, 1. Alternative AufenthG und § 25 Absatz 2, 2. Alterna-
tive AufenthG zu den Stichtagen 1. Oktober 2014, 1. Januar 2015,
1. April 2015, 1. Juli 2015 und 1. Oktober 2015 ein Familiennachzugs-
recht im Ermessen (bitte nach Stichtag, Status und Bundesland auf-
schlüsseln)?

b) Für wie viele Personen wurden in dem an den Stichtag anschließenden
Quartal Einreisevisa aufgrund des bestehenden Familiennachzugsrechts
erteilt (bitte nach den 15 Hauptherkunftsländern, der Art der Visa und
den entsprechenden Botschaften, die die Visa erteilt haben, aufschlüs-
seln)?

Situation bei der Visumsvergabe in den deutschen Botschaften

9. a) Wie lange beträgt gegenwärtig die durchschnittliche Wartezeit für einen
Termin zur Beantragung eines Visums, und wie lange beträgt die durch-
schnittliche Bearbeitungszeit eines Visums nach § 27 ff. AufenthG zum
Zwecke der Familienzusammenführung in den deutschen Botschaften
in der Türkei, im Libanon, in Jordanien, im Generalkonsulat Erbil/Irak,
in Ägypten, in Afghanistan, in Pakistan, im Iran, in Kenia und im Jemen
(bitte nach Art des Visums und Botschaft/Generalkonsulat aufschlüs-
seln)?

b) Wie viele feststehende Termine bzw. Terminanfragen sind gegenwärtig
in den in Frage 9a genannten Botschaften bzw. im Generalkonsulat Erbil
jeweils anhängig?

c) Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung ergriffen, um die Warte-
zeiten zu verkürzen, und welche konkreten Auswirkungen haben diese
Maßnahmen?

Wie viele Stellen wurden im Jahr 2015 in den oben genannten Auslands-
vertretungen geschaffen, und welche technischen Unterstützungsmög-
lichkeiten wurden eingeführt (bitte nach Auslandsvertretungen auf-
schlüsseln)?

d) Inwieweit plant die Bundesregierung, computergestützte Verfahren zur
Bearbeitung von Visaanträgen (beispielsweise elektronische Termin-
vergabe der Vertretung im Libanon) auch in weiteren Auslandsvertre-
tungen einzusetzen?

Welche Erfahrungen haben die anwendenden Botschaften mit den ent-
sprechenden Verfahren gemacht?

Konnte durch den Einsatz der entsprechenden Mittel eine Verfahrens-
beschleunigung erreicht werden, und wenn ja, wie ist diese messbar?

e) Bestehen, und wenn ja, welche, Zielvorgaben des Auswärtigen Amts
hinsichtlich der Wartezeiten und der Bearbeitung der Visaanträge?

Bis wann sollen etwaige Zielvorgaben umgesetzt werden?

Berlin, den 16. Dezember 2015

Katrin-Göring Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion

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